Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.komme, oder warum sie da fehle. Dieser systemati- 1) Simon S. 200 -- 202.
komme, oder warum ſie da fehle. Dieſer ſyſtemati- 1) Simon S. 200 — 202.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0096" n="86"/> komme, oder warum ſie da fehle. Dieſer ſyſtemati-<lb/> ſche Auszug wurde dann von <hi rendition="#g">Volkmar</hi> und <hi rendition="#g">Pa-<lb/> chaly</hi> verarbeitet, welche Verarbeitung als das erſte<lb/> Material der eigentlichen Redaktion anzuſehen iſt <note place="foot" n="1)"><hi rendition="#g">Simon</hi> S. 200 — 202.</note>.<lb/> Dieſes Material iſt allerdings unglaublich oft geprüft<lb/> und wieder bearbeitet worden, und gewiß iſt im<lb/> Landrecht davon ſehr wenig unmittelbar übrig geblie-<lb/> ben. Aber nicht blos hangt in der Richtung jedes<lb/> Geſchäfts von großem Umfang ungemein viel von<lb/> dem erſten Anſtoß ab, ſondern gerade hier konnte<lb/> gar vieles beynahe nur in dieſer erſten Grundlage<lb/> geſchehen, und was von <hi rendition="#g">Volkmar</hi> gethan und un-<lb/> terlaſſen worden iſt, muß wohl für alle nachfolgende<lb/> Arbeiten ſehr beſtimmend geweſen ſeyn. Sollte die-<lb/> ſer überwiegende Einfluß vermieden werden, ſo hätte<lb/> ein Anderer, unabhängig von <hi rendition="#g">Volkmars</hi> Arbeit,<lb/> und unmittelbar aus den Quellen ſelbſt, das erſte<lb/> Material nochmals aufſtellen müſſen, und darin allein<lb/> hätte eine durchgreifende Probe für <hi rendition="#g">Volkmars</hi> Ar-<lb/> beit, was die Kenntniß und den Gebrauch der Quel-<lb/> len betrifft, beſtehen können. Dieſes iſt nicht geſche-<lb/> hen, alle folgende Reviſionen ſind wahrſcheinlich hier-<lb/> auf am wenigſten gerichtet geweſen, und ſo ſteht<lb/><hi rendition="#g">Volkmars</hi> Arbeit ſehr allein, obgleich man ihn blos<lb/> als Sammler betrachtet, auch nicht vorzüglich geſchätzt<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [86/0096]
komme, oder warum ſie da fehle. Dieſer ſyſtemati-
ſche Auszug wurde dann von Volkmar und Pa-
chaly verarbeitet, welche Verarbeitung als das erſte
Material der eigentlichen Redaktion anzuſehen iſt 1).
Dieſes Material iſt allerdings unglaublich oft geprüft
und wieder bearbeitet worden, und gewiß iſt im
Landrecht davon ſehr wenig unmittelbar übrig geblie-
ben. Aber nicht blos hangt in der Richtung jedes
Geſchäfts von großem Umfang ungemein viel von
dem erſten Anſtoß ab, ſondern gerade hier konnte
gar vieles beynahe nur in dieſer erſten Grundlage
geſchehen, und was von Volkmar gethan und un-
terlaſſen worden iſt, muß wohl für alle nachfolgende
Arbeiten ſehr beſtimmend geweſen ſeyn. Sollte die-
ſer überwiegende Einfluß vermieden werden, ſo hätte
ein Anderer, unabhängig von Volkmars Arbeit,
und unmittelbar aus den Quellen ſelbſt, das erſte
Material nochmals aufſtellen müſſen, und darin allein
hätte eine durchgreifende Probe für Volkmars Ar-
beit, was die Kenntniß und den Gebrauch der Quel-
len betrifft, beſtehen können. Dieſes iſt nicht geſche-
hen, alle folgende Reviſionen ſind wahrſcheinlich hier-
auf am wenigſten gerichtet geweſen, und ſo ſteht
Volkmars Arbeit ſehr allein, obgleich man ihn blos
als Sammler betrachtet, auch nicht vorzüglich geſchätzt
1) Simon S. 200 — 202.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |