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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Ausnutzung der Lokomotiven und der Einfluß aller zum Pflegen, Bedienen und Unterhalten der Fahrzeuge getroffenen Maßnahmen nachweisen ließ. Eine buchmäßige Bewertung ist aber nötig, um das Verständnis für die Wirtschaftlichkeit zu fördern und durch Vergleich mit den Zahlen anderer Betriebswerkstätten zu gesundem Wettbewerb anzuspornen.

Auch in den Betriebswerkstätten (jetzt Bahnbetriebswerke genannt) soll Durchdringen der Arbeit mit technisch-kaufmännischem Geiste, straffes Wirtschaftsführen sowie zahlenmäßiges Erfassen. aller Aufgaben angestrebt, die Selbständigkeit des besonders sorgfältig auszuwählenden Leiters erhöht werden. Ihm soll wie bisher der eigentliche Lokomotivbetriebsdienst mit der Werkstatt und den Nebenbetrieben, aber auch der bisher abgetrennte Magazindienst unterstellt werden, um eine einheitliche örtliche Leitung dieser eng zusammenhängenden Betriebe zu gewährleisten.

Das Arbeitsgebiet der Dienststelle selbst soll in die nach den örtlichen Verhältnissen, der Eigenart des Betriebs, der Größe der Nebenanlagen und dem Umfange des Werks nötigen Gruppen unterteilt werden. Ihre Leiter sollen größte Selbständigkeit besitzen. Für den Umfang der Gruppe ist das Wahren der Übersichtlichkeit maßgebend. Den Gruppenleitern sind Meisterschaften zu unterstellen mit je höchstens 30 Mann.

Für die einfacheren Bureauarbeiten sind den Meistern Schreibkräfte zuzuteilen. Nachstehend ist das in der Denkschrift aufgestellte Muster wiedergegeben, das unter Berücksichtigung etwaiger besonderer örtlicher Verhältnisse als Anhalt für die Gliederung eines großen "Betriebswerks" (mit mehr als 600 Arbeitern) dient:

III. Wirtschaftsführung.

Jede Werkstatt muß nach einem Haushaltsplane arbeiten, der wie der Plan des Gesamtunternehmens im allgemeinen für ein Jahr gilt. Durch die Neuordnung des Jahres 1895 wurden die Werkstätten der preußischen Bahnen, wie erwähnt, als Nebenverwaltungen aufgehoben und mit der Betriebsverwaltung zu einer einheitlichen Eisenbahnverwaltung vereinigt, um ein durchsichtigeres Haushaltungsschema aufstellen und die Wirtschaftsführung der gesamten Eisenbahnverwaltung in festere Bahnen lenken zu können. Der besondere Werkstättenhaushalt, das Werkstättenvorschußkonto, die Kostenrechnungen für den Betriebsfonds und die Aufschreibungen der Generalunkosten fielen weg. Die Werkstoffberechnung wurde aus den Arbeitsheften entfernt, sie erfolgt nach den Aufschreibungen in den Verlangbüchern für den Betrieb nur summarisch auf die einzelnen Buchungsnummern. Die gewonnenen Altstoffe werden nicht mehr aufgerechnet. In den Hauptstofflagern sind gleichfalls das Werkstoffvorschußkonto und die Bewertung der gewonnenen noch brauchbaren Altstoffe abgeschafft.

Den Werkstättenämtern werden von den Eisenbahndirektionen alljährlich Wirtschaftspläne überwiesen, die die bewilligten Geldbeträge für Löhne und sonstige Ausgaben, getrennt nach den einzelnen Verrechnungsstellen und Anschlagnummern, enthalten. In Übereinstimmung mit den Wirtschaftsplänen wird für jedes Werkstättenamt die Höchstziffer der zu beschäftigenden Arbeiter festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer beschränkten Zahl von Titeln, Stellen und Unterstellen zusammengefaßt. In der Gesamtabrechnung der Verwaltung aber verschwindet das Werkstättenwesen. Es wird nur noch die Wirtschaftlichkeit der gesamten Betriebsverwaltung durch Gegenüberstellen der buchmäßigen Erträge mit dem statistischen Anlagekapital, der Summe der Anlagewerte der Bahnen mit allem Zubehör und der Fahrzeuge verfolgt.

