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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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in der Regel eine W. von 40.000 kg Tragkraft und 7500 mm Brückenlänge. Für Straßenfuhrwerkswagen beträgt die normale Brückenbreite 1·90 m, die Länge 4·50-5·50 m. Brückenwagen werden jedoch auch in jeder anderen Tragkraft und Länge ausgeführt.

II. Laufgewichtswagen.

Die Last wird durch Gegengewicht am veränderlichen Hebelarm (Laufgewichte und Skalen) gewogen und ihr Betrag an der Längeneinteilung (der Skala) dieses Hebelarmes abgelesen.

Nach § 19 der EO. muß die Einteilung der Skalen gleichmäßig sein. Sie kann nach beliebigen vielfachen oder Dezimalteilen des kg fortschreiten. Die Bezifferung muß nach kg oder nach g ausgeführt werden und muß den Gewichtswert der einzelnen Teilabschnitte unzweideutig erkennen lassen. Die Verschiebbarkeit der Laufgewichtseinrichtung muß eine stetige sein. Sind indessen mehrere Laufgewichte mit gesonderten Skalen vorhanden, so dürfen die Skalen mit Ausnahme der die kleinsten Gewichtsunterschiede angebenden Nebenskalen zur Erleichterung und Sicherung der Einstellung der Laufgewichte auf die entsprechenden Hebellängen mit Einschnitten von geeigneter Form (Kerben u. dgl.), die Laufgewichte mit zugehörigen Einfallvorrichtungen (Zähnen u. dgl.) versehen sein. Reichen diese Einschnitte bis zur Kante der Teilfläche, so dürfen sie nur in der Verlängerung der Skalenstriche liegen. Zu jedem Einschnitt muß ein entsprechender Skalenstrich vorhanden sein. Auch muß die Anzahl der Einschnitte und Skalenstriche gleich sein.

Verschiedene Skalen für dasselbe Laufgewicht dürfen nicht auf der gleichen Seitenfläche des Gegengewichtshebels angebracht sein.

Die zur Ablesung der Skala vorhandene Einrichtung (Ablesungsmarke) muß so beschaffen sein, daß die Ablesung der Gewichtsangaben nicht durch Nebenumstände, auch nicht durch verschiedene Stellung des Auges beeinflußt werden kann. Die Laufgewichte sollen aus den gleichen Metallen bestehen, die für Gewichte vorgeschrieben sind. Sie dürfen keine ohne Anwendung von Werkzeugen zugänglichen Vorrichtungen zur Tarierung und Gewichtsberichtigung enthalten. Die Laufgewichtseinrichtung muß derart sein, daß sie die Unveränderlichkeit der Massenverteilung gewährleistet. Größere Laufgewichte dürfen selbst Träger eines oder mehrerer Nebenlaufgewichte mit Skalen oder bloß beweglicher, eingeteilter Schieber u. dgl. sein. Die Laufgewichte müssen so geführt sein, daß sie nicht schlottern.

Eine einfache Laufgewichtseinteilung setzt sich zusammen aus einem Laufgewicht, einer Führung zum Laufgewicht und einer Ablesevorrichtung (Skala und Marke). Sie wird in 3 verschiedenen Formen ausgeführt. Das Laufgewicht besteht entweder aus einer den Balken umschließenden Hülse mit Schneide und einem an der Schneide hängenden Gewicht oder nur aus einer den Balken umschließenden massiven Hülse oder es hat die Form eines Schiebers, der in dem hülsenartig geformten Gewichtshebel verschiebbar ist. Die Skala ist entweder eine Strichskala, die sowohl zum Einstellen des Laufgewichts wie zum Ablesen der Einstellung dient, oder sie besteht aus einer Kerbenskala, die zum Einstellen, und einer Strichskala, die zum Ablesen dient. In letzterem Falle hat das Laufgewicht einen Zahn oder eine Rolle, die in die Kerben eingreifen.

