schen, was die gantze Einnahme, Ausgabe und Uberschuß des Getreydes gewesen, Verzeich- niß eingesendet werden sollen: Bey der Vieh- Zucht und Schäfereyen, daß die Zahl des Vie- hes und sonderlich der Schaafe öffters unver- merckt durch iemand aus der Cammer überzeh- let, auch eine gewisse Person zu der Wollen- Schur und Abzehlung der jährlichen Mehrung befehlicht, dieselbe richtig verzeichnet, alle Herbst und Frühling Register darüber einge- schicket, der Abgang darauf zu ersetzen ange- ordnet, und allen Rechnungen völlige Inventa- ria über allerley Vieh und deßen Mehrung und Abnahme beygelegt werden.
§. 18. Aus diesen und dergleichen Ver- zeichnissen, Nachrichten und Aufsichten kan bey Abhörung der Rechnungen die Einnahme betrachtet, ob es zutreffe, dazu verzeichnet, oder da die Summa von desselben oder auch des nechsten Jahres Eintrag abweicht, steigt oder fället, die Ursache erkundiget und nach gründli- cher Befindung darzu schrifftlich angemercket werden. Wie denn insgemein alle neue Ein- nahmen durch Verbesserung der Aemter und Cammer-Güter erwachsen, oder im Gegen- theil der Abgang und Verminderung in alle Rechnungen umständlich zu schreiben, und zu- förderst die vorigen Jahres-Reste und Vor-
rath
ſchen, was die gantze Einnahme, Ausgabe und Uberſchuß des Getreydes geweſen, Verzeich- niß eingeſendet werden ſollen: Bey der Vieh- Zucht und Schaͤfereyen, daß die Zahl des Vie- hes und ſonderlich der Schaafe oͤffters unver- merckt durch iemand aus der Cammer uͤberzeh- let, auch eine gewiſſe Perſon zu der Wollen- Schur und Abzehlung der jaͤhrlichen Mehrung befehlicht, dieſelbe richtig verzeichnet, alle Herbſt und Fruͤhling Regiſter daruͤber einge- ſchicket, der Abgang darauf zu erſetzen ange- ordnet, und allen Rechnungen voͤllige Inventa- ria uͤber allerley Vieh und deßen Mehrung und Abnahme beygelegt werden.
§. 18. Aus dieſen und dergleichen Ver- zeichniſſen, Nachrichten und Aufſichten kan bey Abhoͤrung der Rechnungen die Einnahme betrachtet, ob es zutreffe, dazu verzeichnet, oder da die Summa von deſſelben oder auch des nechſten Jahres Eintrag abweicht, ſteigt oder faͤllet, die Urſache erkundiget und nach gruͤndli- cher Befindung darzu ſchrifftlich angemercket werden. Wie denn insgemein alle neue Ein- nahmen durch Verbeſſerung der Aemter und Cammer-Guͤter erwachſen, oder im Gegen- theil der Abgang und Verminderung in alle Rechnungen umſtaͤndlich zu ſchreiben, und zu- foͤrderſt die vorigen Jahres-Reſte und Vor-
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ſchen, was die gantze Einnahme, Ausgabe und
Uberſchuß des Getreydes geweſen, Verzeich-
niß eingeſendet werden ſollen: Bey der Vieh-
Zucht und Schaͤfereyen, daß die Zahl des Vie-
hes und ſonderlich der Schaafe oͤffters unver-
merckt durch iemand aus der Cammer uͤberzeh-
let, auch eine gewiſſe Perſon zu der Wollen-
Schur und Abzehlung der jaͤhrlichen Mehrung
befehlicht, dieſelbe richtig verzeichnet, alle
Herbſt und Fruͤhling Regiſter daruͤber einge-
ſchicket, der Abgang darauf zu erſetzen ange-
ordnet, und allen Rechnungen voͤllige Inventa-
ria uͤber allerley Vieh und deßen Mehrung und
Abnahme beygelegt werden.
§. 18. Aus dieſen und dergleichen Ver-
zeichniſſen, Nachrichten und Aufſichten kan
bey Abhoͤrung der Rechnungen die Einnahme
betrachtet, ob es zutreffe, dazu verzeichnet, oder
da die Summa von deſſelben oder auch des
nechſten Jahres Eintrag abweicht, ſteigt oder
faͤllet, die Urſache erkundiget und nach gruͤndli-
cher Befindung darzu ſchrifftlich angemercket
werden. Wie denn insgemein alle neue Ein-
nahmen durch Verbeſſerung der Aemter und
Cammer-Guͤter erwachſen, oder im Gegen-
theil der Abgang und Verminderung in alle
Rechnungen umſtaͤndlich zu ſchreiben, und zu-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/134>, abgerufen am 21.11.2024.
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