Es wurde das Wegfangen der Hasen unter- sagt, wie auch das Aufheben der jungen. Sie untersagt die Selbstschüsse. Die Forstbedien- ten mußten darauf sehen, daß die Zäune nicht spitzig waren, damit sich das Wild nicht spie- ße; die Fruchthüter werden angehalten, es nicht zu verscheuchen; es werden die oben im vorigen Jahrhunderte angeführte Vergleiche, wegen des Wildprets, angezogen, und zu neuer Bekräftigung eingerückt. Man ersiehet aus allen, daß der Wildstand damals in dem Würtenbergischen nicht außerordentlich stark gewesen; indessen findet man doch daselbst Hirsche, Rehe, Schweine, Lüchse, Füchse, Wölfe, Hasen p).
In dem Hennebergischen wurde durch den Churfürst Johann Georg I. 1615, in der Wald-, Forst- und Holzordnung, vieles heil- same wegen der Jagd verordnet; da bisher unter den Grafen dieser Gegenstand nicht wirth- schaftlich genug behandelt worden war. Die Jagd- und Forstbedienten werden angewiesen, auf die Jagdgrenzen aufmerksam zu seyn, und selbige, wo es nöthig ist, zu berichtigen; die Forstmeister mußten neben den Jagdbedienten, auf das kleine Weidewerk Acht haben, damit ihm nicht Eintrag geschehe. Die Hasen wur- den von Petri Cathedra an bis Bartholomäi, wo sie am meisten setzen, vor dem Schießen,
Hetzen
p) Fritsch p. 55.
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Es wurde das Wegfangen der Haſen unter- ſagt, wie auch das Aufheben der jungen. Sie unterſagt die Selbſtſchuͤſſe. Die Forſtbedien- ten mußten darauf ſehen, daß die Zaͤune nicht ſpitzig waren, damit ſich das Wild nicht ſpie- ße; die Fruchthuͤter werden angehalten, es nicht zu verſcheuchen; es werden die oben im vorigen Jahrhunderte angefuͤhrte Vergleiche, wegen des Wildprets, angezogen, und zu neuer Bekraͤftigung eingeruͤckt. Man erſiehet aus allen, daß der Wildſtand damals in dem Wuͤrtenbergiſchen nicht außerordentlich ſtark geweſen; indeſſen findet man doch daſelbſt Hirſche, Rehe, Schweine, Luͤchſe, Fuͤchſe, Woͤlfe, Haſen p).
In dem Hennebergiſchen wurde durch den Churfuͤrſt Johann Georg I. 1615, in der Wald-, Forſt- und Holzordnung, vieles heil- ſame wegen der Jagd verordnet; da bisher unter den Grafen dieſer Gegenſtand nicht wirth- ſchaftlich genug behandelt worden war. Die Jagd- und Forſtbedienten werden angewieſen, auf die Jagdgrenzen aufmerkſam zu ſeyn, und ſelbige, wo es noͤthig iſt, zu berichtigen; die Forſtmeiſter mußten neben den Jagdbedienten, auf das kleine Weidewerk Acht haben, damit ihm nicht Eintrag geſchehe. Die Haſen wur- den von Petri Cathedra an bis Bartholomaͤi, wo ſie am meiſten ſetzen, vor dem Schießen,
Hetzen
p) Fritſch p. 55.
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Es wurde das Wegfangen der Haſen unter-
ſagt, wie auch das Aufheben der jungen. Sie
unterſagt die Selbſtſchuͤſſe. Die Forſtbedien-
ten mußten darauf ſehen, daß die Zaͤune nicht
ſpitzig waren, damit ſich das Wild nicht ſpie-
ße; die Fruchthuͤter werden angehalten, es
nicht zu verſcheuchen; es werden die oben im
vorigen Jahrhunderte angefuͤhrte Vergleiche,
wegen des Wildprets, angezogen, und zu
neuer Bekraͤftigung eingeruͤckt. Man erſiehet
aus allen, daß der Wildſtand damals in dem
Wuͤrtenbergiſchen nicht außerordentlich ſtark
geweſen; indeſſen findet man doch daſelbſt
Hirſche, Rehe, Schweine, Luͤchſe, Fuͤchſe,
Woͤlfe, Haſen p).
In dem Hennebergiſchen wurde durch den
Churfuͤrſt Johann Georg I. 1615, in der
Wald-, Forſt- und Holzordnung, vieles heil-
ſame wegen der Jagd verordnet; da bisher
unter den Grafen dieſer Gegenſtand nicht wirth-
ſchaftlich genug behandelt worden war. Die
Jagd- und Forſtbedienten werden angewieſen,
auf die Jagdgrenzen aufmerkſam zu ſeyn, und
ſelbige, wo es noͤthig iſt, zu berichtigen; die
Forſtmeiſter mußten neben den Jagdbedienten,
auf das kleine Weidewerk Acht haben, damit
ihm nicht Eintrag geſchehe. Die Haſen wur-
den von Petri Cathedra an bis Bartholomaͤi,
wo ſie am meiſten ſetzen, vor dem Schießen,
Hetzen
p) Fritſch p. 55.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/445>, abgerufen am 22.11.2024.
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