bühret sichs, daß bey einer Fürstlichen Cammer von allen Herrschaffts-Gebäuden richtige Ab- risse und dergleichen auch in einem ieden Amte seyn. So ist auch zu solchem Ende, und zu- mahl bey grossen Gebäuden nöthig, auf steten Vorrath oder leichter Anschaffung des zu rech- ter Jahres-Zeit gehauenen Bauholtzes, Kalck, Steine, Ziegeln, und dergleichen Materialien, wie auch, daß man allerley zur Bau und Bes- serung nothwendige Arbeiter und Handwer- cker an iedem Orte, oder in der Nähe haben könne, zu gedencken.
§. 4. Und nachdem in solchen Herrschaffts- Häusern allerhand Mobilien an Haußrath, so denn an den Gemächern, oder Gebäuden selbst solche Stücken sind, die man zwar anschlägt, o- der an nagelt, aber leicht abbrechen und verder- ben können, als Thüren, Fenster, Schlösser, Schräncke, Bäncke und dergleichen. So ist darüber ein richtiges Verzeichniß allenthalhen zu verfassen. Der Abgang und Verbesserung wird ie zu Hand dazu gebracht, öffters nach sol- chen inventario durch einem dazu aus der Cammer absonderlich Abgefertigten, die Stü- cke durchgegangen. Sind auch Herrschaffts- Häuser und Gebäude wichtig, wird nebst den gemeinen Beamten wohl ein eigner Schloß- Hauptmann, Castellan, Burg- oder Hauß-
Voigt,
buͤhret ſichs, daß bey einer Fuͤrſtlichen Cammer von allen Herrſchaffts-Gebaͤuden richtige Ab- riſſe und dergleichen auch in einem ieden Amte ſeyn. So iſt auch zu ſolchem Ende, und zu- mahl bey groſſen Gebaͤuden noͤthig, auf ſteten Vorrath oder leichter Anſchaffung des zu rech- ter Jahres-Zeit gehauenen Bauholtzes, Kalck, Steine, Ziegeln, und dergleichen Materialien, wie auch, daß man allerley zur Bau und Beſ- ſerung nothwendige Arbeiter und Handwer- cker an iedem Orte, oder in der Naͤhe haben koͤnne, zu gedencken.
§. 4. Und nachdem in ſolchen Herrſchaffts- Haͤuſern allerhand Mobilien an Haußrath, ſo denn an den Gemaͤchern, oder Gebaͤuden ſelbſt ſolche Stuͤcken ſind, die man zwar anſchlaͤgt, o- der an nagelt, aber leicht abbrechen und verder- ben koͤnnen, als Thuͤren, Fenſter, Schloͤſſer, Schraͤncke, Baͤncke und dergleichen. So iſt daruͤber ein richtiges Verzeichniß allenthalhen zu verfaſſen. Der Abgang und Verbeſſerung wird ie zu Hand dazu gebracht, oͤffters nach ſol- chen inventario durch einem dazu aus der Cammer abſonderlich Abgefertigten, die Stuͤ- cke durchgegangen. Sind auch Herrſchaffts- Haͤuſer und Gebaͤude wichtig, wird nebſt den gemeinen Beamten wohl ein eigner Schloß- Hauptmann, Caſtellan, Burg- oder Hauß-
Voigt,
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[1232/1252]
buͤhret ſichs, daß bey einer Fuͤrſtlichen Cammer
von allen Herrſchaffts-Gebaͤuden richtige Ab-
riſſe und dergleichen auch in einem ieden Amte
ſeyn. So iſt auch zu ſolchem Ende, und zu-
mahl bey groſſen Gebaͤuden noͤthig, auf ſteten
Vorrath oder leichter Anſchaffung des zu rech-
ter Jahres-Zeit gehauenen Bauholtzes, Kalck,
Steine, Ziegeln, und dergleichen Materialien,
wie auch, daß man allerley zur Bau und Beſ-
ſerung nothwendige Arbeiter und Handwer-
cker an iedem Orte, oder in der Naͤhe haben
koͤnne, zu gedencken.
§. 4. Und nachdem in ſolchen Herrſchaffts-
Haͤuſern allerhand Mobilien an Haußrath, ſo
denn an den Gemaͤchern, oder Gebaͤuden ſelbſt
ſolche Stuͤcken ſind, die man zwar anſchlaͤgt, o-
der an nagelt, aber leicht abbrechen und verder-
ben koͤnnen, als Thuͤren, Fenſter, Schloͤſſer,
Schraͤncke, Baͤncke und dergleichen. So iſt
daruͤber ein richtiges Verzeichniß allenthalhen
zu verfaſſen. Der Abgang und Verbeſſerung
wird ie zu Hand dazu gebracht, oͤffters nach ſol-
chen inventario durch einem dazu aus der
Cammer abſonderlich Abgefertigten, die Stuͤ-
cke durchgegangen. Sind auch Herrſchaffts-
Haͤuſer und Gebaͤude wichtig, wird nebſt den
gemeinen Beamten wohl ein eigner Schloß-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1252>, abgerufen am 23.11.2024.
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