Ein Laufgewicht übt in jeder seiner Stellungen eine Hebelwirkung aus, die gleich ist dem Produkt aus seinem Gewicht und dem Hebelarm, an dem dieses wirkt. Die Hebelwirkung des auf irgend eine Kerbe eingestellten Laufgewichts soll nun gleich sein der Wirkung einer auf der Brücke befindlichen Last von dem Gewichtsbetrage, der auf der Strichskala an der Stelle der Kerbe angegeben ist, u. zw. soll sie dauernd dieselbe sein, so oft auch das Laufgewicht von neuem auf diese Kerbe eingestellt wird. Zur richtigen Wirksamkeit der Laufgewichtseinteilung ist außer der Unveränderlichkeit der Masse des Laufgewichts und der Unveränderlichkeit seines Hebelarmes für jede Einstellung noch notwendig, daß der Hebelarm auch den jeder Einstellung entsprechenden richtigen Wert hat. Die Ablesevorrichtung besteht aus einer Skala und einer Marke oder einer Skala und einem Zeiger, mit deren Hilfe die Stellung des Laufgewichts abgelesen werden kann. Bei reinen Strichskalen wird die Marke oder der Zeiger bei Einstellung des Laufgewichts selten genau auf einen Strich zu stehen kommen, sondern sich meistens zwischen zwei Strichen befinden. Bei diesen muß die Stellung des Laufgewichts nach Bruchteilen eines Skalenteiles geschätzt werden. Damit hierbei keine Irrtümer vorkommen können, soll die Marke so angebracht sein, daß die Ablesung nicht durch verschiedene Stellung des Auges beeinflußt werden kann. Da bei sämtlichen Laufgewichtswagen die niedrigste Skala eine reine Strichskala sein soll, damit man das kleinste Laufgewicht auch zwischen den Strichen einstellen kann, so hat jede Laufgewichtseinrichtung mindestens eine reine Strichskala, bei der diese Vorschrift zu beachten ist. Alle übrigen Skalen werden genauer mit Kerben versehen, weil die Einstellung auf eine Kerbe besser und zuverlässiger ist. Zu leichteren Ablesungen wird an Laufgewichten bisweilen eine Vorrichtung angebracht, bei der Ziffernscheiben das Wiegungsergebnis hinter Ausschnitten am Laufgewicht in einer Zahl erscheinen lassen. Die Skalen werden zu diesem Zweck mit Zahnstangen versehen, mit denen die Ziffernscheiben durch Zahnräder zwangläufig verbunden sind.

Die Sicherheit und Genauigkeit der Wiegungen ist nicht nur von der W. selbst abhängig, sondern auch von der Zuverlässigkeit dessen, der die Wiegungen ausführt. Die W. und insbesondere die Laufgewichtswagen werden daher vielfach mit Einrichtungen versehen, die gewisse Fehler persönlicher Art bei Wiegungen verhüten sollen. Die Laufgewichtswagen werden daher fast stets mit Druckwerken (Erfindung Chameroys, Paris) versehen, die das Ergebnis abzudrucken gestatten, die also ein Ablesen und Aufschreiben entbehrlich und damit das Wiegegeschäft nicht nur einfacher und schneller, sondern auch sicherer und zuverlässiger machen. Die Kartendruckwerke werden ihrerseits wieder vielfach mit Vorrichtungen versehen, die ein Abdrucken nur zulassen, wenn die 3 Bedingungen erfüllt sind, die eine Sicherheit bieten für richtiges Einspielen der W., für richtige Einteilung der Laufgewichte und für vollkommene Bewegungsfreiheit der W., also kurz für den

in der Regel eine W. von 40.000 kg Tragkraft und 7500 mm Brückenlänge. Für Straßenfuhrwerkswagen beträgt die normale Brückenbreite 1·90 m, die Länge 4·50–5·50 m. Brückenwagen werden jedoch auch in jeder anderen Tragkraft und Länge ausgeführt.

II. Laufgewichtswagen.

Die Last wird durch Gegengewicht am veränderlichen Hebelarm (Laufgewichte und Skalen) gewogen und ihr Betrag an der Längeneinteilung (der Skala) dieses Hebelarmes abgelesen.

Nach § 19 der EO. muß die Einteilung der Skalen gleichmäßig sein. Sie kann nach beliebigen vielfachen oder Dezimalteilen des kg fortschreiten. Die Bezifferung muß nach kg oder nach g ausgeführt werden und muß den Gewichtswert der einzelnen Teilabschnitte unzweideutig erkennen lassen. Die Verschiebbarkeit der Laufgewichtseinrichtung muß eine stetige sein. Sind indessen mehrere Laufgewichte mit gesonderten Skalen vorhanden, so dürfen die Skalen mit Ausnahme der die kleinsten Gewichtsunterschiede angebenden Nebenskalen zur Erleichterung und Sicherung der Einstellung der Laufgewichte auf die entsprechenden Hebellängen mit Einschnitten von geeigneter Form (Kerben u. dgl.), die Laufgewichte mit zugehörigen Einfallvorrichtungen (Zähnen u. dgl.) versehen sein. Reichen diese Einschnitte bis zur Kante der Teilfläche, so dürfen sie nur in der Verlängerung der Skalenstriche liegen. Zu jedem Einschnitt muß ein entsprechender Skalenstrich vorhanden sein. Auch muß die Anzahl der Einschnitte und Skalenstriche gleich sein.

