§. 22. Wer consideriret, was aus wohl- angelegten Bibliothequen einem Lande vor Zierde, Nutzen und Reputation bey denen Aus- ländern zu wachse, der wird befinden, daß es sehr löblich und rühmlich wäre, wenn alle grösse Herren so wohl in ihren Residentien Fürstl. Bibliothequen anlegen liessen, als auch die Vorsorge hätten, daß in allen Mittel-Städten, wo gute Schulen fundiret wären, gewisse fonds ausfündig gemacht würden, damit zum Behuff der studierenden Jugend die Bibliothequen an- gerichtet würden. Ja es solten auch billich auff dem Lande die Veranstaltungen getroffen werden, um, wie ich an einem andern Orte be- reits gesaget, einige nothwendige Bibliothequen zu instruiren. Es wäre ein Unterscheid unter einer Fürstl. und unter einer Raths-Schul- und Kirchen-Bibliothec zu machen. Jn ei- ne Fürstliche, wenn sie nicht als eine univer- sell von allen Wissenschafften angeleget werden soll, gehören vornehmlich (1.) Historische Schrifften, darunter die Genealogischen, Geo- graphischen, Physicalischen, die nemlich die Hi- storiam naturalem gewisser Länder vorstellen, Numismatische und Heraldische auch mit zu referiren (2.) Oeconomische, die sowohl vom Studio camerali handeln, derer gar sehr wenig sind, als auch die Oeconomiam privatorum
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§. 22. Wer conſideriret, was aus wohl- angelegten Bibliothequen einem Lande vor Zierde, Nutzen und Reputation bey denen Aus- laͤndern zu wachſe, der wird befinden, daß es ſehr loͤblich und ruͤhmlich waͤre, wenn alle groͤſſe Herren ſo wohl in ihren Reſidentien Fuͤrſtl. Bibliothequen anlegen lieſſen, als auch die Vorſorge haͤtten, daß in allen Mittel-Staͤdten, wo gute Schulen fundiret waͤren, gewiſſe fonds ausfuͤndig gemacht wuͤrden, damit zum Behuff der ſtudierenden Jugend die Bibliothequen an- gerichtet wuͤrden. Ja es ſolten auch billich auff dem Lande die Veranſtaltungen getroffen werden, um, wie ich an einem andern Orte be- reits geſaget, einige nothwendige Bibliothequen zu inſtruiren. Es waͤre ein Unterſcheid unter einer Fuͤrſtl. und unter einer Raths-Schul- und Kirchen-Bibliothec zu machen. Jn ei- ne Fuͤrſtliche, wenn ſie nicht als eine univer- ſell von allen Wiſſenſchafften angeleget werden ſoll, gehoͤren vornehmlich (1.) Hiſtoriſche Schrifften, darunter die Genealogiſchen, Geo- graphiſchen, Phyſicaliſchen, die nemlich die Hi- ſtoriam naturalem gewiſſer Laͤnder vorſtellen, Numismatiſche und Heraldiſche auch mit zu referiren (2.) Oeconomiſche, die ſowohl vom Studio camerali handeln, derer gar ſehr wenig ſind, als auch die Oeconomiam privatorum
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§. 22. Wer conſideriret, was aus wohl-
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Zierde, Nutzen und Reputation bey denen Aus-
laͤndern zu wachſe, der wird befinden, daß es
ſehr loͤblich und ruͤhmlich waͤre, wenn alle groͤſſe
Herren ſo wohl in ihren Reſidentien Fuͤrſtl.
Bibliothequen anlegen lieſſen, als auch die
Vorſorge haͤtten, daß in allen Mittel-Staͤdten,
wo gute Schulen fundiret waͤren, gewiſſe fonds
ausfuͤndig gemacht wuͤrden, damit zum Behuff
der ſtudierenden Jugend die Bibliothequen an-
gerichtet wuͤrden. Ja es ſolten auch billich
auff dem Lande die Veranſtaltungen getroffen
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einer Fuͤrſtl. und unter einer Raths-Schul-
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ne Fuͤrſtliche, wenn ſie nicht als eine univer-
ſell von allen Wiſſenſchafften angeleget werden
ſoll, gehoͤren vornehmlich (1.) Hiſtoriſche
Schrifften, darunter die Genealogiſchen, Geo-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/483>, abgerufen am 22.11.2024.
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