putirlicher Leute Zusammenkünfften sich hören lassen, und den Bier-Fiedlern, die aus einem Bier-Hause in das andere lauffen, und aller- hand unnützen Gesindel eines aufmachen. Es solten die Landes-Herren anbefehlen, daß alle diejenigen, so die Music excolirten, auch zugleich eine andere Profeßion mit darneben erlernen solten, damit sie nicht allein durch die Music ihr Brod verdienen, sondern auch auf andre Art durch ein Metier, dadurch sie dem menschlichen Geschlecht mehr Nutzen schafften, sich etwas er- werben könten. Ferner solte ihnen auch allent- halben anbefohlen werden, nicht die gantze Nacht durch mit ihren musicalischen Jnstru- menten aufzuwarten, sondern zu einer gewissen ihnen determinirten Stunde aufzuhören.
§. 13. Die Ubermaaß in Essen und Trin- cken, die nebst andern sündlichen Uppigkeiten und Arten des Zeitvertreibs vergesellschafftet, ist nicht nur unter den vornehmen Standes- Personen, sondern auch in den beraucherten Hütten der Bauerleute anzutreffen. Bey jenen heißt es eine sündliche Magnificence, bey diesen aber eine unnütze Verschwendung. Sonderlich äussert sich dieselbe an den Hochzei- ten und Kirmessen, da viele Tage ja wohl gan- tze Wochen an unterschiedenen Orten mit ü- berflüßigen Fressen und Sauffen und allerhand
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putirlicher Leute Zuſammenkuͤnfften ſich hoͤren laſſen, und den Bier-Fiedlern, die aus einem Bier-Hauſe in das andere lauffen, und aller- hand unnuͤtzen Geſindel eines aufmachen. Es ſolten die Landes-Herren anbefehlen, daß alle diejenigen, ſo die Muſic excolirten, auch zugleich eine andere Profeßion mit darneben erlernen ſolten, damit ſie nicht allein durch die Muſic ihr Brod verdienen, ſondern auch auf andre Art durch ein Metier, dadurch ſie dem menſchlichen Geſchlecht mehr Nutzen ſchafften, ſich etwas er- werben koͤnten. Ferner ſolte ihnen auch allent- halben anbefohlen werden, nicht die gantze Nacht durch mit ihren muſicaliſchen Jnſtru- menten aufzuwarten, ſondern zu einer gewiſſen ihnen determinirten Stunde aufzuhoͤren.
§. 13. Die Ubermaaß in Eſſen und Trin- cken, die nebſt andern ſuͤndlichen Uppigkeiten und Arten des Zeitvertreibs vergeſellſchafftet, iſt nicht nur unter den vornehmen Standes- Perſonen, ſondern auch in den beraucherten Huͤtten der Bauerleute anzutreffen. Bey jenen heißt es eine ſuͤndliche Magnificence, bey dieſen aber eine unnuͤtze Verſchwendung. Sonderlich aͤuſſert ſich dieſelbe an den Hochzei- ten und Kirmeſſen, da viele Tage ja wohl gan- tze Wochen an unterſchiedenen Orten mit uͤ- berfluͤßigen Freſſen und Sauffen und allerhand
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putirlicher Leute Zuſammenkuͤnfften ſich hoͤren
laſſen, und den Bier-Fiedlern, die aus einem
Bier-Hauſe in das andere lauffen, und aller-
hand unnuͤtzen Geſindel eines aufmachen. Es
ſolten die Landes-Herren anbefehlen, daß alle
diejenigen, ſo die Muſic excolirten, auch zugleich
eine andere Profeßion mit darneben erlernen
ſolten, damit ſie nicht allein durch die Muſic ihr
Brod verdienen, ſondern auch auf andre Art
durch ein Metier, dadurch ſie dem menſchlichen
Geſchlecht mehr Nutzen ſchafften, ſich etwas er-
werben koͤnten. Ferner ſolte ihnen auch allent-
halben anbefohlen werden, nicht die gantze
Nacht durch mit ihren muſicaliſchen Jnſtru-
menten aufzuwarten, ſondern zu einer gewiſſen
ihnen determinirten Stunde aufzuhoͤren.
§. 13. Die Ubermaaß in Eſſen und Trin-
cken, die nebſt andern ſuͤndlichen Uppigkeiten
und Arten des Zeitvertreibs vergeſellſchafftet,
iſt nicht nur unter den vornehmen Standes-
Perſonen, ſondern auch in den beraucherten
Huͤtten der Bauerleute anzutreffen. Bey
jenen heißt es eine ſuͤndliche Magnificence, bey
dieſen aber eine unnuͤtze Verſchwendung.
Sonderlich aͤuſſert ſich dieſelbe an den Hochzei-
ten und Kirmeſſen, da viele Tage ja wohl gan-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1323>, abgerufen am 23.11.2024.
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