kommen. Von diesem Eyde/ den die übrigen alle abschweren müssen, sind die Ritter des Ordens von Sanct Hubert frey, diese versprechen und geloben nur an bey Fürstlicher Ehre, Treue und Parole, daß sie die Statuta des Ordens bestmöglichst observiren wollen.
§. 18. Einige Ritter genüssen an dem Tage ih- rer Investitur vor andern besondere Privilegien. Also haben die Ritter des Königlich-Preußischen Adlers an dem Tage ihrer Investitur die Honeur, daß die Garde das Gewehr vor sie praesentirt, und das Spiel würcklich rührt. S. Beckmanns Anhältischer Geschichte V. Theil p. 295. Bey den Maltheser-Rittern ist es etwas besonders, daß sie an dem Tage, da sie in den Orden aufgenom- men werden, eine Poenitenz-Mahlzeit speisen müs- sen. Als der Ritter von Orleans, welcher anno 1719 den 21 September in den Maltheser-Ritter- Orden eingekleidet worden, aus des Großmeisters Palais weggieng, begab er sich nach dem Hause, allwo die Frantzösische Nation pflegt zusammen zu kommen, und verrichtete dasjenige, so man den Gehorsam nennt, nemlich er aß Saltz und Brod, und tranck Wasser, weil dieser Orden demjenigen, so sich darein begiebt, nichts mehr verspricht, als dieses. Diese mäßige Mahlzeit wird ihm durch den Obristen und von den vornehmsten Rittern, so ihm begleitet, vorgesetzt, und nachgehends mit eben dem Gefolge in sein Quartier begleitet. Das beste aber war dieses, daß er nachgehends von
dem
Von den Ritter-Orden.
kommen. Von dieſem Eyde/ den die uͤbrigen alle abſchweren muͤſſen, ſind die Ritter des Ordens von Sanct Hubert frey, dieſe verſprechen und geloben nur an bey Fuͤrſtlicher Ehre, Treue und Parole, daß ſie die Statuta des Ordens beſtmoͤglichſt obſerviren wollen.
§. 18. Einige Ritter genuͤſſen an dem Tage ih- rer Inveſtitur vor andern beſondere Privilegien. Alſo haben die Ritter des Koͤniglich-Preußiſchen Adlers an dem Tage ihrer Inveſtitur die Honeur, daß die Garde das Gewehr vor ſie præſentirt, und das Spiel wuͤrcklich ruͤhrt. S. Beckmanns Anhaͤltiſcher Geſchichte V. Theil p. 295. Bey den Maltheſer-Rittern iſt es etwas beſonders, daß ſie an dem Tage, da ſie in den Orden aufgenom- men werden, eine Pœnitenz-Mahlzeit ſpeiſen muͤſ- ſen. Als der Ritter von Orleans, welcher anno 1719 den 21 September in den Maltheſer-Ritter- Orden eingekleidet worden, aus des Großmeiſters Palais weggieng, begab er ſich nach dem Hauſe, allwo die Frantzoͤſiſche Nation pflegt zuſammen zu kommen, und verrichtete dasjenige, ſo man den Gehorſam nennt, nemlich er aß Saltz und Brod, und tranck Waſſer, weil dieſer Orden demjenigen, ſo ſich darein begiebt, nichts mehr verſpricht, als dieſes. Dieſe maͤßige Mahlzeit wird ihm durch den Obriſten und von den vornehmſten Rittern, ſo ihm begleitet, vorgeſetzt, und nachgehends mit eben dem Gefolge in ſein Quartier begleitet. Das beſte aber war dieſes, daß er nachgehends von
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Von den Ritter-Orden.
kommen. Von dieſem Eyde/ den die uͤbrigen alle
abſchweren muͤſſen, ſind die Ritter des Ordens von
Sanct Hubert frey, dieſe verſprechen und geloben
nur an bey Fuͤrſtlicher Ehre, Treue und Parole, daß
ſie die Statuta des Ordens beſtmoͤglichſt obſerviren
wollen.
§. 18. Einige Ritter genuͤſſen an dem Tage ih-
rer Inveſtitur vor andern beſondere Privilegien.
Alſo haben die Ritter des Koͤniglich-Preußiſchen
Adlers an dem Tage ihrer Inveſtitur die Honeur,
daß die Garde das Gewehr vor ſie præſentirt,
und das Spiel wuͤrcklich ruͤhrt. S. Beckmanns
Anhaͤltiſcher Geſchichte V. Theil p. 295. Bey
den Maltheſer-Rittern iſt es etwas beſonders, daß
ſie an dem Tage, da ſie in den Orden aufgenom-
men werden, eine Pœnitenz-Mahlzeit ſpeiſen muͤſ-
ſen. Als der Ritter von Orleans, welcher anno
1719 den 21 September in den Maltheſer-Ritter-
Orden eingekleidet worden, aus des Großmeiſters
Palais weggieng, begab er ſich nach dem Hauſe,
allwo die Frantzoͤſiſche Nation pflegt zuſammen zu
kommen, und verrichtete dasjenige, ſo man den
Gehorſam nennt, nemlich er aß Saltz und Brod,
und tranck Waſſer, weil dieſer Orden demjenigen,
ſo ſich darein begiebt, nichts mehr verſpricht, als
dieſes. Dieſe maͤßige Mahlzeit wird ihm durch
den Obriſten und von den vornehmſten Rittern, ſo
ihm begleitet, vorgeſetzt, und nachgehends mit eben
dem Gefolge in ſein Quartier begleitet. Das
beſte aber war dieſes, daß er nachgehends von
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 717. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/741>, abgerufen am 22.11.2024.
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