viele von seinen Unterthanen sich auch der Gottesfurcht befleißigen, und hierdurch GOt- tes Seegen über das gantze Land zuwege brin- gen. Und wie sich nun ein Christlicher Re- gente der Gottesfurcht selbst mit gantzem Ernst befleißiget; Also verstattet er auch nicht, daß seine Bedienten von GOtt und seinem Wort spöttisch reden, oder dasselbige zum Schertz miß- brauchen, noch weniger leidet er, daß sie athei- stische, naturalistische oder indifferentistische Reden führen, wodurch GOtt zum Zorn gerei- tzet wird, andere aber nur scandalisiret wer- den, sondern wenn er dergleichen merckt, so be- strafft er solche leichtsinnige Diener, damit an- dere an ihnen ein Beyspiel nehmen mögen, und hierdurch abgeschreckt werden auf das schärff- ste. Er giebet auch nicht zu, daß an denen or- dentlichen Sonn- und Fest-Tägen weder von seiner Gemahlin, noch Printzen und Princes- sinnen, oder Hoff-Bedienten einige weltliche Lustbarkeiten und divertissemens, die zu an- dern Zeiten noch zuläßig sind, vorgenommen, sondern solche Zeiten mit gottseeligen und stillen actionen zugebracht werden, welches aber, lei- der! an sehr wenig Höfen in Acht genommen wird.
§. 6. Es ist recht und löblich, wenn ein Regente ein guter und rechtmäßiger Richter
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viele von ſeinen Unterthanen ſich auch der Gottesfurcht befleißigen, und hierdurch GOt- tes Seegen uͤber das gantze Land zuwege brin- gen. Und wie ſich nun ein Chriſtlicher Re- gente der Gottesfurcht ſelbſt mit gantzem Ernſt befleißiget; Alſo verſtattet er auch nicht, daß ſeine Bedienten von GOtt und ſeinem Wort ſpoͤttiſch reden, oder daſſelbige zum Schertz miß- brauchen, noch weniger leidet er, daß ſie athei- ſtiſche, naturaliſtiſche oder indifferentiſtiſche Reden fuͤhren, wodurch GOtt zum Zorn gerei- tzet wird, andere aber nur ſcandaliſiret wer- den, ſondern wenn er dergleichen merckt, ſo be- ſtrafft er ſolche leichtſinnige Diener, damit an- dere an ihnen ein Beyſpiel nehmen moͤgen, und hierdurch abgeſchreckt werden auf das ſchaͤrff- ſte. Er giebet auch nicht zu, daß an denen or- dentlichen Sonn- und Feſt-Taͤgen weder von ſeiner Gemahlin, noch Printzen und Princeſ- ſinnen, oder Hoff-Bedienten einige weltliche Luſtbarkeiten und divertiſſemens, die zu an- dern Zeiten noch zulaͤßig ſind, vorgenommen, ſondern ſolche Zeiten mit gottſeeligen und ſtillen actionen zugebracht werden, welches aber, lei- der! an ſehr wenig Hoͤfen in Acht genommen wird.
§. 6. Es iſt recht und loͤblich, wenn ein Regente ein guter und rechtmaͤßiger Richter
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viele von ſeinen Unterthanen ſich auch der
Gottesfurcht befleißigen, und hierdurch GOt-
tes Seegen uͤber das gantze Land zuwege brin-
gen. Und wie ſich nun ein Chriſtlicher Re-
gente der Gottesfurcht ſelbſt mit gantzem Ernſt
befleißiget; Alſo verſtattet er auch nicht, daß
ſeine Bedienten von GOtt und ſeinem Wort
ſpoͤttiſch reden, oder daſſelbige zum Schertz miß-
brauchen, noch weniger leidet er, daß ſie athei-
ſtiſche, naturaliſtiſche oder indifferentiſtiſche
Reden fuͤhren, wodurch GOtt zum Zorn gerei-
tzet wird, andere aber nur ſcandaliſiret wer-
den, ſondern wenn er dergleichen merckt, ſo be-
ſtrafft er ſolche leichtſinnige Diener, damit an-
dere an ihnen ein Beyſpiel nehmen moͤgen, und
hierdurch abgeſchreckt werden auf das ſchaͤrff-
ſte. Er giebet auch nicht zu, daß an denen or-
dentlichen Sonn- und Feſt-Taͤgen weder von
ſeiner Gemahlin, noch Printzen und Princeſ-
ſinnen, oder Hoff-Bedienten einige weltliche
Luſtbarkeiten und divertiſſemens, die zu an-
dern Zeiten noch zulaͤßig ſind, vorgenommen,
ſondern ſolche Zeiten mit gottſeeligen und ſtillen
actionen zugebracht werden, welches aber, lei-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/58>, abgerufen am 21.11.2024.
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