trug anzumercken. Jenen betreffend, wird öffters auf solche Kirchen ein Allmosen gesammlet, wel- che über Noth groß und mit schönen Thürmen aufgeführet, inwendig aber mit kostbarer Stocca- tur, Schnitz- und Mahlerey-Arbeit ausgeschmü- cket werden. Wenn nun Landes-Herren ihre Unterthanen dahin anhielten, ihre Kirchen- Pfarr- und Schul-Gebäude aus ihren eigenen Mitteln, und allenfalls mit Beyhülffe derer Got- tes- und Gemeinde-Kasten, auch endlich durch eine von den übrigen des Landes Gottes-Kasten und Allmosen-Cassen erhaltende Beysteuer auf- zubauen, und im baulichen Stande zu erhalten, so würden die Pfarr-Gemeinden die hierzu nöthi- gen Mittel um so viel leichter zusammen bringen können, weil sie des Beytrags zu ausländischen Kirchen und Schulen in solchen Fällen überho- ben blieben, auch denen welche sie mit dem Col- lectur-Buche aussenden, nicht den dritten Theil von denen gesammleten Allmosen geben, noch sich besorgen müssen, daß theils dieser dasjenige, was nicht in das Buch eingeschrieben worden, in den Beutel stecken, was aber vor Betrügereyen unter diesem Vorwand, daß es vor Kirchen und Schulen gehöre, allhier mit unterlauffen, lehret die tägliche Erfahrung. Mit solchen falschen Sammlungs-Patenten und Büchern ist schon mancher bey dem Armen-Examine ertappet, und
mit
trug anzumercken. Jenen betreffend, wird oͤffters auf ſolche Kirchen ein Allmoſen geſammlet, wel- che uͤber Noth groß und mit ſchoͤnen Thuͤrmen aufgefuͤhret, inwendig aber mit koſtbarer Stocca- tur, Schnitz- und Mahlerey-Arbeit ausgeſchmuͤ- cket werden. Wenn nun Landes-Herren ihre Unterthanen dahin anhielten, ihre Kirchen- Pfarr- und Schul-Gebaͤude aus ihren eigenen Mitteln, und allenfalls mit Beyhuͤlffe derer Got- tes- und Gemeinde-Kaſten, auch endlich durch eine von den uͤbrigen des Landes Gottes-Kaſten und Allmoſen-Caſſen erhaltende Beyſteuer auf- zubauen, und im baulichen Stande zu erhalten, ſo wuͤrden die Pfarr-Gemeinden die hierzu noͤthi- gen Mittel um ſo viel leichter zuſammen bringen koͤnnen, weil ſie des Beytrags zu auslaͤndiſchen Kirchen und Schulen in ſolchen Faͤllen uͤberho- ben blieben, auch denen welche ſie mit dem Col- lectur-Buche ausſenden, nicht den dritten Theil von denen geſammleten Allmoſen geben, noch ſich beſorgen muͤſſen, daß theils dieſer dasjenige, was nicht in das Buch eingeſchrieben worden, in den Beutel ſtecken, was aber vor Betruͤgereyen unter dieſem Vorwand, daß es vor Kirchen und Schulen gehoͤre, allhier mit unterlauffen, lehret die taͤgliche Erfahrung. Mit ſolchen falſchen Sammlungs-Patenten und Buͤchern iſt ſchon mancher bey dem Armen-Examine ertappet, und
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trug anzumercken. Jenen betreffend, wird oͤffters
auf ſolche Kirchen ein Allmoſen geſammlet, wel-
che uͤber Noth groß und mit ſchoͤnen Thuͤrmen
aufgefuͤhret, inwendig aber mit koſtbarer Stocca-
tur, Schnitz- und Mahlerey-Arbeit ausgeſchmuͤ-
cket werden. Wenn nun Landes-Herren ihre
Unterthanen dahin anhielten, ihre Kirchen-
Pfarr- und Schul-Gebaͤude aus ihren eigenen
Mitteln, und allenfalls mit Beyhuͤlffe derer Got-
tes- und Gemeinde-Kaſten, auch endlich durch
eine von den uͤbrigen des Landes Gottes-Kaſten
und Allmoſen-Caſſen erhaltende Beyſteuer auf-
zubauen, und im baulichen Stande zu erhalten,
ſo wuͤrden die Pfarr-Gemeinden die hierzu noͤthi-
gen Mittel um ſo viel leichter zuſammen bringen
koͤnnen, weil ſie des Beytrags zu auslaͤndiſchen
Kirchen und Schulen in ſolchen Faͤllen uͤberho-
ben blieben, auch denen welche ſie mit dem Col-
lectur-Buche ausſenden, nicht den dritten Theil
von denen geſammleten Allmoſen geben, noch
ſich beſorgen muͤſſen, daß theils dieſer dasjenige,
was nicht in das Buch eingeſchrieben worden, in
den Beutel ſtecken, was aber vor Betruͤgereyen
unter dieſem Vorwand, daß es vor Kirchen und
Schulen gehoͤre, allhier mit unterlauffen, lehret
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1331>, abgerufen am 23.11.2024.
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