die sie singen, wenn man sich nach dem wahren Verstand erkundiget, bey manchen Passagen nicht verstehen.
§. 51. Es ist aus GOttes heiligen Worte, alt- und neuen Testaments klar, daß die Sonn- und Fest-Tage zu heiligen, und thun die Lan- des-Fürsten wohl, die sehr scharff hierüber hal- ten. Diesemnach sind diejenigen Politici bil- lig zu verwerffen, die der Meynung sind, daß nach geendigten Gottesdienst das Scheiben- Schiessen, Comödien-Spielen und andere Er- götzlich keiten vorgenommen werden könten, da doch vielmehr der gantze Sonntag zu heiligen ist, ingleichen derjenigen, die in den Gedancken stehen, man solte solche Dinge des Sonntags mit harten Straffen nicht verbiethen, sondern vielmehr eines jeden Gewissen selbst überlassen; denn man könte durch jene nicht mehr erhalten, als die Unterlassung des äusserlichen Wercks, die wahre Gottesfurcht könte man doch nicht erwecken. Und ist zwar allerdings an dem, daß die wahre Gottesfurcht durch Straffen nicht erwecket werden kan; Allein es ist gnug, wenn es die Obrigkeit dahin bringt, daß die äusserlichen Wercke unterlassen werden. Auch dieses hat schon seinen guten Nutzen, denn zum ersten, so wird andern Mit-Christen durch die Entheiligung des Sabbaths kein Aergernis
ertheilet;
die ſie ſingen, wenn man ſich nach dem wahren Verſtand erkundiget, bey manchen Paſſagen nicht verſtehen.
§. 51. Es iſt aus GOttes heiligen Worte, alt- und neuen Teſtaments klar, daß die Sonn- und Feſt-Tage zu heiligen, und thun die Lan- des-Fuͤrſten wohl, die ſehr ſcharff hieruͤber hal- ten. Dieſemnach ſind diejenigen Politici bil- lig zu verwerffen, die der Meynung ſind, daß nach geendigten Gottesdienſt das Scheiben- Schieſſen, Comoͤdien-Spielen und andere Er- goͤtzlich keiten vorgenommen werden koͤnten, da doch vielmehr der gantze Sonntag zu heiligen iſt, ingleichen derjenigen, die in den Gedancken ſtehen, man ſolte ſolche Dinge des Sonntags mit harten Straffen nicht verbiethen, ſondern vielmehr eines jeden Gewiſſen ſelbſt uͤberlaſſen; denn man koͤnte durch jene nicht mehr erhalten, als die Unterlaſſung des aͤuſſerlichen Wercks, die wahre Gottesfurcht koͤnte man doch nicht erwecken. Und iſt zwar allerdings an dem, daß die wahre Gottesfurcht durch Straffen nicht erwecket werden kan; Allein es iſt gnug, wenn es die Obrigkeit dahin bringt, daß die aͤuſſerlichen Wercke unterlaſſen werden. Auch dieſes hat ſchon ſeinen guten Nutzen, denn zum erſten, ſo wird andern Mit-Chriſten durch die Entheiligung des Sabbaths kein Aergernis
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die ſie ſingen, wenn man ſich nach dem wahren
Verſtand erkundiget, bey manchen Paſſagen
nicht verſtehen.
§. 51. Es iſt aus GOttes heiligen Worte,
alt- und neuen Teſtaments klar, daß die Sonn-
und Feſt-Tage zu heiligen, und thun die Lan-
des-Fuͤrſten wohl, die ſehr ſcharff hieruͤber hal-
ten. Dieſemnach ſind diejenigen Politici bil-
lig zu verwerffen, die der Meynung ſind, daß
nach geendigten Gottesdienſt das Scheiben-
Schieſſen, Comoͤdien-Spielen und andere Er-
goͤtzlich keiten vorgenommen werden koͤnten, da
doch vielmehr der gantze Sonntag zu heiligen
iſt, ingleichen derjenigen, die in den Gedancken
ſtehen, man ſolte ſolche Dinge des Sonntags
mit harten Straffen nicht verbiethen, ſondern
vielmehr eines jeden Gewiſſen ſelbſt uͤberlaſſen;
denn man koͤnte durch jene nicht mehr erhalten,
als die Unterlaſſung des aͤuſſerlichen Wercks,
die wahre Gottesfurcht koͤnte man doch nicht
erwecken. Und iſt zwar allerdings an dem,
daß die wahre Gottesfurcht durch Straffen
nicht erwecket werden kan; Allein es iſt gnug,
wenn es die Obrigkeit dahin bringt, daß die
aͤuſſerlichen Wercke unterlaſſen werden. Auch
dieſes hat ſchon ſeinen guten Nutzen, denn zum
erſten, ſo wird andern Mit-Chriſten durch die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/324>, abgerufen am 21.11.2024.
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