Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.Oesterreichischen Landescollegien und Universitäten ge- voll- 1) Zeiller S. 23. 26 -- 30. 2) Zeiller S. 27. 28.
Oeſterreichiſchen Landescollegien und Univerſitäten ge- voll- 1) Zeiller S. 23. 26 — 30. 2) Zeiller S. 27. 28.
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Oeſterreichiſchen Landescollegien und Univerſitäten ge-
prüft und beurtheilt 1), aus welcher Reviſion end-
lich das gegenwärtige Geſetzbuch entſtanden iſt. Die
Mitwirkung der Rechtsgelehrten des übrigen Deutſch-
lands ſcheint ſehr unbedeutend geweſen zu ſeyn, ja
man ſcheint ſie nicht für ſehr wünſchenswerth gehal-
ten zu haben, theils wegen des ſchlechten Erfolgs ei-
ner Preisaufgabe über den Wucher, theils weil das
Preuſſiſche Landrecht ſchon ſolche Beyträge erhalten hatte,
die alſo in ihm zugleich mit benutzt werden konnten
deshalb ſind nicht ſo, wie im Preuſſiſchen, für die
Beurtheilung öffentlich Preiſe ausgeſetzt worden 2).
Daß man keine Preiſe ausſetzte, konnte ſehr gute
Gründe haben, aber auch ohne Preiſe waren Gut-
achten und Urtheile leicht zu erlangen, nur war frey-
lich bey dem ſehr geringen literariſchen Verkehr des
übrigen Deutſchlands mit Oeſterreich der bloße Ab-
druck des Entwurfs nicht hinreichend; ein Circular
an alle Deutſche Univerſitäten wäre gewiß nicht ohne
Erfolg geblieben. So iſt dieſe Unternehmung, die
ihrer Natur nach nur auf den wiſſenſchaftlichen Zu-
ſtand der ganzen Nation gegründet werden konnte,
als ein gewöhnliches Geſchäft des einzelnen Landes
voll-
1) Zeiller S. 23. 26 — 30.
2) Zeiller S. 27. 28.
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