mor oder doch von feinem Holtze gantz zierlich aus- gelegt, die Thüren und Decken mit besondern Schnitzwerck versehen, und nach besondern Ma- thematischen Figuren ausgelegt, und entweder ver- güldet, oder mit mancherley Sinnbildern und Landschafften bemahlet.
§. 5. Von ein funffzig biß sechzig Jahren her, hat sich vollends in unserm Teutschland, wie in an- dern Stücken als auch im Bauen, gewaltig viel verändert. Die Gebäude werden mehrentheils nach der Frantzösischen, Holländischen und Jtaliä- nischen Manier erbauet, und die Thürne auf den Schlössern derer von Adel abgeschafft; wiewohl ich glaube daß solches ohne Raison geschehe, im- massen sie, wenn sie in einer guten Symmetrie und Proportion angelegt werden, einem Gebäude nicht allein zur besondern Zierde gereichen, sondern auch wegen der guten Aussicht die man davon haben kan, sehr plaisant sind/ auch über dieses einer von Adel, der Gelegenheit hat eines und das andre, was auf seinem Ritter-Guthe, theils von Bedien- ten, theils von Unterthanen vorgenommen wird, zu observiren, wenn er sich derselben recht zu Nutz zu machen weiß, zu manchem oeconomischen Ge- brauch dienen. Jn den neuern Zeiten ward das Holtz theuer, und also muste man die ungeheuren grossen und weiten Zimmer abschaffen. Da sich sonst öffters Herr, Frau, Kinder und Gesinde in einem Zimmer aufhielten, so muste nunmehr, bey zunehmender Pracht, der gnädige Herr sein eigen
Zimmer
II. Theil. XII. Capitul.
mor oder doch von feinem Holtze gantz zierlich aus- gelegt, die Thuͤren und Decken mit beſondern Schnitzwerck verſehen, und nach beſondern Ma- thematiſchen Figuren ausgelegt, und entweder ver- guͤldet, oder mit mancherley Sinnbildern und Landſchafften bemahlet.
§. 5. Von ein funffzig biß ſechzig Jahren her, hat ſich vollends in unſerm Teutſchland, wie in an- dern Stuͤcken als auch im Bauen, gewaltig viel veraͤndert. Die Gebaͤude werden mehrentheils nach der Frantzoͤſiſchen, Hollaͤndiſchen und Jtaliaͤ- niſchen Manier erbauet, und die Thuͤrne auf den Schloͤſſern derer von Adel abgeſchafft; wiewohl ich glaube daß ſolches ohne Raiſon geſchehe, im- maſſen ſie, wenn ſie in einer guten Symmetrie und Proportion angelegt werden, einem Gebaͤude nicht allein zur beſondern Zierde gereichen, ſondern auch wegen der guten Ausſicht die man davon haben kan, ſehr plaiſant ſind/ auch uͤber dieſes einer von Adel, der Gelegenheit hat eines und das andre, was auf ſeinem Ritter-Guthe, theils von Bedien- ten, theils von Unterthanen vorgenommen wird, zu obſerviren, wenn er ſich derſelben recht zu Nutz zu machen weiß, zu manchem œconomiſchen Ge- brauch dienen. Jn den neuern Zeiten ward das Holtz theuer, und alſo muſte man die ungeheuren groſſen und weiten Zimmer abſchaffen. Da ſich ſonſt oͤffters Herr, Frau, Kinder und Geſinde in einem Zimmer aufhielten, ſo muſte nunmehr, bey zunehmender Pracht, der gnaͤdige Herr ſein eigen
Zimmer
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II. Theil. XII. Capitul.
mor oder doch von feinem Holtze gantz zierlich aus-
gelegt, die Thuͤren und Decken mit beſondern
Schnitzwerck verſehen, und nach beſondern Ma-
thematiſchen Figuren ausgelegt, und entweder ver-
guͤldet, oder mit mancherley Sinnbildern und
Landſchafften bemahlet.
§. 5. Von ein funffzig biß ſechzig Jahren her,
hat ſich vollends in unſerm Teutſchland, wie in an-
dern Stuͤcken als auch im Bauen, gewaltig viel
veraͤndert. Die Gebaͤude werden mehrentheils
nach der Frantzoͤſiſchen, Hollaͤndiſchen und Jtaliaͤ-
niſchen Manier erbauet, und die Thuͤrne auf den
Schloͤſſern derer von Adel abgeſchafft; wiewohl
ich glaube daß ſolches ohne Raiſon geſchehe, im-
maſſen ſie, wenn ſie in einer guten Symmetrie und
Proportion angelegt werden, einem Gebaͤude nicht
allein zur beſondern Zierde gereichen, ſondern auch
wegen der guten Ausſicht die man davon haben
kan, ſehr plaiſant ſind/ auch uͤber dieſes einer von
Adel, der Gelegenheit hat eines und das andre,
was auf ſeinem Ritter-Guthe, theils von Bedien-
ten, theils von Unterthanen vorgenommen wird, zu
obſerviren, wenn er ſich derſelben recht zu Nutz zu
machen weiß, zu manchem œconomiſchen Ge-
brauch dienen. Jn den neuern Zeiten ward das
Holtz theuer, und alſo muſte man die ungeheuren
groſſen und weiten Zimmer abſchaffen. Da ſich
ſonſt oͤffters Herr, Frau, Kinder und Geſinde in
einem Zimmer aufhielten, ſo muſte nunmehr, bey
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 520. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/540>, abgerufen am 22.11.2024.
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