Nach den Wirtschaftsplänen haben die Hauptwerkstätten zwei Wirtschaftsbücher für die verschiedenen Verwendungszwecke zu führen. Die Ergebnisse der Wirtschaftsbücher (Rapporte) werden monatlich der Direktion mitgeteilt, die sie für die Finanzberichte verwendet. Sie dienen neben der Überwachung der Ausgaben zu statistischen Zwecken, werden für den Betriebsbericht verwendet und bieten die Unterlagen für die Etatsveranschlagungen. Durch die Wirtschaftsbücher können die Betriebsunkosten ausschließlich der auf Vorrat beschafften Stoffe ermittelt werden. Die Gehälter und alle Abschreibungen aber fehlen. Alle Anschaffungen werden als Ausgabe für den Betrieb sofort abgeschrieben. Es ist also nicht möglich, sich jederzeit über die Höhe der gesamten Generalunkosten der Werkstätten und ihre Angemessenheit Klarheit zu verschaffen. Im Haushalt der gesamten Betriebsverwaltung wird alles, was die Ausbesserungswerkstätten verbrauchen, zu den Unkosten gerechnet.

Die neue Werkstättenverwaltung soll, wie erwähnt, wieder als selbständiges Unternehmen aufgebaut, ihr Haushalt von dem übrigen Haushalt abgezweigt werden. An dieser Stelle sei noch bemerkt, daß der vom Verkehrsministerium ausgearbeitete Entwurf eines Reichsbahnfinanzgesetzes die Eisenbahnverwaltung gegenüber dem sonstigen Haushalt des Reichs völlig selbständig machen und ihr damit jene wirtschaftliche Bewegungsfreiheit verschaffen will, die für das Leiten und Ausgestalten eines so großen Verkehrsunternehmens nötig ist. Der Entwurf legt auch die Grundzüge der Eisenbahnwirtschaft fest, die zu ihrem Erstarken und zum volkswirtschaftlichen Fördern des Verkehrs unerläßlich sind.

In den Privatbetrieben steht den Abrechnungen über den Arbeitsaufwand das Feststellen eines Gewinnes oder Verlustes gegenüber. Da der Eisenbahnwerkstatt diese Prüfung nicht möglich ist, muß sie die drei Hauptposten der Selbstkosten - Löhne, Werkstoffe und Unkosten - in möglichst scharfer Weise ermitteln und durch buchmäßige Kontrollen, Gegenkontrollen und Statistiken nachprüfen.

Das Ziel der neuen Wirtschaftsführung ist daher (vgl. die Denkschrift) genaues Erfassen

Ausnutzung der Lokomotiven und der Einfluß aller zum Pflegen, Bedienen und Unterhalten der Fahrzeuge getroffenen Maßnahmen nachweisen ließ. Eine buchmäßige Bewertung ist aber nötig, um das Verständnis für die Wirtschaftlichkeit zu fördern und durch Vergleich mit den Zahlen anderer Betriebswerkstätten zu gesundem Wettbewerb anzuspornen.

Auch in den Betriebswerkstätten (jetzt Bahnbetriebswerke genannt) soll Durchdringen der Arbeit mit technisch-kaufmännischem Geiste, straffes Wirtschaftsführen sowie zahlenmäßiges Erfassen. aller Aufgaben angestrebt, die Selbständigkeit des besonders sorgfältig auszuwählenden Leiters erhöht werden. Ihm soll wie bisher der eigentliche Lokomotivbetriebsdienst mit der Werkstatt und den Nebenbetrieben, aber auch der bisher abgetrennte Magazindienst unterstellt werden, um eine einheitliche örtliche Leitung dieser eng zusammenhängenden Betriebe zu gewährleisten.

Das Arbeitsgebiet der Dienststelle selbst soll in die nach den örtlichen Verhältnissen, der Eigenart des Betriebs, der Größe der Nebenanlagen und dem Umfange des Werks nötigen Gruppen unterteilt werden. Ihre Leiter sollen größte Selbständigkeit besitzen. Für den Umfang der Gruppe ist das Wahren der Übersichtlichkeit maßgebend. Den Gruppenleitern sind Meisterschaften zu unterstellen mit je höchstens 30 Mann.

