und bethen nachgehends mit ihnen das Apostolische Symbolum und Gebeth des HErrn. Die Tauffe mit Wasser aber bleibet aussen.
§. 38. Wenn die Durchlauchtigste Wöchne- rin ihre Wochen geendiget, so wird ein solenner Kirchgang gehalten, bey welchem unter den Rö- misch-Catholischen noch viel mehr Solennitäten ob- serviret werden, als unter den Protestirenden. Es wird aus dem Schloß biß in die Schloß-Capelle oder andere Kirche eine grosse Procession von der gantzen Hofstatt gehalten. Die Strassen oder die Gänge zur Kirchen werden mit Tapeten, Gemähl- den, Ehren-Pforten und dergleichen, auf das schön- ste geschmückt, die Garden müssen allenthalben biß an die Kirch-Thüren und den hohen Altar paradi- ren. Die Heyducken, Laquais und Pagen wer- den von den Cammer-Fouriers aufgeführt, auf die- se folgen die Cammer-Junckern, Cammer-Herren und andere Hof- und Staats-Ministri nach ihrer Anciennete, auf diese die Durchlauchtigste Wöch- nerin, welche entweder von ihrem Gemahl, oder ei- nem andern Hoch-Fürstlichen Anverwandten, oder einem grossen Minister, geführet wird, und mit der reichsten Kleidung angethan, das Kind wird von einem vornehmen Frauenzimmer auf einem sam- metenen mit Gold und Silber ausgestickten Küs- sen in die Kirche getragen. Die Schloß-Capellen werden auf das propreste ausgeschmückt, die Geist- lichkeit kommt ihnen unter Trompeten- und Pau- cken-Schall, und mit weissen Wachs-Kertzen in
Händen
I. Theil. XI. Capitul.
und bethen nachgehends mit ihnen das Apoſtoliſche Symbolum und Gebeth des HErrn. Die Tauffe mit Waſſer aber bleibet auſſen.
§. 38. Wenn die Durchlauchtigſte Woͤchne- rin ihre Wochen geendiget, ſo wird ein ſolenner Kirchgang gehalten, bey welchem unter den Roͤ- miſch-Catholiſchen noch viel mehr Solennitaͤten ob- ſerviret werden, als unter den Proteſtirenden. Es wird aus dem Schloß biß in die Schloß-Capelle oder andere Kirche eine groſſe Proceſſion von der gantzen Hofſtatt gehalten. Die Straſſen oder die Gaͤnge zur Kirchen werden mit Tapeten, Gemaͤhl- den, Ehren-Pforten und dergleichen, auf das ſchoͤn- ſte geſchmuͤckt, die Garden muͤſſen allenthalben biß an die Kirch-Thuͤren und den hohen Altar paradi- ren. Die Heyducken, Laquais und Pagen wer- den von den Cammer-Fouriers aufgefuͤhrt, auf die- ſe folgen die Cammer-Junckern, Cammer-Herren und andere Hof- und Staats-Miniſtri nach ihrer Ancienneté, auf dieſe die Durchlauchtigſte Woͤch- nerin, welche entweder von ihrem Gemahl, oder ei- nem andern Hoch-Fuͤrſtlichen Anverwandten, oder einem groſſen Miniſter, gefuͤhret wird, und mit der reichſten Kleidung angethan, das Kind wird von einem vornehmen Frauenzimmer auf einem ſam- metenen mit Gold und Silber ausgeſtickten Kuͤſ- ſen in die Kirche getragen. Die Schloß-Capellen werden auf das propreſte ausgeſchmuͤckt, die Geiſt- lichkeit kommt ihnen unter Trompeten- und Pau- cken-Schall, und mit weiſſen Wachs-Kertzen in
Haͤnden
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I. Theil. XI. Capitul.
und bethen nachgehends mit ihnen das Apoſtoliſche
Symbolum und Gebeth des HErrn. Die Tauffe
mit Waſſer aber bleibet auſſen.
§. 38. Wenn die Durchlauchtigſte Woͤchne-
rin ihre Wochen geendiget, ſo wird ein ſolenner
Kirchgang gehalten, bey welchem unter den Roͤ-
miſch-Catholiſchen noch viel mehr Solennitaͤten ob-
ſerviret werden, als unter den Proteſtirenden. Es
wird aus dem Schloß biß in die Schloß-Capelle
oder andere Kirche eine groſſe Proceſſion von der
gantzen Hofſtatt gehalten. Die Straſſen oder die
Gaͤnge zur Kirchen werden mit Tapeten, Gemaͤhl-
den, Ehren-Pforten und dergleichen, auf das ſchoͤn-
ſte geſchmuͤckt, die Garden muͤſſen allenthalben biß
an die Kirch-Thuͤren und den hohen Altar paradi-
ren. Die Heyducken, Laquais und Pagen wer-
den von den Cammer-Fouriers aufgefuͤhrt, auf die-
ſe folgen die Cammer-Junckern, Cammer-Herren
und andere Hof- und Staats-Miniſtri nach ihrer
Ancienneté, auf dieſe die Durchlauchtigſte Woͤch-
nerin, welche entweder von ihrem Gemahl, oder ei-
nem andern Hoch-Fuͤrſtlichen Anverwandten, oder
einem groſſen Miniſter, gefuͤhret wird, und mit der
reichſten Kleidung angethan, das Kind wird von
einem vornehmen Frauenzimmer auf einem ſam-
metenen mit Gold und Silber ausgeſtickten Kuͤſ-
ſen in die Kirche getragen. Die Schloß-Capellen
werden auf das propreſte ausgeſchmuͤckt, die Geiſt-
lichkeit kommt ihnen unter Trompeten- und Pau-
cken-Schall, und mit weiſſen Wachs-Kertzen in
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/216>, abgerufen am 24.11.2024.
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