lichen in Städten wegen derer Accidentien ein Hauffen Disputen, Neid und Zwistigkeiten, da- durch ihre Gemüther gegen einander erbittert, die Zuhörer aber geärgert werden. Da sind sie wegen der Beicht-Kinder auff einander jalous, wenn einer deren mehrere oder auch vornehmere, als der andere hat, wenn der eine mehr Leichen-Predigten zu halten hat u. s. w. Diesen inconvenientien könte nun vorgebauet werden, wenn die Landes-Fürsten auff Mittel und Wege sönnen, daß an Statt der Acciden- tien denen Predigern gewisse und erkleckliche Besoldungen ausgemacht würden, welches gar wohl angienge, wenn recht Hand angelegt würde. Es würden auch nachher die von A- del und anderer vornehmer Leute Kinder desto eher zu dem Studio Theologico Lust haben, wann sie sähen, daß die Priester ihr hinlängli- ches Auskommen finden könten.
§. 28. Vornemlich solte der Beicht-Pfen- nig von dem Landes-Fürsten abgeschafft wer- den, als welcher wie bekandt, sehr grossen Miß- bräuchen unterworffen. Manche gantz arme Leute schieben die Beichte und das heil. Nacht- mahl-gehen bloß deswegen auff, weil es ihre Gelegenheit noch nicht leiden will, dem Beicht- Groschen hierzu anzuwenden, und manche Prie- ster sind auch wohl so ungewissenhafft, daß sie
mit
lichen in Staͤdten wegen derer Accidentien ein Hauffen Diſputen, Neid und Zwiſtigkeiten, da- durch ihre Gemuͤther gegen einander erbittert, die Zuhoͤrer aber geaͤrgert werden. Da ſind ſie wegen der Beicht-Kinder auff einander jalous, wenn einer deren mehrere oder auch vornehmere, als der andere hat, wenn der eine mehr Leichen-Predigten zu halten hat u. ſ. w. Dieſen inconvenientien koͤnte nun voꝛgebauet werden, wenn die Landes-Fuͤrſten auff Mittel und Wege ſoͤnnen, daß an Statt der Acciden- tien denen Predigern gewiſſe und erkleckliche Beſoldungen ausgemacht wuͤrden, welches gar wohl angienge, wenn recht Hand angelegt wuͤrde. Es wuͤrden auch nachher die von A- del und anderer vornehmer Leute Kinder deſto eher zu dem Studio Theologico Luſt haben, wann ſie ſaͤhen, daß die Prieſter ihr hinlaͤngli- ches Auskommen finden koͤnten.
§. 28. Vornemlich ſolte der Beicht-Pfen- nig von dem Landes-Fuͤrſten abgeſchafft wer- den, als welcher wie bekandt, ſehr groſſen Miß- braͤuchen unterworffen. Manche gantz arme Leute ſchieben die Beichte und das heil. Nacht- mahl-gehen bloß deswegen auff, weil es ihre Gelegenheit noch nicht leiden will, dem Beicht- Groſchen hierzu anzuwenden, und manche Prie- ſter ſind auch wohl ſo ungewiſſenhafft, daß ſie
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lichen in Staͤdten wegen derer Accidentien ein
Hauffen Diſputen, Neid und Zwiſtigkeiten, da-
durch ihre Gemuͤther gegen einander erbittert,
die Zuhoͤrer aber geaͤrgert werden. Da ſind
ſie wegen der Beicht-Kinder auff einander
jalous, wenn einer deren mehrere oder auch
vornehmere, als der andere hat, wenn der eine
mehr Leichen-Predigten zu halten hat u. ſ. w.
Dieſen inconvenientien koͤnte nun voꝛgebauet
werden, wenn die Landes-Fuͤrſten auff Mittel
und Wege ſoͤnnen, daß an Statt der Acciden-
tien denen Predigern gewiſſe und erkleckliche
Beſoldungen ausgemacht wuͤrden, welches gar
wohl angienge, wenn recht Hand angelegt
wuͤrde. Es wuͤrden auch nachher die von A-
del und anderer vornehmer Leute Kinder deſto
eher zu dem Studio Theologico Luſt haben,
wann ſie ſaͤhen, daß die Prieſter ihr hinlaͤngli-
ches Auskommen finden koͤnten.
§. 28. Vornemlich ſolte der Beicht-Pfen-
nig von dem Landes-Fuͤrſten abgeſchafft wer-
den, als welcher wie bekandt, ſehr groſſen Miß-
braͤuchen unterworffen. Manche gantz arme
Leute ſchieben die Beichte und das heil. Nacht-
mahl-gehen bloß deswegen auff, weil es ihre
Gelegenheit noch nicht leiden will, dem Beicht-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 280. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/300>, abgerufen am 21.11.2024.
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