Für die einfacheren Bureauarbeiten sind den Meistern Schreibkräfte zuzuteilen. Nachstehend ist das in der Denkschrift aufgestellte Muster wiedergegeben, das unter Berücksichtigung etwaiger besonderer örtlicher Verhältnisse als Anhalt für die Gliederung eines großen „Betriebswerks“ (mit mehr als 600 Arbeitern) dient:

III. Wirtschaftsführung.

Jede Werkstatt muß nach einem Haushaltsplane arbeiten, der wie der Plan des Gesamtunternehmens im allgemeinen für ein Jahr gilt. Durch die Neuordnung des Jahres 1895 wurden die Werkstätten der preußischen Bahnen, wie erwähnt, als Nebenverwaltungen aufgehoben und mit der Betriebsverwaltung zu einer einheitlichen Eisenbahnverwaltung vereinigt, um ein durchsichtigeres Haushaltungsschema aufstellen und die Wirtschaftsführung der gesamten Eisenbahnverwaltung in festere Bahnen lenken zu können. Der besondere Werkstättenhaushalt, das Werkstättenvorschußkonto, die Kostenrechnungen für den Betriebsfonds und die Aufschreibungen der Generalunkosten fielen weg. Die Werkstoffberechnung wurde aus den Arbeitsheften entfernt, sie erfolgt nach den Aufschreibungen in den Verlangbüchern für den Betrieb nur summarisch auf die einzelnen Buchungsnummern. Die gewonnenen Altstoffe werden nicht mehr aufgerechnet. In den Hauptstofflagern sind gleichfalls das Werkstoffvorschußkonto und die Bewertung der gewonnenen noch brauchbaren Altstoffe abgeschafft.

Den Werkstättenämtern werden von den Eisenbahndirektionen alljährlich Wirtschaftspläne überwiesen, die die bewilligten Geldbeträge für Löhne und sonstige Ausgaben, getrennt nach den einzelnen Verrechnungsstellen und Anschlagnummern, enthalten. In Übereinstimmung mit den Wirtschaftsplänen wird für jedes Werkstättenamt die Höchstziffer der zu beschäftigenden Arbeiter festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer beschränkten Zahl von Titeln, Stellen und Unterstellen zusammengefaßt. In der Gesamtabrechnung der Verwaltung aber verschwindet das Werkstättenwesen. Es wird nur noch die Wirtschaftlichkeit der gesamten Betriebsverwaltung durch Gegenüberstellen der buchmäßigen Erträge mit dem statistischen Anlagekapital, der Summe der Anlagewerte der Bahnen mit allem Zubehör und der Fahrzeuge verfolgt.

Nach den Wirtschaftsplänen haben die Hauptwerkstätten zwei Wirtschaftsbücher für die verschiedenen Verwendungszwecke zu führen. Die Ergebnisse der Wirtschaftsbücher (Rapporte) werden monatlich der Direktion mitgeteilt, die sie für die Finanzberichte verwendet. Sie dienen neben der Überwachung der Ausgaben zu statistischen Zwecken, werden für den Betriebsbericht verwendet und bieten die Unterlagen für die Etatsveranschlagungen. Durch die Wirtschaftsbücher können die Betriebsunkosten ausschließlich der auf Vorrat beschafften Stoffe ermittelt werden. Die Gehälter und alle Abschreibungen aber fehlen. Alle Anschaffungen werden als Ausgabe für den Betrieb sofort abgeschrieben. Es ist also nicht möglich, sich jederzeit über die Höhe der gesamten Generalunkosten der Werkstätten und ihre Angemessenheit Klarheit zu verschaffen. Im Haushalt der gesamten Betriebsverwaltung wird alles, was die Ausbesserungswerkstätten verbrauchen, zu den Unkosten gerechnet.

