theder stünden. Er muß nicht so leise reden, als ob er in einer Wochen- oder Patienten-Stube wä- re, da der schlaffende in seiner Ruhe nicht gestöhret werden solte, auch nicht so schreyen, wie ein Zahn- Artzt, er muß einen allzuhellen und auch zu groben Klang vermeyden, und nicht zu geschwinde, auch nicht zu langsam reden, jedoch mehr langsam, als geschwinde.
§. 17. Bey gewissen Erzehlungen muß man nichts anders vorbringen, als Worte, die einem nach seiner Aussprache eigenthümlich sind, und al- les fremde unanständige Wesen weglassen. Hie- her gehört, wenn manche bey gewissen Umständen den Klang der Thier in der Conversation nach- ahmen, oder ein ander Geräusch mit ihrer Stimme ausdrucken wollen, wann sie etwan beschreiben, wie es bey dem spücken oder auch sonst geklungen, oder in der andern Pronunciation vorstellen, und wunderliche Geberden darzu machen. Obschon dergleichen einem und andern, theils ihres Metie, theils ihres Alters, Ansehens und Verdiensts we- gen zu gut gehalten wird, so wird man es doch ei- nem jungen Menschen, der sein Glück in der Welt machen soll, nicht leicht vergeben, sondern dieser muß sich auch in diesem Stück accurat auffüh- ren.
§. 18. Es läst nicht wohl, wenn sich einige bey Erzehlung ihrer lustigen und spaßhafften Begeben- heiten bald kranck lachen wollen, und fast vor dem vielen Lachen nichts herausbringen können, zumahl
wenn
II. Theil. II. Capitul.
theder ſtuͤnden. Er muß nicht ſo leiſe reden, als ob er in einer Wochen- oder Patienten-Stube waͤ- re, da der ſchlaffende in ſeiner Ruhe nicht geſtoͤhret werden ſolte, auch nicht ſo ſchreyen, wie ein Zahn- Artzt, er muß einen allzuhellen und auch zu groben Klang vermeyden, und nicht zu geſchwinde, auch nicht zu langſam reden, jedoch mehr langſam, als geſchwinde.
§. 17. Bey gewiſſen Erzehlungen muß man nichts anders vorbringen, als Worte, die einem nach ſeiner Ausſprache eigenthuͤmlich ſind, und al- les fremde unanſtaͤndige Weſen weglaſſen. Hie- her gehoͤrt, wenn manche bey gewiſſen Umſtaͤnden den Klang der Thier in der Converſation nach- ahmen, oder ein ander Geraͤuſch mit ihrer Stimme ausdrucken wollen, wann ſie etwan beſchreiben, wie es bey dem ſpuͤcken oder auch ſonſt geklungen, oder in der andern Pronunciation vorſtellen, und wunderliche Geberden darzu machen. Obſchon dergleichen einem und andern, theils ihres Metie, theils ihres Alters, Anſehens und Verdienſts we- gen zu gut gehalten wird, ſo wird man es doch ei- nem jungen Menſchen, der ſein Gluͤck in der Welt machen ſoll, nicht leicht vergeben, ſondern dieſer muß ſich auch in dieſem Stuͤck accurat auffuͤh- ren.
§. 18. Es laͤſt nicht wohl, wenn ſich einige bey Erzehlung ihrer luſtigen und ſpaßhafften Begeben- heiten bald kranck lachen wollen, und faſt vor dem vielen Lachen nichts herausbringen koͤnnen, zumahl
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II. Theil. II. Capitul.
theder ſtuͤnden. Er muß nicht ſo leiſe reden, als
ob er in einer Wochen- oder Patienten-Stube waͤ-
re, da der ſchlaffende in ſeiner Ruhe nicht geſtoͤhret
werden ſolte, auch nicht ſo ſchreyen, wie ein Zahn-
Artzt, er muß einen allzuhellen und auch zu groben
Klang vermeyden, und nicht zu geſchwinde, auch
nicht zu langſam reden, jedoch mehr langſam, als
geſchwinde.
§. 17. Bey gewiſſen Erzehlungen muß man
nichts anders vorbringen, als Worte, die einem
nach ſeiner Ausſprache eigenthuͤmlich ſind, und al-
les fremde unanſtaͤndige Weſen weglaſſen. Hie-
her gehoͤrt, wenn manche bey gewiſſen Umſtaͤnden
den Klang der Thier in der Converſation nach-
ahmen, oder ein ander Geraͤuſch mit ihrer Stimme
ausdrucken wollen, wann ſie etwan beſchreiben, wie
es bey dem ſpuͤcken oder auch ſonſt geklungen,
oder in der andern Pronunciation vorſtellen, und
wunderliche Geberden darzu machen. Obſchon
dergleichen einem und andern, theils ihres Metie,
theils ihres Alters, Anſehens und Verdienſts we-
gen zu gut gehalten wird, ſo wird man es doch ei-
nem jungen Menſchen, der ſein Gluͤck in der Welt
machen ſoll, nicht leicht vergeben, ſondern dieſer
muß ſich auch in dieſem Stuͤck accurat auffuͤh-
ren.
§. 18. Es laͤſt nicht wohl, wenn ſich einige bey
Erzehlung ihrer luſtigen und ſpaßhafften Begeben-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/310>, abgerufen am 21.11.2024.
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