daraus unter die Sclaverey der Sünde: hin- gegen brechen sie durch, bis zu dieser Realität des Glaubens an JEsum, so sollen sie sich wun- dern, wo die Lüste des Fleisches geblieben sind! denn sie haben sie hiemit quasi aliud agendo da sie mit der Hauptsache ihres Lebens beschäftiget gewesen sind, dermassen unterdrücket, daß sie sich wenn sie ernstlich und redlich bleiben, auch nicht einmahl vor ihren Anfällen was zu scheuen haben.
Wie sich in dieser Frey- heit zu er- halten?
Jch hätte also nun wohl fast nicht mehr nö- thig, Jhnen einige geistliche Mittel wieder diese Seuche vorzuschlagen, weil dis allein vollkom- men genug, und hinlänglich ist: (denn es ja un- möglich ist, daß ein solcher Umgang mit GOtt nicht keusch machen, und in der Keuschheit be- wahren solte) weil aber doch gar verschiedene Zufälle dabey vorzufallen pflegen, so achte ich doch, daß sie sich die Sache durch folgende 3. Mittel gar ungemein erleichtern können, die auf Seiten der Seelen unter den Wirckungen der allmächtigen Gnade GOttes hiezu wiederum ei- ne vollkommene Hinlänglichkeit haben.
I. Regel. PERSEVER A. halte aus.
I. Halte aus |
LAssen sie sich aus der nun erlangten Freu- digkeit und Willigkeit vor GOtt auf keine Weise heraus locken noch heraus- treiben; daß sie ia nicht wieder verlieren, was
sie
(III. Th.) Von den ſichern Mitteln,
daraus unter die Sclaverey der Suͤnde: hin- gegen brechen ſie durch, bis zu dieſer Realitaͤt des Glaubens an JEſum, ſo ſollen ſie ſich wun- dern, wo die Luͤſte des Fleiſches geblieben ſind! denn ſie haben ſie hiemit quaſi aliud agendo da ſie mit der Hauptſache ihres Lebens beſchaͤftiget geweſen ſind, dermaſſen unterdruͤcket, daß ſie ſich wenn ſie ernſtlich und redlich bleiben, auch nicht einmahl vor ihren Anfaͤllen was zu ſcheuen haben.
Wie ſich in dieſer Frey- heit zu er- halten?
Jch haͤtte alſo nun wohl faſt nicht mehr noͤ- thig, Jhnen einige geiſtliche Mittel wieder dieſe Seuche vorzuſchlagen, weil dis allein vollkom- men genug, und hinlaͤnglich iſt: (denn es ja un- moͤglich iſt, daß ein ſolcher Umgang mit GOtt nicht keuſch machen, und in der Keuſchheit be- wahren ſolte) weil aber doch gar verſchiedene Zufaͤlle dabey vorzufallen pflegen, ſo achte ich doch, daß ſie ſich die Sache durch folgende 3. Mittel gar ungemein erleichtern koͤnnen, die auf Seiten der Seelen unter den Wirckungen der allmaͤchtigen Gnade GOttes hiezu wiederum ei- ne vollkommene Hinlaͤnglichkeit haben.
I. Regel. PERSEVER A. halte aus.
I. Halte aus |
LAſſen ſie ſich aus der nun erlangten Freu- digkeit und Willigkeit vor GOtt auf keine Weiſe heraus locken noch heraus- treiben; daß ſie ia nicht wieder verlieren, was
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(III. Th.) Von den ſichern Mitteln,
daraus unter die Sclaverey der Suͤnde: hin-
gegen brechen ſie durch, bis zu dieſer Realitaͤt
des Glaubens an JEſum, ſo ſollen ſie ſich wun-
dern, wo die Luͤſte des Fleiſches geblieben ſind!
denn ſie haben ſie hiemit quaſi aliud agendo da
ſie mit der Hauptſache ihres Lebens beſchaͤftiget
geweſen ſind, dermaſſen unterdruͤcket, daß ſie
ſich wenn ſie ernſtlich und redlich bleiben,
auch nicht einmahl vor ihren Anfaͤllen was zu
ſcheuen haben.
Jch haͤtte alſo nun wohl faſt nicht mehr noͤ-
thig, Jhnen einige geiſtliche Mittel wieder dieſe
Seuche vorzuſchlagen, weil dis allein vollkom-
men genug, und hinlaͤnglich iſt: (denn es ja un-
moͤglich iſt, daß ein ſolcher Umgang mit GOtt
nicht keuſch machen, und in der Keuſchheit be-
wahren ſolte) weil aber doch gar verſchiedene
Zufaͤlle dabey vorzufallen pflegen, ſo achte ich
doch, daß ſie ſich die Sache durch folgende 3.
Mittel gar ungemein erleichtern koͤnnen, die auf
Seiten der Seelen unter den Wirckungen der
allmaͤchtigen Gnade GOttes hiezu wiederum ei-
ne vollkommene Hinlaͤnglichkeit haben.
I. Regel.
PERSEVER A. halte aus.
LAſſen ſie ſich aus der nun erlangten Freu-
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keine Weiſe heraus locken noch heraus-
treiben; daß ſie ia nicht wieder verlieren, was
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Sarganeck, Georg: Ueberzeugende und bewegliche Warnung vor allen Sünden der Unreinigkeit und Heimlichen Unzucht. Züllichau, 1740, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sarganeck_unzucht_1740/442>, abgerufen am 01.11.2024.
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