Die neue Werkstättenverwaltung soll, wie erwähnt, wieder als selbständiges Unternehmen aufgebaut, ihr Haushalt von dem übrigen Haushalt abgezweigt werden. An dieser Stelle sei noch bemerkt, daß der vom Verkehrsministerium ausgearbeitete Entwurf eines Reichsbahnfinanzgesetzes die Eisenbahnverwaltung gegenüber dem sonstigen Haushalt des Reichs völlig selbständig machen und ihr damit jene wirtschaftliche Bewegungsfreiheit verschaffen will, die für das Leiten und Ausgestalten eines so großen Verkehrsunternehmens nötig ist. Der Entwurf legt auch die Grundzüge der Eisenbahnwirtschaft fest, die zu ihrem Erstarken und zum volkswirtschaftlichen Fördern des Verkehrs unerläßlich sind.

In den Privatbetrieben steht den Abrechnungen über den Arbeitsaufwand das Feststellen eines Gewinnes oder Verlustes gegenüber. Da der Eisenbahnwerkstatt diese Prüfung nicht möglich ist, muß sie die drei Hauptposten der Selbstkosten – Löhne, Werkstoffe und Unkosten – in möglichst scharfer Weise ermitteln und durch buchmäßige Kontrollen, Gegenkontrollen und Statistiken nachprüfen.

Das Ziel der neuen Wirtschaftsführung ist daher (vgl. die Denkschrift) genaues Erfassen

