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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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von Arbeitern bestellt, daneben sind für die schriftlichen Arbeiten, soweit nötig, besondere ständige Arbeitskräfte oder Aushilfen tätig. Das Arbeitsgebiet der Magazinaufseher und Stoffausgeber ist nicht umgrenzt, weil die Verhältnisse in den Lagern zu verschieden liegen.

Die Stoffe werden in folgender Weise angefordert und bestellt:

a) Betriebsstoffe: Verbrauchsstellen am Orte des Lagers fordern mit Verlangbuch bei diesem an, Lokomotiv- und Zugspersonale auf Grund besonderer Ausweise (Leistungsbuch, Dienstbuch). Im übrigen gilt als Regel, daß Nebenlager beim Hauptlager mit Verlangzettel in bestimmten Zeiträumen und die Hauptlager beim Rechnungsbureau der Direktion monatlich mit Bedarfsnachweisung anfordern. Das Rechnungsbureau prüft die Nachweisungen und bestellt. (Für Kohlen, Koks und Briketts besteht besondere Regelung.)

b) Die Werkstattstoffe werden innerhalb der Hauptwerkstätten durch die Werkführer mit Verlangbuch (oder Verlangzettel) angefordert. Die Betriebswerkstätten fordern in bestimmten Zeitabschnitten mit Verlangzettel bei dem Hauptlager der für sie in Betracht kommenden Hauptwerkstätte an.

Die nicht zum Bereich der Werkstätten gehörenden Verbrauchsstellen (Bahnmeistereien) fordern monatlich bei dem ihnen bezeichneten Lager mit Verlangzettel durch das vorgesetzte Amt an.

Die Haupt- und Nebenlager melden ihren Bedarf, soweit sie nicht selbst Anlieferungssteile sind, mit Verlangzettel bei dem Anlieferungslager an. Die Stoffe, für die sie selbst Anlieferungsstelle sind, fordern sie auf Grund der abgeschlossenen Verträge durch das Amt an.

Sogenannte Vorratstücke, die nicht angekauft werden, werden auf Grund von Bestellzetteln des Lagers in den Werkstätten angefertigt.

Bestellungen auf Grund von Verträgen sind bei allen Stoffen in das Lieferungsbuch einzutragen, in dem jeder, Vertrag einen besonderen Abschnitt erhält.

Die Abnahme der gelieferten Stoffe erfolgt entweder auf den Werken oder bei der Anlieferungsstelle nach Maßgabe der hierfür bestehenden besonderen Vorschriften. Die Abnahme auf den Werken erstreckt sich auf Güte und Menge.

Auf den Anlieferungsstellen wird die Menge stets durch die Lagerverwalter, die Güte teils durch ihn, teils durch einen technischen Beamten nachgeprüft.

Ausgabe der Stoffe. Von den Lagerverwaltern sind Ausgangsbücher zu führen. In diesen hat jede Stoffnummer eine besondere Seite, auf der in Unterspalten der Verwendungszweck entsprechend den Buchungsnummern für die Werkstättenausgaben und in einer Spalte die Abgaben an Dritte nachgewiesen werden. Über verausgabte Betriebsstoffe für die Lokomotiven führen die Betriebsstofflager Hilfsausgangsbücher. Gleiche Bücher führen die Bahnmeister zum Nachweise der für Rechnung von Baufonds und von besonders nachzuweisenden Baubewilligungen verbrauchten Oberbau- und Baustoffe.

Quittungen werden entweder unmittelbar in den Ausgangsbüchern oder besonders - auf den Versandscheinen u. dgl. - erteilt. Über das Verwenden von Stoffen für eigene Zwecke gibt der Lagerverwalter im Ausgangsbuch oder Rapport eine Bescheinigung ab.

Rechnungslegung der Verwalter. Die Veränderungen in den Beständen der Stoffe werden für die Finanzperioden in einem Rapport nachgewiesen. Dieser wird der Direktion mit den Belegen zur Prüfung vorgelegt.