Verschiedene Skalen für dasselbe Laufgewicht dürfen nicht auf der gleichen Seitenfläche des Gegengewichtshebels angebracht sein.

Die zur Ablesung der Skala vorhandene Einrichtung (Ablesungsmarke) muß so beschaffen sein, daß die Ablesung der Gewichtsangaben nicht durch Nebenumstände, auch nicht durch verschiedene Stellung des Auges beeinflußt werden kann. Die Laufgewichte sollen aus den gleichen Metallen bestehen, die für Gewichte vorgeschrieben sind. Sie dürfen keine ohne Anwendung von Werkzeugen zugänglichen Vorrichtungen zur Tarierung und Gewichtsberichtigung enthalten. Die Laufgewichtseinrichtung muß derart sein, daß sie die Unveränderlichkeit der Massenverteilung gewährleistet. Größere Laufgewichte dürfen selbst Träger eines oder mehrerer Nebenlaufgewichte mit Skalen oder bloß beweglicher, eingeteilter Schieber u. dgl. sein. Die Laufgewichte müssen so geführt sein, daß sie nicht schlottern.

Eine einfache Laufgewichtseinteilung setzt sich zusammen aus einem Laufgewicht, einer Führung zum Laufgewicht und einer Ablesevorrichtung (Skala und Marke). Sie wird in 3 verschiedenen Formen ausgeführt. Das Laufgewicht besteht entweder aus einer den Balken umschließenden Hülse mit Schneide und einem an der Schneide hängenden Gewicht oder nur aus einer den Balken umschließenden massiven Hülse oder es hat die Form eines Schiebers, der in dem hülsenartig geformten Gewichtshebel verschiebbar ist. Die Skala ist entweder eine Strichskala, die sowohl zum Einstellen des Laufgewichts wie zum Ablesen der Einstellung dient, oder sie besteht aus einer Kerbenskala, die zum Einstellen, und einer Strichskala, die zum Ablesen dient. In letzterem Falle hat das Laufgewicht einen Zahn oder eine Rolle, die in die Kerben eingreifen.

Ein Laufgewicht übt in jeder seiner Stellungen eine Hebelwirkung aus, die gleich ist dem Produkt aus seinem Gewicht und dem Hebelarm, an dem dieses wirkt. Die Hebelwirkung des auf irgend eine Kerbe eingestellten Laufgewichts soll nun gleich sein der Wirkung einer auf der Brücke befindlichen Last von dem Gewichtsbetrage, der auf der Strichskala an der Stelle der Kerbe angegeben ist, u. zw. soll sie dauernd dieselbe sein, so oft auch das Laufgewicht von neuem auf diese Kerbe eingestellt wird. Zur richtigen Wirksamkeit der Laufgewichtseinteilung ist außer der Unveränderlichkeit der Masse des Laufgewichts und der Unveränderlichkeit seines Hebelarmes für jede Einstellung noch notwendig, daß der Hebelarm auch den jeder Einstellung entsprechenden richtigen Wert hat. Die Ablesevorrichtung besteht aus einer Skala und einer Marke oder einer Skala und einem Zeiger, mit deren Hilfe die Stellung des Laufgewichts abgelesen werden kann. Bei reinen Strichskalen wird die Marke oder der Zeiger bei Einstellung des Laufgewichts selten genau auf einen Strich zu stehen kommen, sondern sich meistens zwischen zwei Strichen befinden. Bei diesen muß die Stellung des Laufgewichts nach Bruchteilen eines Skalenteiles geschätzt werden. Damit hierbei keine Irrtümer vorkommen können, soll die Marke so angebracht sein, daß die Ablesung nicht durch verschiedene Stellung des Auges beeinflußt werden kann. Da bei sämtlichen Laufgewichtswagen die niedrigste Skala eine reine Strichskala sein soll, damit man das kleinste Laufgewicht auch zwischen den Strichen einstellen kann, so hat jede Laufgewichtseinrichtung mindestens eine reine Strichskala, bei der diese Vorschrift zu beachten ist. Alle übrigen Skalen werden genauer mit Kerben versehen, weil die Einstellung auf eine Kerbe besser und zuverlässiger ist. Zu leichteren Ablesungen wird an Laufgewichten bisweilen eine Vorrichtung angebracht, bei der Ziffernscheiben das Wiegungsergebnis hinter Ausschnitten am Laufgewicht in einer Zahl erscheinen lassen. Die Skalen werden zu diesem Zweck mit Zahnstangen versehen, mit denen die Ziffernscheiben durch Zahnräder zwangläufig verbunden sind.

