ben, und Sorge tragen, daß bey einem jeden Cou- vert ein solcher geraumer Platz gelassen werde, da- mit ein jeder Gast mit Vergnügen essen und trin- cken möge, denn sonst würde mancher von denen, die mit Unbequemlichkeit die untersten Stellen an der Tafel einnehmen, lieber wünschen, daß er mit der Einladung wäre verschonet worden.
§. 34. An viel Orten wird kein Krug, kein Glaß, kein Becher mit Bier oder Wein, und keine Bou- teille auf dem Tisch gelassen, sondern ein jeder Gast muß zu der Zeit, wenn er trincken will, von dem La- quey das Glaß Bier oder Wein fordern, und sol- ches so fort austrincken. Die Raison ist hievon diese, daß man nicht Gelegenheit gebe, damit aus Versehen von uns, oder von unserm Nachbar, zu unsern oder unsers Nachbarn Schaden und Ver- druß, ein volles Gefäß umgegossen werde. Doch, zu dieser Ceremonie gehören viel Bediente zur Auf- wartung einer grossen Tafel. Es schickt sich daher nicht gar wohl, wenn einige mit einen oder zwey Laquais eine grosse Gesellschafft auf diese Weise bedienen wollen; diese haben mit dem Auftragen der Speisen, und Wegnehmung der Teller gnug zu thun, und die Gäste werden auf die Art bey ihrem Appetit im Trincken bißweilen zu lang aufgehalten. An vielen Höfen, und bey andern vornehmen Leu- ten, ist es auch gebräuchlich, daß ein Becher mit Bier, und eine Carafine mit Wein, oder eine ande- re Bouteille hingesetzet wird, da sich denn der Gast nach seinem eigenen Gefallen einschencken kan.
Diese
II. Theil. IX. Capitul.
ben, und Sorge tragen, daß bey einem jeden Cou- vert ein ſolcher geraumer Platz gelaſſen werde, da- mit ein jeder Gaſt mit Vergnuͤgen eſſen und trin- cken moͤge, denn ſonſt wuͤrde mancher von denen, die mit Unbequemlichkeit die unterſten Stellen an der Tafel einnehmen, lieber wuͤnſchen, daß er mit der Einladung waͤre verſchonet worden.
§. 34. An viel Orten wird kein Krug, kein Glaß, kein Becher mit Bier oder Wein, und keine Bou- teille auf dem Tiſch gelaſſen, ſondern ein jeder Gaſt muß zu der Zeit, wenn er trincken will, von dem La- quey das Glaß Bier oder Wein fordern, und ſol- ches ſo fort austrincken. Die Raiſon iſt hievon dieſe, daß man nicht Gelegenheit gebe, damit aus Verſehen von uns, oder von unſerm Nachbar, zu unſern oder unſers Nachbarn Schaden und Ver- druß, ein volles Gefaͤß umgegoſſen werde. Doch, zu dieſer Ceremonie gehoͤren viel Bediente zur Auf- wartung einer groſſen Tafel. Es ſchickt ſich daher nicht gar wohl, wenn einige mit einen oder zwey Laquais eine groſſe Geſellſchafft auf dieſe Weiſe bedienen wollen; dieſe haben mit dem Auftragen der Speiſen, und Wegnehmung der Teller gnug zu thun, und die Gaͤſte werden auf die Art bey ihrem Appetit im Trincken bißweilen zu lang aufgehalten. An vielen Hoͤfen, und bey andern vornehmen Leu- ten, iſt es auch gebraͤuchlich, daß ein Becher mit Bier, und eine Carafine mit Wein, oder eine ande- re Bouteille hingeſetzet wird, da ſich denn der Gaſt nach ſeinem eigenen Gefallen einſchencken kan.
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II. Theil. IX. Capitul.
ben, und Sorge tragen, daß bey einem jeden Cou-
vert ein ſolcher geraumer Platz gelaſſen werde, da-
mit ein jeder Gaſt mit Vergnuͤgen eſſen und trin-
cken moͤge, denn ſonſt wuͤrde mancher von denen,
die mit Unbequemlichkeit die unterſten Stellen an
der Tafel einnehmen, lieber wuͤnſchen, daß er mit
der Einladung waͤre verſchonet worden.
§. 34. An viel Orten wird kein Krug, kein Glaß,
kein Becher mit Bier oder Wein, und keine Bou-
teille auf dem Tiſch gelaſſen, ſondern ein jeder Gaſt
muß zu der Zeit, wenn er trincken will, von dem La-
quey das Glaß Bier oder Wein fordern, und ſol-
ches ſo fort austrincken. Die Raiſon iſt hievon
dieſe, daß man nicht Gelegenheit gebe, damit aus
Verſehen von uns, oder von unſerm Nachbar, zu
unſern oder unſers Nachbarn Schaden und Ver-
druß, ein volles Gefaͤß umgegoſſen werde. Doch,
zu dieſer Ceremonie gehoͤren viel Bediente zur Auf-
wartung einer groſſen Tafel. Es ſchickt ſich daher
nicht gar wohl, wenn einige mit einen oder zwey
Laquais eine groſſe Geſellſchafft auf dieſe Weiſe
bedienen wollen; dieſe haben mit dem Auftragen
der Speiſen, und Wegnehmung der Teller gnug zu
thun, und die Gaͤſte werden auf die Art bey ihrem
Appetit im Trincken bißweilen zu lang aufgehalten.
An vielen Hoͤfen, und bey andern vornehmen Leu-
ten, iſt es auch gebraͤuchlich, daß ein Becher mit
Bier, und eine Carafine mit Wein, oder eine ande-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/466>, abgerufen am 22.11.2024.
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