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[360/0390] Ausnutzung der Lokomotiven und der Einfluß aller zum Pflegen, Bedienen und Unterhalten der Fahrzeuge getroffenen Maßnahmen nachweisen ließ. Eine buchmäßige Bewertung ist aber nötig, um das Verständnis für die Wirtschaftlichkeit zu fördern und durch Vergleich mit den Zahlen anderer Betriebswerkstätten zu gesundem Wettbewerb anzuspornen. Auch in den Betriebswerkstätten (jetzt Bahnbetriebswerke genannt) soll Durchdringen der Arbeit mit technisch-kaufmännischem Geiste, straffes Wirtschaftsführen sowie zahlenmäßiges Erfassen. aller Aufgaben angestrebt, die Selbständigkeit des besonders sorgfältig auszuwählenden Leiters erhöht werden. Ihm soll wie bisher der eigentliche Lokomotivbetriebsdienst mit der Werkstatt und den Nebenbetrieben, aber auch der bisher abgetrennte Magazindienst unterstellt werden, um eine einheitliche örtliche Leitung dieser eng zusammenhängenden Betriebe zu gewährleisten. Das Arbeitsgebiet der Dienststelle selbst soll in die nach den örtlichen Verhältnissen, der Eigenart des Betriebs, der Größe der Nebenanlagen und dem Umfange des Werks nötigen Gruppen unterteilt werden. Ihre Leiter sollen größte Selbständigkeit besitzen. Für den Umfang der Gruppe ist das Wahren der Übersichtlichkeit maßgebend. Den Gruppenleitern sind Meisterschaften zu unterstellen mit je höchstens 30 Mann. Für die einfacheren Bureauarbeiten sind den Meistern Schreibkräfte zuzuteilen. Nachstehend ist das in der Denkschrift aufgestellte Muster wiedergegeben, das unter Berücksichtigung etwaiger besonderer örtlicher Verhältnisse als Anhalt für die Gliederung eines großen „Betriebswerks“ (mit mehr als 600 Arbeitern) dient: III. Wirtschaftsführung. Jede Werkstatt muß nach einem Haushaltsplane arbeiten, der wie der Plan des Gesamtunternehmens im allgemeinen für ein Jahr gilt. Durch die Neuordnung des Jahres 1895 wurden die Werkstätten der preußischen Bahnen, wie erwähnt, als Nebenverwaltungen aufgehoben und mit der Betriebsverwaltung zu einer einheitlichen Eisenbahnverwaltung vereinigt, um ein durchsichtigeres Haushaltungsschema aufstellen und die Wirtschaftsführung der gesamten Eisenbahnverwaltung in festere Bahnen lenken zu können. Der besondere Werkstättenhaushalt, das Werkstättenvorschußkonto, die Kostenrechnungen für den Betriebsfonds und die Aufschreibungen der Generalunkosten fielen weg. Die Werkstoffberechnung wurde aus den Arbeitsheften entfernt, sie erfolgt nach den Aufschreibungen in den Verlangbüchern für den Betrieb nur summarisch auf die einzelnen Buchungsnummern. Die gewonnenen Altstoffe werden nicht mehr aufgerechnet. In den Hauptstofflagern sind gleichfalls das Werkstoffvorschußkonto und die Bewertung der gewonnenen noch brauchbaren Altstoffe abgeschafft. Den Werkstättenämtern werden von den Eisenbahndirektionen alljährlich Wirtschaftspläne überwiesen, die die bewilligten Geldbeträge für Löhne und sonstige Ausgaben, getrennt nach den einzelnen Verrechnungsstellen und Anschlagnummern, enthalten. In Übereinstimmung mit den Wirtschaftsplänen wird für jedes Werkstättenamt die Höchstziffer der zu beschäftigenden Arbeiter festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer beschränkten Zahl von Titeln, Stellen und Unterstellen zusammengefaßt. In der Gesamtabrechnung der Verwaltung aber verschwindet das Werkstättenwesen. Es wird nur noch die Wirtschaftlichkeit der gesamten Betriebsverwaltung durch Gegenüberstellen der buchmäßigen Erträge mit dem statistischen Anlagekapital, der Summe der Anlagewerte der Bahnen mit allem Zubehör und der Fahrzeuge verfolgt. Nach den Wirtschaftsplänen haben die Hauptwerkstätten zwei Wirtschaftsbücher für die verschiedenen Verwendungszwecke zu führen. Die Ergebnisse der Wirtschaftsbücher (Rapporte) werden monatlich der Direktion mitgeteilt, die sie für die Finanzberichte verwendet. Sie dienen neben der Überwachung der Ausgaben zu statistischen Zwecken, werden für den Betriebsbericht verwendet und bieten die Unterlagen für die Etatsveranschlagungen. Durch die Wirtschaftsbücher können die Betriebsunkosten ausschließlich der auf Vorrat beschafften Stoffe ermittelt werden. Die Gehälter und alle Abschreibungen aber fehlen. Alle Anschaffungen werden als Ausgabe für den Betrieb sofort abgeschrieben. Es ist also nicht möglich, sich jederzeit über die Höhe der gesamten Generalunkosten der Werkstätten und ihre Angemessenheit Klarheit zu verschaffen. Im Haushalt der gesamten Betriebsverwaltung wird alles, was die Ausbesserungswerkstätten verbrauchen, zu den Unkosten gerechnet. Die neue Werkstättenverwaltung soll, wie erwähnt, wieder als selbständiges Unternehmen aufgebaut, ihr Haushalt von dem übrigen Haushalt abgezweigt werden. An dieser Stelle sei noch bemerkt, daß der vom Verkehrsministerium ausgearbeitete Entwurf eines Reichsbahnfinanzgesetzes die Eisenbahnverwaltung gegenüber dem sonstigen Haushalt des Reichs völlig selbständig machen und ihr damit jene wirtschaftliche Bewegungsfreiheit verschaffen will, die für das Leiten und Ausgestalten eines so großen Verkehrsunternehmens nötig ist. Der Entwurf legt auch die Grundzüge der Eisenbahnwirtschaft fest, die zu ihrem Erstarken und zum volkswirtschaftlichen Fördern des Verkehrs unerläßlich sind. In den Privatbetrieben steht den Abrechnungen über den Arbeitsaufwand das Feststellen eines Gewinnes oder Verlustes gegenüber. Da der Eisenbahnwerkstatt diese Prüfung nicht möglich ist, muß sie die drei Hauptposten der Selbstkosten – Löhne, Werkstoffe und Unkosten – in möglichst scharfer Weise ermitteln und durch buchmäßige Kontrollen, Gegenkontrollen und Statistiken nachprüfen. Das Ziel der neuen Wirtschaftsführung ist daher (vgl. die Denkschrift) genaues Erfassen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 360. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/390>, abgerufen am 30.06.2024.