Die Sicherheit und Genauigkeit der Wiegungen ist nicht nur von der W. selbst abhängig, sondern auch von der Zuverlässigkeit dessen, der die Wiegungen ausführt. Die W. und insbesondere die Laufgewichtswagen werden daher vielfach mit Einrichtungen versehen, die gewisse Fehler persönlicher Art bei Wiegungen verhüten sollen. Die Laufgewichtswagen werden daher fast stets mit Druckwerken (Erfindung Chameroys, Paris) versehen, die das Ergebnis abzudrucken gestatten, die also ein Ablesen und Aufschreiben entbehrlich und damit das Wiegegeschäft nicht nur einfacher und schneller, sondern auch sicherer und zuverlässiger machen. Die Kartendruckwerke werden ihrerseits wieder vielfach mit Vorrichtungen versehen, die ein Abdrucken nur zulassen, wenn die 3 Bedingungen erfüllt sind, die eine Sicherheit bieten für richtiges Einspielen der W., für richtige Einteilung der Laufgewichte und für vollkommene Bewegungsfreiheit der W., also kurz für den

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[386/0416] in der Regel eine W. von 40.000 kg Tragkraft und 7500 mm Brückenlänge. Für Straßenfuhrwerkswagen beträgt die normale Brückenbreite 1·90 m, die Länge 4·50–5·50 m. Brückenwagen werden jedoch auch in jeder anderen Tragkraft und Länge ausgeführt. II. Laufgewichtswagen. Die Last wird durch Gegengewicht am veränderlichen Hebelarm (Laufgewichte und Skalen) gewogen und ihr Betrag an der Längeneinteilung (der Skala) dieses Hebelarmes abgelesen. Nach § 19 der EO. muß die Einteilung der Skalen gleichmäßig sein. Sie kann nach beliebigen vielfachen oder Dezimalteilen des kg fortschreiten. Die Bezifferung muß nach kg oder nach g ausgeführt werden und muß den Gewichtswert der einzelnen Teilabschnitte unzweideutig erkennen lassen. Die Verschiebbarkeit der Laufgewichtseinrichtung muß eine stetige sein. Sind indessen mehrere Laufgewichte mit gesonderten Skalen vorhanden, so dürfen die Skalen mit Ausnahme der die kleinsten Gewichtsunterschiede angebenden Nebenskalen zur Erleichterung und Sicherung der Einstellung der Laufgewichte auf die entsprechenden Hebellängen mit Einschnitten von geeigneter Form (Kerben u. dgl.), die Laufgewichte mit zugehörigen Einfallvorrichtungen (Zähnen u. dgl.) versehen sein. Reichen diese Einschnitte bis zur Kante der Teilfläche, so dürfen sie nur in der Verlängerung der Skalenstriche liegen. Zu jedem Einschnitt muß ein entsprechender Skalenstrich vorhanden sein. Auch muß die Anzahl der Einschnitte und Skalenstriche gleich sein. Verschiedene Skalen für dasselbe Laufgewicht dürfen nicht auf der gleichen Seitenfläche des Gegengewichtshebels angebracht sein. Die zur Ablesung der Skala vorhandene Einrichtung (Ablesungsmarke) muß so beschaffen sein, daß die Ablesung der Gewichtsangaben nicht durch Nebenumstände, auch nicht durch verschiedene Stellung des Auges beeinflußt werden kann. Die Laufgewichte sollen aus den gleichen Metallen bestehen, die für Gewichte vorgeschrieben sind. Sie dürfen keine ohne Anwendung von Werkzeugen zugänglichen Vorrichtungen zur Tarierung und Gewichtsberichtigung enthalten. Die Laufgewichtseinrichtung muß derart sein, daß sie die Unveränderlichkeit der Massenverteilung gewährleistet. Größere Laufgewichte dürfen selbst Träger eines oder mehrerer Nebenlaufgewichte mit Skalen oder bloß beweglicher, eingeteilter Schieber u. dgl. sein. Die Laufgewichte müssen so geführt sein, daß sie nicht schlottern. Eine einfache Laufgewichtseinteilung setzt sich zusammen aus einem Laufgewicht, einer Führung zum Laufgewicht und einer Ablesevorrichtung (Skala und Marke). Sie wird in 3 verschiedenen Formen ausgeführt. Das Laufgewicht besteht entweder aus einer den Balken umschließenden Hülse mit Schneide und einem