Die Hilfsausgangsbücher über die an das Lokomotivpersonal verausgabten Betriebsstoffe werden nach Prüfen in der Direktion den Maschinenämtern zur Kontrolle des Stoffverbrauches zurückgegeben.

Als Unterlage für die Bedarfsanmeldungen sowie zur Bestimmung über die verfügbaren Stoffbestände werden nach Anordnung der Direktion von den Lagerverwaltern geführt:

Für Betriebsstoffe: eine Liste über den Ein- und Ausgang von Stoffen und ein Sortennachweis.

Für Werkstoffe: eine gleiche Liste und ein Sortennachweis über Nutzhölzer.

Im übrigen ermittelte der Lagerverwalter bisher den Jahresverbrauch der sonstigen in verschiedenen Sorten und Abmessungen vorrätig zu haltenden Werkstoffe in einfachster Weise unter Zuhilfenahme des Lieferungsbuches an der Hand der tatsächlichen Bestände am vorhergehenden und laufenden Jahresschluß.

Neuerdings führen die Hauptlager zum besseren und einwandfreien Nachweis des Bestands, Zugangs und Verbrauches und somit auch des Bedarfs an Stoffen eine besonders durchgebildete Kartothek. Über jeden Stoff wird eine Bestandstafel geführt, gleichartige Stoffe und Stoffe mit verschiedenen Abmessungen werden durch Haupt- und Hilfsleittafeln auseinandergehalten. In die Bestandstafeln wird täglich der Zugang, Abgang und hiernach der Bestand eingetragen.

Um die planmäßige Wiederverwendung der in den Altstoffaufbereitungsanlagen brauchbar gemachten ausgebauten Teile zu gewährleisten, muß jede Anforderung an Neustoffen aus Eisen zunächst durch die Altstoffabteilung geleitet werden. Nur wenn diese nichts abgeben kann, darf das Hauptlager liefern.

Geldliches Bewirtschaften des Stoffwesens. Wie erwähnt, haben die Lager mit den Mengen der Stoffe zu tun. Ihre Arbeit ist, von der aufenden Verwaltung abgesehen, mit dem Rapport abgeschlossen. Die ganze weitere Behandlung liegt bei der Direktion.

Sie belastet auch den Haushalt, zieht die von Dritten zu erstattenden Werte ein und legt schließlich die Rechnung der obersten Revisionsbehörde vor.

Für das Verrechnen werden folgende Arten von Stoffpreisen unterschieden:

a) Wirtschaftspreise. Sie dienen im wesentlichen nur zum Ermitteln der Wirtschaftsausgaben im Laufe des Rechnungsjahres, ferner der Werte der von einem Direktionsbezirk in einen andern übergegangenen Stoffe, der Werte der für andere Titel des ordentlichen Haushalts verwendeten Stoffe u. ä.

b) Buchpreise zum Berechnen der Werte der für Betriebszwecke verwendeten Stoffe und Belastung des Haushalts.

c) Abgabepreise bei Verwenden von Stoffen für Baufonds und bei Abgabe von Stoffen an Dritte.

Revision der Lager.

Die Lager sind alle drei Jahre einer ordentlichen, die größeren außerdem einer unvermuteten Revision zu unterziehen.

Ferner hat jeder Lagerverwalter häufige Selbstrevisionen auszuführen und über das Ergebnis Buch zu führen.

Ankauf: Die Stoffe werden beschafft: durch das Eisenbahnzentralamt, durch sogenannte Gruppenbeschaffungsdirektionen

von Arbeitern bestellt, daneben sind für die schriftlichen Arbeiten, soweit nötig, besondere ständige Arbeitskräfte oder Aushilfen tätig. Das Arbeitsgebiet der Magazinaufseher und Stoffausgeber ist nicht umgrenzt, weil die Verhältnisse in den Lagern zu verschieden liegen.

