kommen Modell verfertigen liesse, an welchen aber die Stock-Wercke müssen können von ein- ander gehoben werden, um darinnen alles desto deutlicher und genauer zu erkennen und zu ver- stehen, folglich auch der Bau nach denselben um so viel sicherer mit Erspahrung vergeblicher Un- kosten den Bau-Herrn anzufangen und zu ver- fertigen, und sind denjenigen Bau-Herrn, wel- chen das Bau-Wesen und Architectur nicht sowohl bekandt, oder es nicht wohl verstehen, die Modelle um so vielmehr nöthig und nützlich, weil manchmahl eine Sache oder Werck im Risse gut, und schön aussiehet, im Bau aber hernach nicht sowohl angehen, oder den Bau-Herrn contentiren will.
§. 30. Wo nicht Feuer-feste gebauet ist, könten auff den Gassen höltzerne oder steinerne Wasser-Hälter, wenn Platz vorhanden, ange- leget werden, damit der übrige Abfall des Was- sers aus denen Häusern, oder wo es angehet, hineinzuleiten, wozu denn sonderlich die Zieh- Brunnen, Wasser-Künste und Druckwercke erfordert werden, damit so dann ein iedweder bey entstehender Feuers-Noth sonderlich bey der Nacht sich des Wassers zu seiner Rettung bedienen könte, wie denn auch der Abfall der Röhr-Wasser nicht so wohl in als vor die Häu- ser auf den Gassen in höltzernen Gefässen und
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kommen Modell verfertigen lieſſe, an welchen aber die Stock-Wercke muͤſſen koͤnnen von ein- ander gehoben werden, um darinnen alles deſto deutlicher und genauer zu erkennen und zu ver- ſtehen, folglich auch der Bau nach denſelben um ſo viel ſicherer mit Erſpahrung vergeblicher Un- koſten den Bau-Herrn anzufangen und zu ver- fertigen, und ſind denjenigen Bau-Herrn, wel- chen das Bau-Weſen und Architectur nicht ſowohl bekandt, oder es nicht wohl verſtehen, die Modelle um ſo vielmehr noͤthig und nuͤtzlich, weil manchmahl eine Sache oder Werck im Riſſe gut, und ſchoͤn ausſiehet, im Bau aber hernach nicht ſowohl angehen, oder den Bau-Herrn contentiren will.
§. 30. Wo nicht Feuer-feſte gebauet iſt, koͤnten auff den Gaſſen hoͤltzerne oder ſteinerne Waſſer-Haͤlter, wenn Platz vorhanden, ange- leget werden, damit der uͤbrige Abfall des Waſ- ſers aus denen Haͤuſern, oder wo es angehet, hineinzuleiten, wozu denn ſonderlich die Zieh- Brunnen, Waſſer-Kuͤnſte und Druckwercke erfordert werden, damit ſo dann ein iedweder bey entſtehender Feuers-Noth ſonderlich bey der Nacht ſich des Waſſers zu ſeiner Rettung bedienen koͤnte, wie denn auch der Abfall der Roͤhr-Waſſer nicht ſo wohl in als vor die Haͤu- ſer auf den Gaſſen in hoͤltzernen Gefaͤſſen und
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kommen Modell verfertigen lieſſe, an welchen
aber die Stock-Wercke muͤſſen koͤnnen von ein-
ander gehoben werden, um darinnen alles deſto
deutlicher und genauer zu erkennen und zu ver-
ſtehen, folglich auch der Bau nach denſelben um
ſo viel ſicherer mit Erſpahrung vergeblicher Un-
koſten den Bau-Herrn anzufangen und zu ver-
fertigen, und ſind denjenigen Bau-Herrn, wel-
chen das Bau-Weſen und Architectur nicht
ſowohl bekandt, oder es nicht wohl verſtehen, die
Modelle um ſo vielmehr noͤthig und nuͤtzlich, weil
manchmahl eine Sache oder Werck im Riſſe
gut, und ſchoͤn ausſiehet, im Bau aber hernach
nicht ſowohl angehen, oder den Bau-Herrn
contentiren will.
§. 30. Wo nicht Feuer-feſte gebauet iſt,
koͤnten auff den Gaſſen hoͤltzerne oder ſteinerne
Waſſer-Haͤlter, wenn Platz vorhanden, ange-
leget werden, damit der uͤbrige Abfall des Waſ-
ſers aus denen Haͤuſern, oder wo es angehet,
hineinzuleiten, wozu denn ſonderlich die Zieh-
Brunnen, Waſſer-Kuͤnſte und Druckwercke
erfordert werden, damit ſo dann ein iedweder
bey entſtehender Feuers-Noth ſonderlich bey
der Nacht ſich des Waſſers zu ſeiner Rettung
bedienen koͤnte, wie denn auch der Abfall der
Roͤhr-Waſſer nicht ſo wohl in als vor die Haͤu-
ſer auf den Gaſſen in hoͤltzernen Gefaͤſſen und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1277>, abgerufen am 23.11.2024.
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