an der Schneide hängenden Gewicht oder nur aus einer den Balken umschließenden massiven Hülse oder es hat die Form eines Schiebers, der in dem hülsenartig geformten Gewichtshebel verschiebbar ist. Die Skala ist entweder eine Strichskala, die sowohl zum Einstellen des Laufgewichts wie zum Ablesen der Einstellung dient, oder sie besteht aus einer Kerbenskala, die zum Einstellen, und einer Strichskala, die zum Ablesen dient. In letzterem Falle hat das Laufgewicht einen Zahn oder eine Rolle, die in die Kerben eingreifen. Ein Laufgewicht übt in jeder seiner Stellungen eine Hebelwirkung aus, die gleich ist dem Produkt aus seinem Gewicht und dem Hebelarm, an dem dieses wirkt. Die Hebelwirkung des auf irgend eine Kerbe eingestellten Laufgewichts soll nun gleich sein der Wirkung einer auf der Brücke befindlichen Last von dem Gewichtsbetrage, der auf der Strichskala an der Stelle der Kerbe angegeben ist, u. zw. soll sie dauernd dieselbe sein, so oft auch das Laufgewicht von neuem auf diese Kerbe eingestellt wird. Zur richtigen Wirksamkeit der Laufgewichtseinteilung ist außer der Unveränderlichkeit der Masse des Laufgewichts und der Unveränderlichkeit seines Hebelarmes für jede Einstellung noch notwendig, daß der Hebelarm auch den jeder Einstellung entsprechenden richtigen Wert hat. Die Ablesevorrichtung besteht aus einer Skala und einer Marke oder einer Skala und einem Zeiger, mit deren Hilfe die Stellung des Laufgewichts abgelesen werden kann. Bei reinen Strichskalen wird die Marke oder der Zeiger bei Einstellung des Laufgewichts selten genau auf einen Strich zu stehen kommen, sondern sich meistens zwischen zwei Strichen befinden. Bei diesen muß die Stellung des Laufgewichts nach Bruchteilen eines Skalenteiles geschätzt werden. Damit hierbei keine Irrtümer vorkommen können, soll die Marke so angebracht sein, daß die Ablesung nicht durch verschiedene Stellung des Auges beeinflußt werden kann. Da bei sämtlichen Laufgewichtswagen die niedrigste Skala eine reine Strichskala sein soll, damit man das kleinste Laufgewicht auch zwischen den Strichen einstellen kann, so hat jede Laufgewichtseinrichtung mindestens eine reine Strichskala, bei der diese Vorschrift zu beachten ist. Alle übrigen Skalen werden genauer mit Kerben versehen, weil die Einstellung auf eine Kerbe besser und zuverlässiger ist. Zu leichteren Ablesungen wird an Laufgewichten bisweilen eine Vorrichtung angebracht, bei der Ziffernscheiben das Wiegungsergebnis hinter Ausschnitten am Laufgewicht in einer Zahl erscheinen lassen. Die Skalen werden zu diesem Zweck mit Zahnstangen versehen, mit denen die Ziffernscheiben durch Zahnräder zwangläufig verbunden sind. Die Sicherheit und Genauigkeit der Wiegungen ist nicht nur von der W. selbst abhängig, sondern auch von der Zuverlässigkeit dessen, der die Wiegungen ausführt. Die W. und insbesondere die Laufgewichtswagen werden daher vielfach mit Einrichtungen versehen, die gewisse Fehler persönlicher Art bei Wiegungen verhüten sollen. Die Laufgewichtswagen werden daher fast stets mit Druckwerken (Erfindung Chameroys, Paris) versehen, die das Ergebnis abzudrucken gestatten, die also ein Ablesen und Aufschreiben entbehrlich und damit das Wiegegeschäft nicht nur einfacher und schneller, sondern auch sicherer und zuverlässiger machen. Die Kartendruckwerke werden ihrerseits wieder vielfach mit Vorrichtungen versehen, die ein Abdrucken nur zulassen, wenn die 3 Bedingungen erfüllt sind, die eine Sicherheit bieten für richtiges Einspielen der W., für richtige Einteilung der Laufgewichte und für vollkommene Bewegungsfreiheit der W., also kurz für den

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/416>, abgerufen am 16.07.2024.