Die Stoffe werden in folgender Weise angefordert und bestellt:

a) Betriebsstoffe: Verbrauchsstellen am Orte des Lagers fordern mit Verlangbuch bei diesem an, Lokomotiv- und Zugspersonale auf Grund besonderer Ausweise (Leistungsbuch, Dienstbuch). Im übrigen gilt als Regel, daß Nebenlager beim Hauptlager mit Verlangzettel in bestimmten Zeiträumen und die Hauptlager beim Rechnungsbureau der Direktion monatlich mit Bedarfsnachweisung anfordern. Das Rechnungsbureau prüft die Nachweisungen und bestellt. (Für Kohlen, Koks und Briketts besteht besondere Regelung.)

b) Die Werkstattstoffe werden innerhalb der Hauptwerkstätten durch die Werkführer mit Verlangbuch (oder Verlangzettel) angefordert. Die Betriebswerkstätten fordern in bestimmten Zeitabschnitten mit Verlangzettel bei dem Hauptlager der für sie in Betracht kommenden Hauptwerkstätte an.

Die nicht zum Bereich der Werkstätten gehörenden Verbrauchsstellen (Bahnmeistereien) fordern monatlich bei dem ihnen bezeichneten Lager mit Verlangzettel durch das vorgesetzte Amt an.

Die Haupt- und Nebenlager melden ihren Bedarf, soweit sie nicht selbst Anlieferungssteile sind, mit Verlangzettel bei dem Anlieferungslager an. Die Stoffe, für die sie selbst Anlieferungsstelle sind, fordern sie auf Grund der abgeschlossenen Verträge durch das Amt an.

Sogenannte Vorratstücke, die nicht angekauft werden, werden auf Grund von Bestellzetteln des Lagers in den Werkstätten angefertigt.

Bestellungen auf Grund von Verträgen sind bei allen Stoffen in das Lieferungsbuch einzutragen, in dem jeder, Vertrag einen besonderen Abschnitt erhält.

Die Abnahme der gelieferten Stoffe erfolgt entweder auf den Werken oder bei der Anlieferungsstelle nach Maßgabe der hierfür bestehenden besonderen Vorschriften. Die Abnahme auf den Werken erstreckt sich auf Güte und Menge.

Auf den Anlieferungsstellen wird die Menge stets durch die Lagerverwalter, die Güte teils durch ihn, teils durch einen technischen Beamten nachgeprüft.

Ausgabe der Stoffe. Von den Lagerverwaltern sind Ausgangsbücher zu führen. In diesen hat jede Stoffnummer eine besondere Seite, auf der in Unterspalten der Verwendungszweck entsprechend den Buchungsnummern für die Werkstättenausgaben und in einer Spalte die Abgaben an Dritte nachgewiesen werden. Über verausgabte Betriebsstoffe für die Lokomotiven führen die Betriebsstofflager Hilfsausgangsbücher. Gleiche Bücher führen die Bahnmeister zum Nachweise der für Rechnung von Baufonds und von besonders nachzuweisenden Baubewilligungen verbrauchten Oberbau- und Baustoffe.

Quittungen werden entweder unmittelbar in den Ausgangsbüchern oder besonders – auf den Versandscheinen u. dgl. – erteilt. Über das Verwenden von Stoffen für eigene Zwecke gibt der Lagerverwalter im Ausgangsbuch oder Rapport eine Bescheinigung ab.

Rechnungslegung der Verwalter. Die Veränderungen in den Beständen der Stoffe werden für die Finanzperioden in einem Rapport nachgewiesen. Dieser wird der Direktion mit den Belegen zur Prüfung vorgelegt.

Die Hilfsausgangsbücher über die an das Lokomotivpersonal verausgabten Betriebsstoffe werden nach Prüfen in der Direktion den Maschinenämtern zur Kontrolle des Stoffverbrauches zurückgegeben.

