alle Competenz und Zwistigkeiten. Manche neue Reichs-Fürsten praetendiren auch eine Alterna- tion, weil aber dieses unter ihnen zur Zeit noch nicht introducirt, so muß ein ieder seine Session suo loco & ordine, wie sie ihm von den Erb-Marschall von Pappenheim bey der Introduction angewiesen, behalten, so lange biß von Kayserlicher Majestät dem Reiche, und ihme dem neuen Fürst selbst ein- müthig etwas anders beliebt und verordnet ist.
Das II. Capitul. Von den Visiten und persön- lichen Zusammenkünfften der grossen Herren.
§. 1.
Es erfordern bißweilen die Anverwand- schafften und freundschafftliche Zunei- gungen so grosse Herren gegen einander tragen, theils die Schuldigkeit gegen die Höhern, theils auch mancherley raisons d'Etat. daß sie einander in Person besuchen. Eine freund- liche Unterredung hatgar offters mehr gefruchtet, ihnen selbst mehr Zufriedenheit und Bequemlich- keit, und ihren Unterthanen grossen Nutzen zuwege gebracht, als wenn sie viel Jahre einander Abge- sandten zugeschickt, und durch dieselben tractiren
lassen.
Z 3
Von Rang u. Præcedenz groſſer Herren.
alle Competenz und Zwiſtigkeiten. Manche neue Reichs-Fuͤrſten prætendiren auch eine Alterna- tion, weil aber dieſes unter ihnen zur Zeit noch nicht introducirt, ſo muß ein ieder ſeine Seſſion ſuo loco & ordine, wie ſie ihm von den Erb-Marſchall von Pappenheim bey der Introduction angewieſen, behalten, ſo lange biß von Kayſerlicher Majeſtaͤt dem Reiche, und ihme dem neuen Fuͤrſt ſelbſt ein- muͤthig etwas anders beliebt und verordnet iſt.
Das II. Capitul. Von den Viſiten und perſoͤn- lichen Zuſammenkuͤnfften der groſſen Herren.
§. 1.
Es erfordern bißweilen die Anverwand- ſchafften und freundſchafftliche Zunei- gungen ſo groſſe Herren gegen einander tragen, theils die Schuldigkeit gegen die Hoͤhern, theils auch mancherley raiſons d’Etat. daß ſie einander in Perſon beſuchen. Eine freund- liche Unterredung hatgar offters mehr gefruchtet, ihnen ſelbſt mehr Zufriedenheit und Bequemlich- keit, und ihren Unterthanen groſſen Nutzen zuwege gebracht, als wenn ſie viel Jahre einander Abge- ſandten zugeſchickt, und durch dieſelben tractiren
laſſen.
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Von Rang u. Præcedenz groſſer Herren.
alle Competenz und Zwiſtigkeiten. Manche neue
Reichs-Fuͤrſten prætendiren auch eine Alterna-
tion, weil aber dieſes unter ihnen zur Zeit noch nicht
introducirt, ſo muß ein ieder ſeine Seſſion ſuo loco
& ordine, wie ſie ihm von den Erb-Marſchall von
Pappenheim bey der Introduction angewieſen,
behalten, ſo lange biß von Kayſerlicher Majeſtaͤt
dem Reiche, und ihme dem neuen Fuͤrſt ſelbſt ein-
muͤthig etwas anders beliebt und verordnet iſt.
Das II. Capitul.
Von den Viſiten und perſoͤn-
lichen Zuſammenkuͤnfften der
groſſen Herren.
§. 1.
Es erfordern bißweilen die Anverwand-
ſchafften und freundſchafftliche Zunei-
gungen ſo groſſe Herren gegen einander
tragen, theils die Schuldigkeit gegen die
Hoͤhern, theils auch mancherley raiſons d’Etat.
daß ſie einander in Perſon beſuchen. Eine freund-
liche Unterredung hatgar offters mehr gefruchtet,
ihnen ſelbſt mehr Zufriedenheit und Bequemlich-
keit, und ihren Unterthanen groſſen Nutzen zuwege
gebracht, als wenn ſie viel Jahre einander Abge-
ſandten zugeſchickt, und durch dieſelben tractiren
laſſen.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/381>, abgerufen am 24.11.2024.
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