Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. II. Personen. sind die Meynungen der Schriftsteller und die Bestimmun-gen neuerer Gesetze verschieden (o). (o) Linde, Archiv für civil.
Praxis, B. 10 S. 18--36. Er selbst nimmt an, eigentlich müß- ten (abgesehen von der entschie- den entgegenstehenden Praxis) alle Mitglieder der Corporation schwören, oder wenigstens Dieje- nigen, die für den Eid gestimmt haben; diese Meynung hängt mit sehr verbreiteten Ansichten über die Verfassung der juristischen Personen zusammen, wovon wei- ter unten die Rede seyn wird. Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen. ſind die Meynungen der Schriftſteller und die Beſtimmun-gen neuerer Geſetze verſchieden (o). (o) Linde, Archiv für civil.
Praxis, B. 10 S. 18—36. Er ſelbſt nimmt an, eigentlich müß- ten (abgeſehen von der entſchie- den entgegenſtehenden Praxis) alle Mitglieder der Corporation ſchwören, oder wenigſtens Dieje- nigen, die für den Eid geſtimmt haben; dieſe Meynung hängt mit ſehr verbreiteten Anſichten über die Verfaſſung der juriſtiſchen Perſonen zuſammen, wovon wei- ter unten die Rede ſeyn wird. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0312" n="298"/><fw place="top" type="header">Buch <hi rendition="#aq">II.</hi> Rechtsverhältniſſe. Kap. <hi rendition="#aq">II.</hi> Perſonen.</fw><lb/> ſind die Meynungen der Schriftſteller und die Beſtimmun-<lb/> gen neuerer Geſetze verſchieden <note place="foot" n="(o)"><hi rendition="#g">Linde</hi>, Archiv für civil.<lb/> Praxis, B. 10 S. 18—36. Er<lb/> ſelbſt nimmt an, eigentlich müß-<lb/> ten (abgeſehen von der entſchie-<lb/> den entgegenſtehenden Praxis)<lb/> alle Mitglieder der Corporation<lb/> ſchwören, oder wenigſtens Dieje-<lb/> nigen, die für den Eid geſtimmt<lb/> haben; dieſe Meynung hängt mit<lb/> ſehr verbreiteten Anſichten über<lb/> die Verfaſſung der juriſtiſchen<lb/> Perſonen zuſammen, wovon wei-<lb/> ter unten die Rede ſeyn wird.</note>.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [298/0312]
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen.
ſind die Meynungen der Schriftſteller und die Beſtimmun-
gen neuerer Geſetze verſchieden (o).
(o) Linde, Archiv für civil.
Praxis, B. 10 S. 18—36. Er
ſelbſt nimmt an, eigentlich müß-
ten (abgeſehen von der entſchie-
den entgegenſtehenden Praxis)
alle Mitglieder der Corporation
ſchwören, oder wenigſtens Dieje-
nigen, die für den Eid geſtimmt
haben; dieſe Meynung hängt mit
ſehr verbreiteten Anſichten über
die Verfaſſung der juriſtiſchen
Perſonen zuſammen, wovon wei-
ter unten die Rede ſeyn wird.
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