findet sich eine schwarzburgische k) Forstord- nung, welche vorzüglich und ausführlich ist; sie bestehet aus neun und dreyßig Artikeln. Es wird darinnen verordnet, über die Wald- zechen zu halten, sie alle Jahre zu verändern, und daß sie von den Forstmeistern aufgeschla- gen werden sollen. Unter Waldzechen wer- den wahrscheinlich die Gehaue, die alle Jahre abgezeichnet wurden, verstanden. Zu Mit- fasten, Pfingsten und Bartholomäi, wurden Waldgerichte gehalten. Das Hauen mußte so viel möglich im Frühlinge im zunehmenden März schon geschehen, damit die Stöcke leich- ter wieder ausschlugen; die Schindelmacher durften nicht mehr Hundertweise um Zins, sondern Baumweise arbeiten; die Meulerköh- ler mußten die Bäume, so einer Maaßkanne dick sind, stehen lassen, wie überhaupt die Köhler und Aschenbrenner sehr eingeschränkt wurden. Es wurde den Forstbedienten ver- ordnet, die Rechnungen von den verschiedenen Bergen und Holzungen, worüber sie gesetzt waren, verschieden zu führen. Die alten wan- delbaren krummen und dürren Bäume wur- den zuerst gehauen; man hieb das zu dicht ste- hende junge Holz aus, um nicht seinen Wachs- thum zu hindern; man sahe auf Saamen und Standbäume, allein die Wegschaffung der Sturze übersahe man doch als eine für die
Forst-
k) Fritsch l. c. p. 199.
findet ſich eine ſchwarzburgiſche k) Forſtord- nung, welche vorzuͤglich und ausfuͤhrlich iſt; ſie beſtehet aus neun und dreyßig Artikeln. Es wird darinnen verordnet, uͤber die Wald- zechen zu halten, ſie alle Jahre zu veraͤndern, und daß ſie von den Forſtmeiſtern aufgeſchla- gen werden ſollen. Unter Waldzechen wer- den wahrſcheinlich die Gehaue, die alle Jahre abgezeichnet wurden, verſtanden. Zu Mit- faſten, Pfingſten und Bartholomaͤi, wurden Waldgerichte gehalten. Das Hauen mußte ſo viel moͤglich im Fruͤhlinge im zunehmenden Maͤrz ſchon geſchehen, damit die Stoͤcke leich- ter wieder ausſchlugen; die Schindelmacher durften nicht mehr Hundertweiſe um Zins, ſondern Baumweiſe arbeiten; die Meulerkoͤh- ler mußten die Baͤume, ſo einer Maaßkanne dick ſind, ſtehen laſſen, wie uͤberhaupt die Koͤhler und Aſchenbrenner ſehr eingeſchraͤnkt wurden. Es wurde den Forſtbedienten ver- ordnet, die Rechnungen von den verſchiedenen Bergen und Holzungen, woruͤber ſie geſetzt waren, verſchieden zu fuͤhren. Die alten wan- delbaren krummen und duͤrren Baͤume wur- den zuerſt gehauen; man hieb das zu dicht ſte- hende junge Holz aus, um nicht ſeinen Wachs- thum zu hindern; man ſahe auf Saamen und Standbaͤume, allein die Wegſchaffung der Sturze uͤberſahe man doch als eine fuͤr die
Forſt-
k) Fritſch l. c. p. 199.
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findet ſich eine ſchwarzburgiſche k) Forſtord-
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ſie beſtehet aus neun und dreyßig Artikeln.
Es wird darinnen verordnet, uͤber die Wald-
zechen zu halten, ſie alle Jahre zu veraͤndern,
und daß ſie von den Forſtmeiſtern aufgeſchla-
gen werden ſollen. Unter Waldzechen wer-
den wahrſcheinlich die Gehaue, die alle Jahre
abgezeichnet wurden, verſtanden. Zu Mit-
faſten, Pfingſten und Bartholomaͤi, wurden
Waldgerichte gehalten. Das Hauen mußte
ſo viel moͤglich im Fruͤhlinge im zunehmenden
Maͤrz ſchon geſchehen, damit die Stoͤcke leich-
ter wieder ausſchlugen; die Schindelmacher
durften nicht mehr Hundertweiſe um Zins,
ſondern Baumweiſe arbeiten; die Meulerkoͤh-
ler mußten die Baͤume, ſo einer Maaßkanne
dick ſind, ſtehen laſſen, wie uͤberhaupt die
Koͤhler und Aſchenbrenner ſehr eingeſchraͤnkt
wurden. Es wurde den Forſtbedienten ver-
ordnet, die Rechnungen von den verſchiedenen
Bergen und Holzungen, woruͤber ſie geſetzt
waren, verſchieden zu fuͤhren. Die alten wan-
delbaren krummen und duͤrren Baͤume wur-
den zuerſt gehauen; man hieb das zu dicht ſte-
hende junge Holz aus, um nicht ſeinen Wachs-
thum zu hindern; man ſahe auf Saamen und
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/309>, abgerufen am 22.11.2024.
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