Worte und unfreundlichen Bezeugungen, einige Kaltsinnigkeit, nimmt sich aber doch dabey in Acht, daß nicht seine wahre Ehre auf eine empfindliche Art gekräncket, und er zum Ziel aller groben Leute bey Hofe, ausersehen werde.
§. 22. Mit denen, die sich bey Hofe auf das Narren-Handwerck legen, läst er sich nicht ein, er entdeckt ihnen nicht die Wahrheit, weil er von man- chen, die sich vor Hochmuth selbst nicht kennen, ein schlecht Tranck-Geld sonst zu gewarten hätte, er bestärckt sie nicht in ihrer Thorheit, er macht sich mit ihnen nicht familiair, erbittert sie auch nicht, und bemühet sich durch einige Praesente sich so viel als möglich in ihrer Gunst zu erhalten.
§. 23. Gleichwie er allenthalben auf die seine Herrschafft schuldige Ehrerbietung bedacht, also ist er auch willig und bereit nach allen seinem Vermö- gen diejenigen Ausgaben zu thun, die seiner Herr- schafft zur Ehre gereichen, insonderheit befleißiget er sich an den Fürstlichen Nahmens-Tägen, Ge- burths-Tägen und bey andern dergleichen Solen- nitaeten, in seiner eigenen Kleidung, und in seiner Equipage proper zu erscheinen, und bricht sich lie- ber von dem, was er sonst zu seiner eigenen Ge- mächlichkeit und Vergnügungen, ausgeben würde, ab, damit er dem Gnädigsten Gefallen seiner Herr- schafft destomehr ausopffern möge.
§. 24. Hat er die Aufwartung bey fremder Herrschafft, die seiner Herrschafft ihren Besuch ab- statten, so ist er sehr accurat, ihr alle nur ersinn-
liche
I. Theil. VIII. Capitul.
Worte und unfreundlichen Bezeugungen, einige Kaltſinnigkeit, nimmt ſich aber doch dabey in Acht, daß nicht ſeine wahre Ehre auf eine empfindliche Art gekraͤncket, und er zum Ziel aller groben Leute bey Hofe, auserſehen werde.
§. 22. Mit denen, die ſich bey Hofe auf das Narren-Handwerck legen, laͤſt er ſich nicht ein, er entdeckt ihnen nicht die Wahrheit, weil er von man- chen, die ſich vor Hochmuth ſelbſt nicht kennen, ein ſchlecht Tranck-Geld ſonſt zu gewarten haͤtte, er beſtaͤrckt ſie nicht in ihrer Thorheit, er macht ſich mit ihnen nicht familiair, erbittert ſie auch nicht, und bemuͤhet ſich durch einige Præſente ſich ſo viel als moͤglich in ihrer Gunſt zu erhalten.
§. 23. Gleichwie er allenthalben auf die ſeine Herrſchafft ſchuldige Ehrerbietung bedacht, alſo iſt er auch willig und bereit nach allen ſeinem Vermoͤ- gen diejenigen Ausgaben zu thun, die ſeiner Herr- ſchafft zur Ehre gereichen, inſonderheit befleißiget er ſich an den Fuͤrſtlichen Nahmens-Taͤgen, Ge- burths-Taͤgen und bey andern dergleichen Solen- nitæten, in ſeiner eigenen Kleidung, und in ſeiner Equipage proper zu erſcheinen, und bricht ſich lie- ber von dem, was er ſonſt zu ſeiner eigenen Ge- maͤchlichkeit und Vergnuͤgungen, ausgeben wuͤrde, ab, damit er dem Gnaͤdigſten Gefallen ſeiner Herr- ſchafft deſtomehr auſopffern moͤge.
§. 24. Hat er die Aufwartung bey fremder Herrſchafft, die ſeiner Herrſchafft ihren Beſuch ab- ſtatten, ſo iſt er ſehr accurat, ihr alle nur erſinn-
liche
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I. Theil. VIII. Capitul.
Worte und unfreundlichen Bezeugungen, einige
Kaltſinnigkeit, nimmt ſich aber doch dabey in Acht,
daß nicht ſeine wahre Ehre auf eine empfindliche
Art gekraͤncket, und er zum Ziel aller groben Leute
bey Hofe, auserſehen werde.
§. 22. Mit denen, die ſich bey Hofe auf das
Narren-Handwerck legen, laͤſt er ſich nicht ein, er
entdeckt ihnen nicht die Wahrheit, weil er von man-
chen, die ſich vor Hochmuth ſelbſt nicht kennen, ein
ſchlecht Tranck-Geld ſonſt zu gewarten haͤtte, er
beſtaͤrckt ſie nicht in ihrer Thorheit, er macht ſich
mit ihnen nicht familiair, erbittert ſie auch nicht, und
bemuͤhet ſich durch einige Præſente ſich ſo viel als
moͤglich in ihrer Gunſt zu erhalten.
§. 23. Gleichwie er allenthalben auf die ſeine
Herrſchafft ſchuldige Ehrerbietung bedacht, alſo iſt
er auch willig und bereit nach allen ſeinem Vermoͤ-
gen diejenigen Ausgaben zu thun, die ſeiner Herr-
ſchafft zur Ehre gereichen, inſonderheit befleißiget
er ſich an den Fuͤrſtlichen Nahmens-Taͤgen, Ge-
burths-Taͤgen und bey andern dergleichen Solen-
nitæten, in ſeiner eigenen Kleidung, und in ſeiner
Equipage proper zu erſcheinen, und bricht ſich lie-
ber von dem, was er ſonſt zu ſeiner eigenen Ge-
maͤchlichkeit und Vergnuͤgungen, ausgeben wuͤrde,
ab, damit er dem Gnaͤdigſten Gefallen ſeiner Herr-
ſchafft deſtomehr auſopffern moͤge.
§. 24. Hat er die Aufwartung bey fremder
Herrſchafft, die ſeiner Herrſchafft ihren Beſuch ab-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/258>, abgerufen am 21.11.2024.
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