(nachdem es nemlich viel oder wenig Last ohne seine eigene Schwehre zu tragen hat) damit es wohl bestehe, und nicht wandelbahr werde. Al- so auch, ob er nach eines ieden Landes und Or- tes Beschaffenheit, wo er bauen soll, die Güte derer vor sich habenden Bau-Materialien an Mauer-Ziegel- und andern Steinen, auch Sand, Kalck, Leimen, Thon oder Letten, Gibs, Holtz, Eisen, Kupffer, Meßing, Bley und ande- re dergleichen mehr, wohl zu probieren und zu unterscheiden wisse, und erkenne, item, ob er auch nebst dem Haupt-Bau von denen dazu ge- hörigen Particulier-Wercken oder nöthigen Stücken gute Wissenschafft habe, und die recht anzulegen wisse, wozu ein iedes dienen soll, als da sind die Gehöfe, Gewölber, Keller, daß sol- che nicht tumpfigt oder ungesund, sondern Licht und Lufft, so viel als nöthig, haben können, die Treppen, Schorsteine, Brunnen und Ställe und dergleichen, an rechte Oerter anzubringen, daß nemlich die Treppen lichte, commode, und keinen vergeblichen Platz oder Raum wegneh- men, die Schorsteine den Rauch gut ziehen, und nach der Veränderung der Winde nicht so viel Rauch zurücke treiben lassen, und sonder- lich, daß die Cloacken und Ställe keinen Ge- stanck in Häusern verursachen, vielweniger in den Zimmern, item, ob er auch die Arbeit derer
zum
(nachdem es nemlich viel oder wenig Laſt ohne ſeine eigene Schwehre zu tragen hat) damit es wohl beſtehe, und nicht wandelbahr werde. Al- ſo auch, ob er nach eines ieden Landes und Or- tes Beſchaffenheit, wo er bauen ſoll, die Guͤte derer vor ſich habenden Bau-Materialien an Mauer-Ziegel- und andern Steinen, auch Sand, Kalck, Leimen, Thon oder Letten, Gibs, Holtz, Eiſen, Kupffer, Meßing, Bley und ande- re dergleichen mehr, wohl zu probieren und zu unterſcheiden wiſſe, und erkenne, item, ob er auch nebſt dem Haupt-Bau von denen dazu ge- hoͤrigen Particulier-Wercken oder noͤthigen Stuͤcken gute Wiſſenſchafft habe, und die recht anzulegen wiſſe, wozu ein iedes dienen ſoll, als da ſind die Gehoͤfe, Gewoͤlber, Keller, daß ſol- che nicht tumpfigt oder ungeſund, ſondern Licht und Lufft, ſo viel als noͤthig, haben koͤnnen, die Treppen, Schorſteine, Brunnen und Staͤlle und dergleichen, an rechte Oerter anzubringen, daß nemlich die Treppen lichte, commode, und keinen vergeblichen Platz oder Raum wegneh- men, die Schorſteine den Rauch gut ziehen, und nach der Veraͤnderung der Winde nicht ſo viel Rauch zuruͤcke treiben laſſen, und ſonder- lich, daß die Cloacken und Staͤlle keinen Ge- ſtanck in Haͤuſern verurſachen, vielweniger in den Zimmern, item, ob er auch die Arbeit derer
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(nachdem es nemlich viel oder wenig Laſt ohne
ſeine eigene Schwehre zu tragen hat) damit es
wohl beſtehe, und nicht wandelbahr werde. Al-
ſo auch, ob er nach eines ieden Landes und Or-
tes Beſchaffenheit, wo er bauen ſoll, die Guͤte
derer vor ſich habenden Bau-Materialien an
Mauer-Ziegel- und andern Steinen, auch
Sand, Kalck, Leimen, Thon oder Letten, Gibs,
Holtz, Eiſen, Kupffer, Meßing, Bley und ande-
re dergleichen mehr, wohl zu probieren und zu
unterſcheiden wiſſe, und erkenne, item, ob er
auch nebſt dem Haupt-Bau von denen dazu ge-
hoͤrigen Particulier-Wercken oder noͤthigen
Stuͤcken gute Wiſſenſchafft habe, und die recht
anzulegen wiſſe, wozu ein iedes dienen ſoll, als
da ſind die Gehoͤfe, Gewoͤlber, Keller, daß ſol-
che nicht tumpfigt oder ungeſund, ſondern Licht
und Lufft, ſo viel als noͤthig, haben koͤnnen, die
Treppen, Schorſteine, Brunnen und Staͤlle
und dergleichen, an rechte Oerter anzubringen,
daß nemlich die Treppen lichte, commode, und
keinen vergeblichen Platz oder Raum wegneh-
men, die Schorſteine den Rauch gut ziehen,
und nach der Veraͤnderung der Winde nicht ſo
viel Rauch zuruͤcke treiben laſſen, und ſonder-
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ſtanck in Haͤuſern verurſachen, vielweniger in
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1258>, abgerufen am 23.11.2024.
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