Als Unterlage für die Bedarfsanmeldungen sowie zur Bestimmung über die verfügbaren Stoffbestände werden nach Anordnung der Direktion von den Lagerverwaltern geführt:

Für Betriebsstoffe: eine Liste über den Ein- und Ausgang von Stoffen und ein Sortennachweis.

Für Werkstoffe: eine gleiche Liste und ein Sortennachweis über Nutzhölzer.

Im übrigen ermittelte der Lagerverwalter bisher den Jahresverbrauch der sonstigen in verschiedenen Sorten und Abmessungen vorrätig zu haltenden Werkstoffe in einfachster Weise unter Zuhilfenahme des Lieferungsbuches an der Hand der tatsächlichen Bestände am vorhergehenden und laufenden Jahresschluß.

Neuerdings führen die Hauptlager zum besseren und einwandfreien Nachweis des Bestands, Zugangs und Verbrauches und somit auch des Bedarfs an Stoffen eine besonders durchgebildete Kartothek. Über jeden Stoff wird eine Bestandstafel geführt, gleichartige Stoffe und Stoffe mit verschiedenen Abmessungen werden durch Haupt- und Hilfsleittafeln auseinandergehalten. In die Bestandstafeln wird täglich der Zugang, Abgang und hiernach der Bestand eingetragen.

Um die planmäßige Wiederverwendung der in den Altstoffaufbereitungsanlagen brauchbar gemachten ausgebauten Teile zu gewährleisten, muß jede Anforderung an Neustoffen aus Eisen zunächst durch die Altstoffabteilung geleitet werden. Nur wenn diese nichts abgeben kann, darf das Hauptlager liefern.

Geldliches Bewirtschaften des Stoffwesens. Wie erwähnt, haben die Lager mit den Mengen der Stoffe zu tun. Ihre Arbeit ist, von der aufenden Verwaltung abgesehen, mit dem Rapport abgeschlossen. Die ganze weitere Behandlung liegt bei der Direktion.

Sie belastet auch den Haushalt, zieht die von Dritten zu erstattenden Werte ein und legt schließlich die Rechnung der obersten Revisionsbehörde vor.

Für das Verrechnen werden folgende Arten von Stoffpreisen unterschieden:

a) Wirtschaftspreise. Sie dienen im wesentlichen nur zum Ermitteln der Wirtschaftsausgaben im Laufe des Rechnungsjahres, ferner der Werte der von einem Direktionsbezirk in einen andern übergegangenen Stoffe, der Werte der für andere Titel des ordentlichen Haushalts verwendeten Stoffe u. ä.

b) Buchpreise zum Berechnen der Werte der für Betriebszwecke verwendeten Stoffe und Belastung des Haushalts.

c) Abgabepreise bei Verwenden von Stoffen für Baufonds und bei Abgabe von Stoffen an Dritte.

Revision der Lager.

Die Lager sind alle drei Jahre einer ordentlichen, die größeren außerdem einer unvermuteten Revision zu unterziehen.

Ferner hat jeder Lagerverwalter häufige Selbstrevisionen auszuführen und über das Ergebnis Buch zu führen.

Ankauf: Die Stoffe werden beschafft: durch das Eisenbahnzentralamt, durch sogenannte Gruppenbeschaffungsdirektionen

