seines Pathgens Sorge tragen, so viel als möglich, er stehet den Eltern mit Rath und That bey, inson- derheit dürfftigen Eltern, und hilfft, nach allen Kräfften mit, die zeitliche und ewige Glückseligkeit seines Pathgens besorgen. Sind die Eltern ver- storben, so achtet er sich verbunden, noch ein weit mehrers zu thun, und bemühet sich, deren Stelle zu vertreten, so viel ihm, nach dem Maaß seines Ver- mögens, um dieses Kindes Wohlfahrt zu befördern, von GOtt gegeben ist.
Das XVIII. Capitul. Vom Sterben.
§. 1.
DEr Grund unserer Selbst-Liebe soll uns, in soferne wir Menschen sind, aufmun- tern, dasjenige zu untersuchen, was wir nach der Scheidung der Seele von dem Leibe seyn werden, und, soferne wir Christen sind, soll uns unser Gewissen lehren, daß unser Thun und Lassen über unser ewig während Glück oder Unglück den Ausspruch thun wird. Wann wir auf diese Wahrheit genaue Achtung geben, so werden wir befinden, daß es eine greuliche Thorheit wenn wir uns wider diesen Anblick nicht waffnen sollen, zu- mahl, wenn wir bedencken, daß uns auch so gar die nächst-bevorstehende Nacht diesen merckwürdigen
Augen-
S s 4
Von den Gevatterſchafften.
ſeines Pathgens Sorge tragen, ſo viel als moͤglich, er ſtehet den Eltern mit Rath und That bey, inſon- derheit duͤrfftigen Eltern, und hilfft, nach allen Kraͤfften mit, die zeitliche und ewige Gluͤckſeligkeit ſeines Pathgens beſorgen. Sind die Eltern ver- ſtorben, ſo achtet er ſich verbunden, noch ein weit mehrers zu thun, und bemuͤhet ſich, deren Stelle zu vertreten, ſo viel ihm, nach dem Maaß ſeines Ver- moͤgens, um dieſes Kindes Wohlfahrt zu befoͤrdern, von GOtt gegeben iſt.
Das XVIII. Capitul. Vom Sterben.
§. 1.
DEr Grund unſerer Selbſt-Liebe ſoll uns, in ſoferne wir Menſchen ſind, aufmun- tern, dasjenige zu unterſuchen, was wir nach der Scheidung der Seele von dem Leibe ſeyn werden, und, ſoferne wir Chriſten ſind, ſoll uns unſer Gewiſſen lehren, daß unſer Thun und Laſſen uͤber unſer ewig waͤhrend Gluͤck oder Ungluͤck den Ausſpruch thun wird. Wann wir auf dieſe Wahrheit genaue Achtung geben, ſo werden wir befinden, daß es eine greuliche Thorheit wenn wir uns wider dieſen Anblick nicht waffnen ſollen, zu- mahl, wenn wir bedencken, daß uns auch ſo gar die naͤchſt-bevorſtehende Nacht dieſen merckwuͤrdigen
Augen-
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Von den Gevatterſchafften.
ſeines Pathgens Sorge tragen, ſo viel als moͤglich,
er ſtehet den Eltern mit Rath und That bey, inſon-
derheit duͤrfftigen Eltern, und hilfft, nach allen
Kraͤfften mit, die zeitliche und ewige Gluͤckſeligkeit
ſeines Pathgens beſorgen. Sind die Eltern ver-
ſtorben, ſo achtet er ſich verbunden, noch ein weit
mehrers zu thun, und bemuͤhet ſich, deren Stelle zu
vertreten, ſo viel ihm, nach dem Maaß ſeines Ver-
moͤgens, um dieſes Kindes Wohlfahrt zu befoͤrdern,
von GOtt gegeben iſt.
Das XVIII. Capitul.
Vom Sterben.
§. 1.
DEr Grund unſerer Selbſt-Liebe ſoll uns,
in ſoferne wir Menſchen ſind, aufmun-
tern, dasjenige zu unterſuchen, was wir
nach der Scheidung der Seele von dem
Leibe ſeyn werden, und, ſoferne wir Chriſten ſind,
ſoll uns unſer Gewiſſen lehren, daß unſer Thun und
Laſſen uͤber unſer ewig waͤhrend Gluͤck oder Ungluͤck
den Ausſpruch thun wird. Wann wir auf dieſe
Wahrheit genaue Achtung geben, ſo werden wir
befinden, daß es eine greuliche Thorheit wenn wir
uns wider dieſen Anblick nicht waffnen ſollen, zu-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 647. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/667>, abgerufen am 24.11.2024.
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