net, von dem hiesigen ersten Lehrer geprüft wor- den, und das Zeugniß mitbringen wird, daß er nicht nur allein die Kunstgriffe der wahren Bie- nenzucht sich eigen gemacht, sondern auch Ge- schicklichkeit habe, solche andern beyzubringen.
6) Desgleichen hat der Lehrer keinem der Lehrlinge vor seiner Abreise ein Attestatum der eingenommenen Lehre zu geben, der er nicht geprüft, und die Pflege der Bienen zu unter- nehmen, tauglich befunden.
7) Jährlich hat er über die ihm übergebnen Bienenstöcke, ihre Pflege und Beköstung, so wie über den reinen Nutzen, den er erworben, dem Kreisamte einen verständlichen Bericht zu übergeben, den dieses mit seinem Gutachten über die wirkliche Vermehrung und Bestellung an die Landesregierung zu erstatten hat, um von dem sich zeigenden Nutzen dem Lehrer seinen An- theil zur Belohnung zu bestimmen, die nachlä- ßigen Lehrer aber mit bessern verwechseln zu können.
8) Die Landesregierung hat über den Fort- gang der Bienenzucht im Lande dem Hofe jährlich einmal Bericht abzustatten; und hier wird man beflissen seyn, über die Fortgänge der zum allgemeinen Beyspiele aufgestellten Schu- len und Lehrer in den öffentlichen Zeitungen die wahrhaften Resultata, zu allgemeiner Aufmun- terung, bekannt zu machen, und auf die Leh- rer, in deren Bezirken die Bienenzucht wichti-
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net, von dem hieſigen erſten Lehrer gepruͤft wor- den, und das Zeugniß mitbringen wird, daß er nicht nur allein die Kunſtgriffe der wahren Bie- nenzucht ſich eigen gemacht, ſondern auch Ge- ſchicklichkeit habe, ſolche andern beyzubringen.
6) Desgleichen hat der Lehrer keinem der Lehrlinge vor ſeiner Abreiſe ein Atteſtatum der eingenommenen Lehre zu geben, der er nicht gepruͤft, und die Pflege der Bienen zu unter- nehmen, tauglich befunden.
7) Jaͤhrlich hat er uͤber die ihm uͤbergebnen Bienenſtoͤcke, ihre Pflege und Bekoͤſtung, ſo wie uͤber den reinen Nutzen, den er erworben, dem Kreisamte einen verſtaͤndlichen Bericht zu uͤbergeben, den dieſes mit ſeinem Gutachten uͤber die wirkliche Vermehrung und Beſtellung an die Landesregierung zu erſtatten hat, um von dem ſich zeigenden Nutzen dem Lehrer ſeinen An- theil zur Belohnung zu beſtimmen, die nachlaͤ- ßigen Lehrer aber mit beſſern verwechſeln zu koͤnnen.
8) Die Landesregierung hat uͤber den Fort- gang der Bienenzucht im Lande dem Hofe jaͤhrlich einmal Bericht abzuſtatten; und hier wird man befliſſen ſeyn, uͤber die Fortgaͤnge der zum allgemeinen Beyſpiele aufgeſtellten Schu- len und Lehrer in den oͤffentlichen Zeitungen die wahrhaften Reſultata, zu allgemeiner Aufmun- terung, bekannt zu machen, und auf die Leh- rer, in deren Bezirken die Bienenzucht wichti-
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net, von dem hieſigen erſten Lehrer gepruͤft wor-
den, und das Zeugniß mitbringen wird, daß er
nicht nur allein die Kunſtgriffe der wahren Bie-
nenzucht ſich eigen gemacht, ſondern auch Ge-
ſchicklichkeit habe, ſolche andern beyzubringen.
6) Desgleichen hat der Lehrer keinem der
Lehrlinge vor ſeiner Abreiſe ein Atteſtatum der
eingenommenen Lehre zu geben, der er nicht
gepruͤft, und die Pflege der Bienen zu unter-
nehmen, tauglich befunden.
7) Jaͤhrlich hat er uͤber die ihm uͤbergebnen
Bienenſtoͤcke, ihre Pflege und Bekoͤſtung, ſo
wie uͤber den reinen Nutzen, den er erworben,
dem Kreisamte einen verſtaͤndlichen Bericht zu
uͤbergeben, den dieſes mit ſeinem Gutachten
uͤber die wirkliche Vermehrung und Beſtellung
an die Landesregierung zu erſtatten hat, um von
dem ſich zeigenden Nutzen dem Lehrer ſeinen An-
theil zur Belohnung zu beſtimmen, die nachlaͤ-
ßigen Lehrer aber mit beſſern verwechſeln zu
koͤnnen.
8) Die Landesregierung hat uͤber den Fort-
gang der Bienenzucht im Lande dem Hofe
jaͤhrlich einmal Bericht abzuſtatten; und hier
wird man befliſſen ſeyn, uͤber die Fortgaͤnge der
zum allgemeinen Beyſpiele aufgeſtellten Schu-
len und Lehrer in den oͤffentlichen Zeitungen die
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/395>, abgerufen am 23.11.2024.
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