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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

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quen in Sachen, so das Cammer-Wesen an-
gehen, erwarten; Und damit ein jeder wisse,
was er zu thun habe, auch alles in guter Ord-
nung erhalten werde, so ist nöthig, daß eine
Cameral-Ordnung gemacht und darinnen al-
ler Cameral- und Rentherey-Bedienten Amt
und Pflicht beschrieben, aber auch darüber ge-
halten und zu dem Ende öffters nach der Ob-
servanz
gefragt, die Verbrecher zur Besserung
vermahnet, und, wenn die Vermahnung nicht
helffen will, gestrafft werden. Un-interessirte,
treue und redliche Diener rathen einem Herrn
nichts als was mit der Ehre GOttes, und der
Wohlfarth und wahren Glückseeligkeit der Un-
terthanen übereinstimmig ist. Es würden ja
solche auch noch wohl so viel Verstand haben,
dieß und jenes zu erfinden, wenn sie ihr Gewissen
wolten hindan setzen. Allein sie wissen, daß
solche Griffgen nicht auf die Daure sind, und
das Herrschafftliche Interesse besser befördert
werde, wenn man auf dem rechten Wege blei-
bet und im übrigen alles zu rechter Zeit ausrich-
tet, so bedarff man solche inventionen nicht,
sondern es werden sich schon rechtmäßige Mittel
finden. S. den IV. Discours des O. H. B.
Unzulänglichkeit der Welt-Klugheit nebst der
Anweisung zur wahren Weißheit.

§. 12. Weil nicht alles auff die gesetzte Zeit

ein-



quen in Sachen, ſo das Cammer-Weſen an-
gehen, erwarten; Und damit ein jeder wiſſe,
was er zu thun habe, auch alles in guter Ord-
nung erhalten werde, ſo iſt noͤthig, daß eine
Cameral-Ordnung gemacht und darinnen al-
ler Cameral- und Rentherey-Bedienten Amt
und Pflicht beſchrieben, aber auch daruͤber ge-
halten und zu dem Ende oͤffters nach der Ob-
ſervanz
gefragt, die Verbrecher zur Beſſerung
vermahnet, und, wenn die Vermahnung nicht
helffen will, geſtrafft werden. Un-intereſſirte,
treue und redliche Diener rathen einem Herrn
nichts als was mit der Ehre GOttes, und der
Wohlfarth und wahren Gluͤckſeeligkeit der Un-
terthanen uͤbereinſtimmig iſt. Es wuͤrden ja
ſolche auch noch wohl ſo viel Verſtand haben,
dieß und jenes zu erfinden, wenn ſie ihr Gewiſſen
wolten hindan ſetzen. Allein ſie wiſſen, daß
ſolche Griffgen nicht auf die Daure ſind, und
das Herrſchafftliche Intereſſe beſſer befoͤrdert
werde, wenn man auf dem rechten Wege blei-
bet und im uͤbrigen alles zu rechter Zeit ausrich-
tet, ſo bedarff man ſolche inventionen nicht,
ſondern es werden ſich ſchon rechtmaͤßige Mittel
finden. S. den IV. Diſcours des O. H. B.
Unzulaͤnglichkeit der Welt-Klugheit nebſt der
Anweiſung zur wahren Weißheit.

§. 12. Weil nicht alles auff die geſetzte Zeit

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[106/0126] quen in Sachen, ſo das Cammer-Weſen an- gehen, erwarten; Und damit ein jeder wiſſe, was er zu thun habe, auch alles in guter Ord- nung erhalten werde, ſo iſt noͤthig, daß eine Cameral-Ordnung gemacht und darinnen al- ler Cameral- und Rentherey-Bedienten Amt und Pflicht beſchrieben, aber auch daruͤber ge- halten und zu dem Ende oͤffters nach der Ob- ſervanz gefragt, die Verbrecher zur Beſſerung vermahnet, und, wenn die Vermahnung nicht helffen will, geſtrafft werden. Un-intereſſirte, treue und redliche Diener rathen einem Herrn nichts als was mit der Ehre GOttes, und der Wohlfarth und wahren Gluͤckſeeligkeit der Un- terthanen uͤbereinſtimmig iſt. Es wuͤrden ja ſolche auch noch wohl ſo viel Verſtand haben, dieß und jenes zu erfinden, wenn ſie ihr Gewiſſen wolten hindan ſetzen. Allein ſie wiſſen, daß ſolche Griffgen nicht auf die Daure ſind, und das Herrſchafftliche Intereſſe beſſer befoͤrdert werde, wenn man auf dem rechten Wege blei- bet und im uͤbrigen alles zu rechter Zeit ausrich- tet, ſo bedarff man ſolche inventionen nicht, ſondern es werden ſich ſchon rechtmaͤßige Mittel finden. S. den IV. Diſcours des O. H. B. Unzulaͤnglichkeit der Welt-Klugheit nebſt der Anweiſung zur wahren Weißheit. §. 12. Weil nicht alles auff die geſetzte Zeit ein-

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/126>, abgerufen am 21.11.2024.