die Gesundheit zu erlangen, in einem ungesun- den Zustand hierdurch gesetzt wird, ja wohl gar um Leib und Leben kommt. Als haben Lan- des-Fürsten bey dergleichen Privilegien die al- lergröste Circumspection zu gebrauchen. Weil diejenigen, die solche Artzneyen componiren, die dazu gehörigen ingredientien nicht leicht- lich entdecken, und die Medicin auch sonst noch nicht so hoch gestiegen, daß man von der Be- schaffenheit der ingredientien und deren Ver- mischung die Beschaffenheit der Würckungen, die sie in dem menschlichen Leibe exeriren, beur- theilen und determiniren kan; Also ist am be- sten, wenn man auff die effecten, die dergleichen Artzney-Mittel erwiesen, sein Absehen richtet. Daher müssen die Landes-Obrigkeiten bevor sie dergleichen Privilegia ertheilen, genaue Er- kundigung einziehen, ob sie bey denen meisten Patienten eine erwüntschte Würckung gehabt. Jch glaube, daß man bißweilen hierinnen allzu facil ist. Sonderlich ist dergleichen Untersu- chung und Vorsichtigkeit nöthig, wenn ein solch Medicament nicht etwan von einem bewährten und berühmten Medico, sondern von einem Charlatan, oder einem andern, der keine son- derliche Connoissance von der Medicin hat, und etwan durch einen ungefähren Zufall dazu gekommen, praepariret wird.
§. 15.
die Geſundheit zu erlangen, in einem ungeſun- den Zuſtand hierdurch geſetzt wird, ja wohl gar um Leib und Leben kommt. Als haben Lan- des-Fuͤrſten bey dergleichen Privilegien die al- lergroͤſte Circumſpection zu gebrauchen. Weil diejenigen, die ſolche Artzneyen componiren, die dazu gehoͤrigen ingredientien nicht leicht- lich entdecken, und die Medicin auch ſonſt noch nicht ſo hoch geſtiegen, daß man von der Be- ſchaffenheit der ingredientien und deren Ver- miſchung die Beſchaffenheit der Wuͤrckungen, die ſie in dem menſchlichen Leibe exeriren, beur- theilen und determiniren kan; Alſo iſt am be- ſten, wenn man auff die effecten, die dergleichen Artzney-Mittel erwieſen, ſein Abſehen richtet. Daher muͤſſen die Landes-Obrigkeiten bevor ſie dergleichen Privilegia ertheilen, genaue Er- kundigung einziehen, ob ſie bey denen meiſten Patienten eine erwuͤntſchte Wuͤrckung gehabt. Jch glaube, daß man bißweilen hierinnen allzu facil iſt. Sonderlich iſt dergleichen Unterſu- chung und Vorſichtigkeit noͤthig, wenn ein ſolch Medicament nicht etwan von einem bewaͤhrten und beruͤhmten Medico, ſondern von einem Charlatan, oder einem andern, der keine ſon- derliche Connoiſſance von der Medicin hat, und etwan durch einen ungefaͤhren Zufall dazu gekommen, præpariret wird.
§. 15.
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[754/0774]
die Geſundheit zu erlangen, in einem ungeſun-
den Zuſtand hierdurch geſetzt wird, ja wohl gar
um Leib und Leben kommt. Als haben Lan-
des-Fuͤrſten bey dergleichen Privilegien die al-
lergroͤſte Circumſpection zu gebrauchen. Weil
diejenigen, die ſolche Artzneyen componiren,
die dazu gehoͤrigen ingredientien nicht leicht-
lich entdecken, und die Medicin auch ſonſt noch
nicht ſo hoch geſtiegen, daß man von der Be-
ſchaffenheit der ingredientien und deren Ver-
miſchung die Beſchaffenheit der Wuͤrckungen,
die ſie in dem menſchlichen Leibe exeriren, beur-
theilen und determiniren kan; Alſo iſt am be-
ſten, wenn man auff die effecten, die dergleichen
Artzney-Mittel erwieſen, ſein Abſehen richtet.
Daher muͤſſen die Landes-Obrigkeiten bevor
ſie dergleichen Privilegia ertheilen, genaue Er-
kundigung einziehen, ob ſie bey denen meiſten
Patienten eine erwuͤntſchte Wuͤrckung gehabt.
Jch glaube, daß man bißweilen hierinnen allzu
facil iſt. Sonderlich iſt dergleichen Unterſu-
chung und Vorſichtigkeit noͤthig, wenn ein ſolch
Medicament nicht etwan von einem bewaͤhrten
und beruͤhmten Medico, ſondern von einem
Charlatan, oder einem andern, der keine ſon-
derliche Connoiſſance von der Medicin hat,
und etwan durch einen ungefaͤhren Zufall dazu
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 754. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/774>, abgerufen am 22.11.2024.
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