mahl, daß eine iede von diesen ergriffenen, wenn sie noch ledigen Standes, in demselben Jahr in der Verehligung nachfolgen werde.
§. 11. Bey den Tantzen pflegt man an Höfen ebenfalls den Rang zu observiren, und darff sich einer von den geringern nicht leichtlich unterstehen, ein Frauenzimmer aufzuziehen, biß es die Hoch- Fürstliche Herrschafften erlauben, oder biß ihn nach dem ihn zukommenden Rang die Reyhe trifft, es müste denn en masque getantzt, oder bey manchen Lustbarkeiten erlaubet werden, daß alles unterein- ander tantzen dürffte. Jedoch sind hierunter bloß die Cavaliers und Dames zu verstehen, sintemah- len sich keiner von den andern, dafern er nicht eine Straffe will zu erwarten haben, unternehmen darff, auf den Tantz-Platz, der bloß den Hoch-Fürstli- chen Herrschafften und ihrer Hofstatt gewidmet ist, zu erscheinen. Es werden daher auch mei- stentheils gewisse Schrancken gesetzt, damit sich niemand, der nicht dazu gehört, eindringen, und den vornehmen Täntzern beschwehrlich seyn möge.
§. 12. Die Ballette kommen nicht allein bey den Commoedien, Tragoedien und Opern vor, son- dern auch bey andern Hof-Divertissemens, als bey Caroussellen, bey Masqueraden, Redouten u. s. w. Sie werden eingetheilt in serieuses oder in comiques und grotesques. Bey jenen werden die Qualitäten und Tugenden berühmter Leute mit ernsthafften, seltsamen und temperirten Geberden andern zur Nachahmung vorgestellt. Bey diesen
aber
IV. Theil. V. Capitul.
mahl, daß eine iede von dieſen ergriffenen, wenn ſie noch ledigen Standes, in demſelben Jahr in der Verehligung nachfolgen werde.
§. 11. Bey den Tantzen pflegt man an Hoͤfen ebenfalls den Rang zu obſerviren, und darff ſich einer von den geringern nicht leichtlich unterſtehen, ein Frauenzimmer aufzuziehen, biß es die Hoch- Fuͤrſtliche Herrſchafften erlauben, oder biß ihn nach dem ihn zukommenden Rang die Reyhe trifft, es muͤſte denn en maſque getantzt, oder bey manchen Luſtbarkeiten erlaubet werden, daß alles unterein- ander tantzen duͤrffte. Jedoch ſind hierunter bloß die Cavaliers und Dames zu verſtehen, ſintemah- len ſich keiner von den andern, dafern er nicht eine Straffe will zu erwarten haben, unternehmen darff, auf den Tantz-Platz, der bloß den Hoch-Fuͤrſtli- chen Herrſchafften und ihrer Hofſtatt gewidmet iſt, zu erſcheinen. Es werden daher auch mei- ſtentheils gewiſſe Schrancken geſetzt, damit ſich niemand, der nicht dazu gehoͤrt, eindringen, und den vornehmen Taͤntzern beſchwehrlich ſeyn moͤge.
§. 12. Die Ballette kommen nicht allein bey den Commœdien, Tragœdien und Opern vor, ſon- dern auch bey andern Hof-Divertiſſemens, als bey Carouſſellen, bey Masqueraden, Redouten u. ſ. w. Sie werden eingetheilt in ſerieuſes oder in comiques und grotesques. Bey jenen werden die Qualitaͤten und Tugenden beruͤhmter Leute mit ernſthafften, ſeltſamen und temperirten Geberden andern zur Nachahmung vorgeſtellt. Bey dieſen
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IV. Theil. V. Capitul.
mahl, daß eine iede von dieſen ergriffenen, wenn
ſie noch ledigen Standes, in demſelben Jahr in der
Verehligung nachfolgen werde.
§. 11. Bey den Tantzen pflegt man an Hoͤfen
ebenfalls den Rang zu obſerviren, und darff ſich
einer von den geringern nicht leichtlich unterſtehen,
ein Frauenzimmer aufzuziehen, biß es die Hoch-
Fuͤrſtliche Herrſchafften erlauben, oder biß ihn nach
dem ihn zukommenden Rang die Reyhe trifft, es
muͤſte denn en maſque getantzt, oder bey manchen
Luſtbarkeiten erlaubet werden, daß alles unterein-
ander tantzen duͤrffte. Jedoch ſind hierunter bloß
die Cavaliers und Dames zu verſtehen, ſintemah-
len ſich keiner von den andern, dafern er nicht eine
Straffe will zu erwarten haben, unternehmen darff,
auf den Tantz-Platz, der bloß den Hoch-Fuͤrſtli-
chen Herrſchafften und ihrer Hofſtatt gewidmet
iſt, zu erſcheinen. Es werden daher auch mei-
ſtentheils gewiſſe Schrancken geſetzt, damit ſich
niemand, der nicht dazu gehoͤrt, eindringen, und den
vornehmen Taͤntzern beſchwehrlich ſeyn moͤge.
§. 12. Die Ballette kommen nicht allein bey
den Commœdien, Tragœdien und Opern vor, ſon-
dern auch bey andern Hof-Divertiſſemens, als
bey Carouſſellen, bey Masqueraden, Redouten u.
ſ. w. Sie werden eingetheilt in ſerieuſes oder in
comiques und grotesques. Bey jenen werden
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ernſthafften, ſeltſamen und temperirten Geberden
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 790. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/814>, abgerufen am 22.11.2024.
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