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[362/0392] von Arbeitern bestellt, daneben sind für die schriftlichen Arbeiten, soweit nötig, besondere ständige Arbeitskräfte oder Aushilfen tätig. Das Arbeitsgebiet der Magazinaufseher und Stoffausgeber ist nicht umgrenzt, weil die Verhältnisse in den Lagern zu verschieden liegen. Die Stoffe werden in folgender Weise angefordert und bestellt: a) Betriebsstoffe: Verbrauchsstellen am Orte des Lagers fordern mit Verlangbuch bei diesem an, Lokomotiv- und Zugspersonale auf Grund besonderer Ausweise (Leistungsbuch, Dienstbuch). Im übrigen gilt als Regel, daß Nebenlager beim Hauptlager mit Verlangzettel in bestimmten Zeiträumen und die Hauptlager beim Rechnungsbureau der Direktion monatlich mit Bedarfsnachweisung anfordern. Das Rechnungsbureau prüft die Nachweisungen und bestellt. (Für Kohlen, Koks und Briketts besteht besondere Regelung.) b) Die Werkstattstoffe werden innerhalb der Hauptwerkstätten durch die Werkführer mit Verlangbuch (oder Verlangzettel) angefordert. Die Betriebswerkstätten fordern in bestimmten Zeitabschnitten mit Verlangzettel bei dem Hauptlager der für sie in Betracht kommenden Hauptwerkstätte an. Die nicht zum Bereich der Werkstätten gehörenden Verbrauchsstellen (Bahnmeistereien) fordern monatlich bei dem ihnen bezeichneten Lager mit Verlangzettel durch das vorgesetzte Amt an. Die Haupt- und Nebenlager melden ihren Bedarf, soweit sie nicht selbst Anlieferungssteile sind, mit Verlangzettel bei dem Anlieferungslager an. Die Stoffe, für die sie selbst Anlieferungsstelle sind, fordern sie auf Grund der abgeschlossenen Verträge durch das Amt an. Sogenannte Vorratstücke, die nicht angekauft werden, werden auf Grund von Bestellzetteln des Lagers in den Werkstätten angefertigt. Bestellungen auf Grund von Verträgen sind bei allen Stoffen in das Lieferungsbuch einzutragen, in dem jeder, Vertrag einen besonderen Abschnitt erhält. Die Abnahme der gelieferten Stoffe erfolgt entweder auf den Werken oder bei der Anlieferungsstelle nach Maßgabe der hierfür bestehenden besonderen Vorschriften. Die Abnahme auf den Werken erstreckt sich auf Güte und Menge. Auf den Anlieferungsstellen wird die Menge stets durch die Lagerverwalter, die Güte teils durch ihn, teils durch einen technischen Beamten nachgeprüft. Ausgabe der Stoffe. Von den Lagerverwaltern sind Ausgangsbücher zu führen. In diesen hat jede Stoffnummer eine besondere Seite, auf der in Unterspalten der Verwendungszweck entsprechend den Buchungsnummern für die Werkstättenausgaben und in einer Spalte die Abgaben an Dritte nachgewiesen werden. Über verausgabte Betriebsstoffe für die Lokomotiven führen die Betriebsstofflager Hilfsausgangsbücher. Gleiche Bücher führen die Bahnmeister zum Nachweise der für Rechnung von Baufonds und von besonders nachzuweisenden Baubewilligungen verbrauchten Oberbau- und Baustoffe. 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Im übrigen ermittelte der Lagerverwalter bisher den Jahresverbrauch der sonstigen in verschiedenen Sorten und Abmessungen vorrätig zu haltenden Werkstoffe in einfachster Weise unter Zuhilfenahme des Lieferungsbuches an der Hand der tatsächlichen Bestände am vorhergehenden und laufenden Jahresschluß. Neuerdings führen die Hauptlager zum besseren und einwandfreien Nachweis des Bestands, Zugangs und Verbrauches und somit auch des Bedarfs an Stoffen eine besonders durchgebildete Kartothek. Über jeden Stoff wird eine Bestandstafel geführt, gleichartige Stoffe und Stoffe mit verschiedenen Abmessungen werden durch Haupt- und Hilfsleittafeln auseinandergehalten. In die Bestandstafeln wird täglich der Zugang, Abgang und hiernach der Bestand eingetragen. Um die planmäßige Wiederverwendung der in den Altstoffaufbereitungsanlagen brauchbar gemachten ausgebauten Teile zu gewährleisten, muß jede Anforderung an Neustoffen aus Eisen zunächst durch die Altstoffabteilung geleitet werden. 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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/392>, abgerufen am 30.06.2024.