ler, Chartenmacher, Klopfffechter, Glücksbüd- ner, Riemenstecher, u. s. w. welche in wohlbe- stellten Republiquen mit allem Recht verboten, und nicht geduldet werden. Es wäre zu wünd- schen, daß an denjenigen Orten, wo solche lieder- liche metiers verboten, fein scharff drüber ge- halten würde, und andere Oerter sich diesen conformiren möchten.
§. 13. Es ist eine schändliche Gewohnheit, daß die Lehr-Jungen bey so vielen Handwer- ckern nicht so fort zum Handwerck angeführet, sondern eine lange Zeit gleichsam vor Hauß- Lümmel gehalten werden, welche die Kinder warten, die Hauß-Arbeiten und öffters aller- hand unsaubere Expeditionen verrichten müs- sen, nur um deßwillen, weil die Lehr-Jahre Lei- de-Jahre wären, und es denen Meistern in ih- rer Lehre auch nicht besser gegangen wäre. Hieher gehöret auch der Gesellen öffters ange- maste unvernünfftige Mit-Herrschafft über die Lehr-Jungen.
§. 14. Die Unkosten des Aufding- und Lehr- Geldes, auch was mehr darbey aufgehet, sind so schwer, daß ein armer, und wenn er zu einer Profeßion noch so geschickt wäre, solche nicht auffbringen kan. Ferner tauget auch die Ge- wohnheit nicht viel, daß die Lehr-Zeit bey allen Meistern und allen Knaben auf gewisse Jahre
bestimmt
ler, Chartenmacher, Klopfffechter, Gluͤcksbuͤd- ner, Riemenſtecher, u. ſ. w. welche in wohlbe- ſtellten Republiquen mit allem Recht verboten, und nicht geduldet werden. Es waͤre zu wuͤnd- ſchen, daß an denjenigen Orten, wo ſolche lieder- liche metiers verboten, fein ſcharff druͤber ge- halten wuͤrde, und andere Oerter ſich dieſen conformiren moͤchten.
§. 13. Es iſt eine ſchaͤndliche Gewohnheit, daß die Lehr-Jungen bey ſo vielen Handwer- ckern nicht ſo fort zum Handwerck angefuͤhret, ſondern eine lange Zeit gleichſam vor Hauß- Luͤmmel gehalten werden, welche die Kinder warten, die Hauß-Arbeiten und oͤffters aller- hand unſaubere Expeditionen verrichten muͤſ- ſen, nur um deßwillen, weil die Lehr-Jahre Lei- de-Jahre waͤren, und es denen Meiſtern in ih- rer Lehre auch nicht beſſer gegangen waͤre. Hieher gehoͤret auch der Geſellen oͤffters ange- maſte unvernuͤnfftige Mit-Herrſchafft uͤber die Lehr-Jungen.
§. 14. Die Unkoſten des Aufding- und Lehr- Geldes, auch was mehr darbey aufgehet, ſind ſo ſchwer, daß ein armer, und wenn er zu einer Profeßion noch ſo geſchickt waͤre, ſolche nicht auffbringen kan. Ferner tauget auch die Ge- wohnheit nicht viel, daß die Lehr-Zeit bey allen Meiſtern und allen Knaben auf gewiſſe Jahre
beſtimmt
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[1060/1080]
ler, Chartenmacher, Klopfffechter, Gluͤcksbuͤd-
ner, Riemenſtecher, u. ſ. w. welche in wohlbe-
ſtellten Republiquen mit allem Recht verboten,
und nicht geduldet werden. Es waͤre zu wuͤnd-
ſchen, daß an denjenigen Orten, wo ſolche lieder-
liche metiers verboten, fein ſcharff druͤber ge-
halten wuͤrde, und andere Oerter ſich dieſen
conformiren moͤchten.
§. 13. Es iſt eine ſchaͤndliche Gewohnheit,
daß die Lehr-Jungen bey ſo vielen Handwer-
ckern nicht ſo fort zum Handwerck angefuͤhret,
ſondern eine lange Zeit gleichſam vor Hauß-
Luͤmmel gehalten werden, welche die Kinder
warten, die Hauß-Arbeiten und oͤffters aller-
hand unſaubere Expeditionen verrichten muͤſ-
ſen, nur um deßwillen, weil die Lehr-Jahre Lei-
de-Jahre waͤren, und es denen Meiſtern in ih-
rer Lehre auch nicht beſſer gegangen waͤre.
Hieher gehoͤret auch der Geſellen oͤffters ange-
maſte unvernuͤnfftige Mit-Herrſchafft uͤber die
Lehr-Jungen.
§. 14. Die Unkoſten des Aufding- und Lehr-
Geldes, auch was mehr darbey aufgehet, ſind ſo
ſchwer, daß ein armer, und wenn er zu einer
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1060. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1080>, abgerufen am 22.11.2024.
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