Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.nicht selten der Ernst und die Gründlichkeit gerühmt 1) Z. B. von Seidensticker Einleitung in den Codex Napo- leon S. 221 -- 224. 2) Heidelb. Jahrb. 1814. Jan. S. 12.
nicht ſelten der Ernſt und die Gründlichkeit gerühmt 1) Z. B. von Seidenſticker Einleitung in den Codex Napo- leon S. 221 — 224. 2) Heidelb. Jahrb. 1814. Jan. S. 12.
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nicht ſelten der Ernſt und die Gründlichkeit gerühmt
worden, womit man dieſe Arbeit betrieben habe 1).
Daß die vier Redactoren mit der Grundlage des
ganzen (dem projet de code civil) in wenigen
Monaten zu Stande kamen, war freylich nicht zu
längnen: aber alles, was hier mangeln mochte, ſoll-
te in der Discuſſion des Staatsraths, dieſem Stolze
der Franzöſiſchen Adminiſtration, vollendet worden
ſeyn. Daß in dieſer Discuſſion öfters auch gute
Gedanken vorkamen, iſt wahr, aber den allgemeinen
Character derſelben hat Thibaut ſehr richtig in ober-
flächliches Hin- und Herreden und Durcheinandertap-
pen geſetzt 2). Doch, was hier die Hauptſache iſt,
das eigentlich techniſche, wovon der wahre Werth ab-
hieng, iſt ſo gut als gar nicht zur Sprache gekom-
men. Und wie konnte es auch anders ſeyn! Einem
ſehr zahlreichen und ſehr gemiſchten Collegium konn-
ten wohl Fragen begreiflich gemacht werden, wie die-
ſe, ob der Vater ſeine Tochter ausſtatten müſſe, und
ob der Kauf wegen großer Läſion angefochten wer-
den könne, aber die allgemeine Theorie des Sachen-
rechts und der Obligationen iſt nun einmal nicht ohne
wiſſenſchaftliche Vorbereitung zu verſtehen, ja ſie
1) Z. B. von Seidenſticker Einleitung in den Codex Napo-
leon S. 221 — 224.
2) Heidelb. Jahrb. 1814. Jan. S. 12.
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