Redens-Arten gebrauchen, sondern bloß auf die Sache sehen und den andern fein mit gründ- lichen Rationibus und nicht mit Calumnien widerlegen sollen. Und die hierwider handeln, sind mit allem Recht als wie andere, die die Leute an ihrer Ehre angreiffen, zu bestraffen. Daher ist auch den Decanis auf Universitäten und anderen, die über die Censur der Bücher gesetzt sind, alles Ernsts zu gebiethen, daß sie bey denen Manuscripten, ehe dieselben gedruckt werden, darauf genau acht haben, und wo sie dergleichen herbe und schimpffliche expressio- nes antreffen, solche sofort ausstreichen. Je- doch muß denen Autoribus auch erlaubet seyn, Scapham Scapham zu nennen, und anderer Leu- te Meynungen, wenn sie Raison darzu haben, gottloß, unchristlich und ungründlich zu heissen, auch denen Autoribus die Fehler zu zeigen, ie- doch ohne Personalien und Bitterkeit.
§. 14. Da auch öffters gewisse philoso- phirende Nacht-Eulen das Tage-Licht scheuen und ihre Nahmen vor ihre Schrifften nicht se- tzen lassen, entweder, damit sie ohne Verletzung ihrer Renommee desto eher einige abentheur- liche Meynungen auf die Welt bringen, oder ihren Nächsten, nach Art der Pasquillanten, desto sicherer und ungescheuter durchziehen und lästern mögen, so ist wohl gethan, wenn Landes-
Fürsten
Redens-Arten gebrauchen, ſondern bloß auf die Sache ſehen und den andern fein mit gruͤnd- lichen Rationibus und nicht mit Calumnien widerlegen ſollen. Und die hierwider handeln, ſind mit allem Recht als wie andere, die die Leute an ihrer Ehre angreiffen, zu beſtraffen. Daher iſt auch den Decanis auf Univerſitaͤten und anderen, die uͤber die Cenſur der Buͤcher geſetzt ſind, alles Ernſts zu gebiethen, daß ſie bey denen Manuſcripten, ehe dieſelben gedruckt werden, darauf genau acht haben, und wo ſie dergleichen herbe und ſchimpffliche expreſſio- nes antreffen, ſolche ſofort ausſtreichen. Je- doch muß denen Autoribus auch erlaubet ſeyn, Scapham Scapham zu nennen, und anderer Leu- te Meynungen, wenn ſie Raiſon darzu haben, gottloß, unchriſtlich und ungruͤndlich zu heiſſen, auch denen Autoribus die Fehler zu zeigen, ie- doch ohne Perſonalien und Bitterkeit.
§. 14. Da auch oͤffters gewiſſe philoſo- phirende Nacht-Eulen das Tage-Licht ſcheuen und ihre Nahmen vor ihre Schrifften nicht ſe- tzen laſſen, entweder, damit ſie ohne Verletzung ihrer Renommée deſto eher einige abentheur- liche Meynungen auf die Welt bringen, oder ihren Naͤchſten, nach Art der Pasquillanten, deſto ſicherer und ungeſcheuter durchziehen und laͤſtern moͤgen, ſo iſt wohl gethan, wenn Landes-
Fuͤrſten
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[454/0474]
Redens-Arten gebrauchen, ſondern bloß auf
die Sache ſehen und den andern fein mit gruͤnd-
lichen Rationibus und nicht mit Calumnien
widerlegen ſollen. Und die hierwider handeln,
ſind mit allem Recht als wie andere, die die
Leute an ihrer Ehre angreiffen, zu beſtraffen.
Daher iſt auch den Decanis auf Univerſitaͤten
und anderen, die uͤber die Cenſur der Buͤcher
geſetzt ſind, alles Ernſts zu gebiethen, daß ſie
bey denen Manuſcripten, ehe dieſelben gedruckt
werden, darauf genau acht haben, und wo ſie
dergleichen herbe und ſchimpffliche expreſſio-
nes antreffen, ſolche ſofort ausſtreichen. Je-
doch muß denen Autoribus auch erlaubet ſeyn,
Scapham Scapham zu nennen, und anderer Leu-
te Meynungen, wenn ſie Raiſon darzu haben,
gottloß, unchriſtlich und ungruͤndlich zu heiſſen,
auch denen Autoribus die Fehler zu zeigen, ie-
doch ohne Perſonalien und Bitterkeit.
§. 14. Da auch oͤffters gewiſſe philoſo-
phirende Nacht-Eulen das Tage-Licht ſcheuen
und ihre Nahmen vor ihre Schrifften nicht ſe-
tzen laſſen, entweder, damit ſie ohne Verletzung
ihrer Renommée deſto eher einige abentheur-
liche Meynungen auf die Welt bringen, oder
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/474>, abgerufen am 22.11.2024.
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