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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

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remonien und die mehr zum Aberglauben
denn zur Erbauung gereichen, zu abrogiren.
Denn ob gleich die Mittel-Dinge unter den
Gebothen und Verbothen gleichsam in der
mitten, so ist doch dieses mit einiger Laxität zu
verstehen, so, daß dasjenige, was zufälliger
Weise die Andacht befördert, einzuführen, was
solche aber verhindert, abzuschaffen ist.

§. 12. Unter die Mittel-Dinge ist die In-
strumental-Music
in Kirchen auch billig mit zu
rechnen. Nun ist es zwar nicht unrecht, wenn
man auch GOtt mit Posaunen, mit Psaltern,
Harffen und Saiten-Spiel lobet, und hat
man hierinnen den Jsraelitischen Gottesdienst
im alten Testament zum Grunde, iedennoch
muß die Instrumental-Music auch so einge-
richtet seyn, daß sie zum Lobe GOttes würcklich
gereiche und nicht zum Mißbrauch ausschlage.
Daher muß die Instrumental und Vocal-Mu-
sic
billig mit einander vereiniget werden, ent-
weder daß die gantze Gemeinde mit singet und
die Instrumenta mit drein gehen, oder daß eine
Stimme allein eine Arie absinget und die Mu-
sicalischen Instrumenta darbey erklingen.
Hingegen sind die unnöthigen Concerte der
Instrumenta, die sich offt eher vor Comödien
und Opern, denn vor GOttes Häuser schicken,
und darbey die Zuhörer wenig oder gar keine

Worte



remonien und die mehr zum Aberglauben
denn zur Erbauung gereichen, zu abrogiren.
Denn ob gleich die Mittel-Dinge unter den
Gebothen und Verbothen gleichſam in der
mitten, ſo iſt doch dieſes mit einiger Laxitaͤt zu
verſtehen, ſo, daß dasjenige, was zufaͤlliger
Weiſe die Andacht befoͤrdert, einzufuͤhren, was
ſolche aber verhindert, abzuſchaffen iſt.

§. 12. Unter die Mittel-Dinge iſt die In-
ſtrumental-Muſic
in Kirchen auch billig mit zu
rechnen. Nun iſt es zwar nicht unrecht, wenn
man auch GOtt mit Poſaunen, mit Pſaltern,
Harffen und Saiten-Spiel lobet, und hat
man hierinnen den Jſraelitiſchen Gottesdienſt
im alten Teſtament zum Grunde, iedennoch
muß die Inſtrumental-Muſic auch ſo einge-
richtet ſeyn, daß ſie zum Lobe GOttes wuͤrcklich
gereiche und nicht zum Mißbrauch ausſchlage.
Daher muß die Inſtrumental und Vocal-Mu-
ſic
billig mit einander vereiniget werden, ent-
weder daß die gantze Gemeinde mit ſinget und
die Inſtrumenta mit drein gehen, oder daß eine
Stimme allein eine Arie abſinget und die Mu-
ſicaliſchen Inſtrumenta darbey erklingen.
Hingegen ſind die unnoͤthigen Concerte der
Inſtrumenta, die ſich offt eher vor Comoͤdien
und Opern, denn vor GOttes Haͤuſer ſchicken,
und darbey die Zuhoͤrer wenig oder gar keine

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[266/0286] remonien und die mehr zum Aberglauben denn zur Erbauung gereichen, zu abrogiren. Denn ob gleich die Mittel-Dinge unter den Gebothen und Verbothen gleichſam in der mitten, ſo iſt doch dieſes mit einiger Laxitaͤt zu verſtehen, ſo, daß dasjenige, was zufaͤlliger Weiſe die Andacht befoͤrdert, einzufuͤhren, was ſolche aber verhindert, abzuſchaffen iſt. §. 12. Unter die Mittel-Dinge iſt die In- ſtrumental-Muſic in Kirchen auch billig mit zu rechnen. Nun iſt es zwar nicht unrecht, wenn man auch GOtt mit Poſaunen, mit Pſaltern, Harffen und Saiten-Spiel lobet, und hat man hierinnen den Jſraelitiſchen Gottesdienſt im alten Teſtament zum Grunde, iedennoch muß die Inſtrumental-Muſic auch ſo einge- richtet ſeyn, daß ſie zum Lobe GOttes wuͤrcklich gereiche und nicht zum Mißbrauch ausſchlage. Daher muß die Inſtrumental und Vocal-Mu- ſic billig mit einander vereiniget werden, ent- weder daß die gantze Gemeinde mit ſinget und die Inſtrumenta mit drein gehen, oder daß eine Stimme allein eine Arie abſinget und die Mu- ſicaliſchen Inſtrumenta darbey erklingen. Hingegen ſind die unnoͤthigen Concerte der Inſtrumenta, die ſich offt eher vor Comoͤdien und Opern, denn vor GOttes Haͤuſer ſchicken, und darbey die Zuhoͤrer wenig oder gar keine Worte

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/286>, abgerufen am 21.11.2024.