eines Regenten erstrecke sich nicht so weit, daß er um dergleichen Sachen sich bekümmern dürffte.
§. 59. Es haben verschiedene Männer sich vorgenommen, die heilige Schrifft altes und neues Testaments zu übersetzen, Lutheri teut- sche Version in einem und dem andern zu ver- bessern und den Sinn des H. Geistes näher und genauer auszudrücken. Nun ist zwar nicht ohne, daß nach Lutheri Zeiten allerhand hierzu dienliche Hülffs-Mittel mehr und mehr culti- viret worden, die sich damahls in einem gantz andern Stande befunden. Es ist auch nicht zu läugnen, daß bey Lutheri teutscher Ubersetzung der Bibel einer und andrer geringer Fehler an- zutreffen, jedennoch haben die Evangelisch-Lu- therischen Landes-Herren Ursache behutsam zu gehen, damit nicht so leichtlich eine andere Ver- sion, denn des seel. Lutheri seine in ihren Län- dern eingeführet werde. Denn zum ersten ha- ben gelehrte Theologi angemercket, daß wir biß dato noch keine bessere Ubersetzung haben, denn die von Luthero, und wo es bey gewissen Kleinigkeiten, darbey es Lutherus etwan verse- hen, verbessert, so ist es hingegen wieder bey vielen andern Stellen verschlimmert worden. Zum andern, würde auch nur dem gemeinen Volck hierdurch ein Aergerniß gegeben und sie
irre
eines Regenten erſtrecke ſich nicht ſo weit, daß er um dergleichen Sachen ſich bekuͤmmern duͤrffte.
§. 59. Es haben verſchiedene Maͤnner ſich vorgenommen, die heilige Schrifft altes und neues Teſtaments zu uͤberſetzen, Lutheri teut- ſche Verſion in einem und dem andern zu ver- beſſern und den Sinn des H. Geiſtes naͤher und genauer auszudruͤcken. Nun iſt zwar nicht ohne, daß nach Lutheri Zeiten allerhand hierzu dienliche Huͤlffs-Mittel mehr und mehr culti- viret worden, die ſich damahls in einem gantz andern Stande befunden. Es iſt auch nicht zu laͤugnen, daß bey Lutheri teutſcher Uberſetzung der Bibel einer und andrer geringer Fehler an- zutreffen, jedennoch haben die Evangeliſch-Lu- theriſchen Landes-Herren Urſache behutſam zu gehen, damit nicht ſo leichtlich eine andere Ver- ſion, denn des ſeel. Lutheri ſeine in ihren Laͤn- dern eingefuͤhret werde. Denn zum erſten ha- ben gelehrte Theologi angemercket, daß wir biß dato noch keine beſſere Uberſetzung haben, denn die von Luthero, und wo es bey gewiſſen Kleinigkeiten, darbey es Lutherus etwan verſe- hen, verbeſſert, ſo iſt es hingegen wieder bey vielen andern Stellen verſchlimmert worden. Zum andern, wuͤrde auch nur dem gemeinen Volck hierdurch ein Aergerniß gegeben und ſie
irre
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eines Regenten erſtrecke ſich nicht ſo weit, daß
er um dergleichen Sachen ſich bekuͤmmern
duͤrffte.
§. 59. Es haben verſchiedene Maͤnner ſich
vorgenommen, die heilige Schrifft altes und
neues Teſtaments zu uͤberſetzen, Lutheri teut-
ſche Verſion in einem und dem andern zu ver-
beſſern und den Sinn des H. Geiſtes naͤher und
genauer auszudruͤcken. Nun iſt zwar nicht
ohne, daß nach Lutheri Zeiten allerhand hierzu
dienliche Huͤlffs-Mittel mehr und mehr culti-
viret worden, die ſich damahls in einem gantz
andern Stande befunden. Es iſt auch nicht zu
laͤugnen, daß bey Lutheri teutſcher Uberſetzung
der Bibel einer und andrer geringer Fehler an-
zutreffen, jedennoch haben die Evangeliſch-Lu-
theriſchen Landes-Herren Urſache behutſam zu
gehen, damit nicht ſo leichtlich eine andere Ver-
ſion, denn des ſeel. Lutheri ſeine in ihren Laͤn-
dern eingefuͤhret werde. Denn zum erſten ha-
ben gelehrte Theologi angemercket, daß wir
biß dato noch keine beſſere Uberſetzung haben,
denn die von Luthero, und wo es bey gewiſſen
Kleinigkeiten, darbey es Lutherus etwan verſe-
hen, verbeſſert, ſo iſt es hingegen wieder bey
vielen andern Stellen verſchlimmert worden.
Zum andern, wuͤrde auch nur dem gemeinen
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/339>, abgerufen am 21.11.2024.
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