Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.Vorrede. wollen. Allein die Regeln der Privat-Klugheit haben der Staats-Klugheit in manchem Ziel und Maaße setzen müssen. Bey diesen aufgezeichneten Maximen ist mir vornehmlich die Beschaffenheit der Evangelischen Lutherischen Länder vor Augen gewesen, denn bey den Papisten beruhen die Lehren der Staats-Klugheit bey vielen objectis auf gantz andern Grund-Sätzen, zu deren Untersuchung und Ausführung aber ich weder Lust noch raison habe. Da ich mich bißwei- len dieser Expression bedienet, daß Christ- liche und vernünfftige Regenten dieses oder jenes anzuordnen und zu verbiethen pflegten, so darff man nicht den Schluß machen, als ob diejenigen die dieses nicht in Acht nähmen oder auch wohl das Ge- gentheil thäten, deswegen unchristlich und unweise handelten. Denn gleich- wie es überhaupt der Klugheit zuwider läufft von den Handlungen grosser Her- ren zu urtheilen; Also sind auch derglei- chen Urtheile vielmahls ungegründet, sinte-
Vorrede. wollen. Allein die Regeln der Privat-Klugheit haben der Staats-Klugheit in manchem Ziel und Maaße ſetzen muͤſſen. Bey dieſen aufgezeichneten Maximen iſt mir vornehmlich die Beſchaffenheit der Evangeliſchen Lutheriſchen Laͤnder vor Augen geweſen, denn bey den Papiſten beruhen die Lehren der Staats-Klugheit bey vielen objectis auf gantz andern Grund-Saͤtzen, zu deren Unterſuchung und Ausfuͤhrung aber ich weder Luſt noch raiſon habe. Da ich mich bißwei- len dieſer Expreſſion bedienet, daß Chriſt- liche und vernuͤnfftige Regenten dieſes oder jenes anzuordnen und zu verbiethen pflegten, ſo darff man nicht den Schluß machen, als ob diejenigen die dieſes nicht in Acht naͤhmen oder auch wohl das Ge- gentheil thaͤten, deswegen unchriſtlich und unweiſe handelten. Denn gleich- wie es uͤberhaupt der Klugheit zuwider laͤufft von den Handlungen groſſer Her- ren zu urtheilen; Alſo ſind auch derglei- chen Urtheile vielmahls ungegruͤndet, ſinte-
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Vorrede.
wollen. Allein die Regeln der Privat-
Klugheit haben der Staats-Klugheit in
manchem Ziel und Maaße ſetzen muͤſſen.
Bey dieſen aufgezeichneten Maximen iſt
mir vornehmlich die Beſchaffenheit der
Evangeliſchen Lutheriſchen Laͤnder vor
Augen geweſen, denn bey den Papiſten
beruhen die Lehren der Staats-Klugheit
bey vielen objectis auf gantz andern
Grund-Saͤtzen, zu deren Unterſuchung
und Ausfuͤhrung aber ich weder Luſt
noch raiſon habe. Da ich mich bißwei-
len dieſer Expreſſion bedienet, daß Chriſt-
liche und vernuͤnfftige Regenten dieſes
oder jenes anzuordnen und zu verbiethen
pflegten, ſo darff man nicht den Schluß
machen, als ob diejenigen die dieſes nicht
in Acht naͤhmen oder auch wohl das Ge-
gentheil thaͤten, deswegen unchriſtlich
und unweiſe handelten. Denn gleich-
wie es uͤberhaupt der Klugheit zuwider
laͤufft von den Handlungen groſſer Her-
ren zu urtheilen; Alſo ſind auch derglei-
chen Urtheile vielmahls ungegruͤndet,
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