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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.

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Status und Capitis deminutio.
juris), und der gemeinscheinschaftlichen, das heißt der Agna-
tenfamilie (e).

XIII.

Es ist also jetzt zwischen zwey Angaben der alten Ju-
risten selbst zu entscheiden, deren eine (von Paulus her-
rührend) die minima c. d. als Veränderung der Agnaten-
familie, die andere als Veränderung irgend eines Fami-
lienverhältnisses (nach meiner Ergänzung: verbunden mit
verminderter Rechtsfähigkeit) erklärt.

Folgende Gründe entscheiden gegen die Erklärung des
Paulus.

I. Der erste Grund liegt in dem Namen der Capitis
deminutio.
Dieser uralte Name fordert eine Erklärung.
Es muß daher eine Bedeutung des Wortes caput nach-
gewiesen werden, woraus es begreiflich werde, warum
gerade dieses Wort zur Bezeichnung derjenigen Ereignisse
verwendet wurde, welche unstreitig den Namen Capitis
deminutio
führen. Was heißt also hier caput?

Nach Paulus müßte es geradezu das Familienband
heißen; allein wo findet sich auch nur eine entfernte Ana-
logie, um diese Worterklärung zu unterstützen?

Man könnte ferner annehmen, caput heiße so viel als
Status, oder es heiße die Rechtsfähigkeit; beide Voraus-
setzungen würden die Zusammensetzung Capitis deminutio
befriedigend erklären, aber beide stehen gleichfalls völlig

(e) Glück B. 2 § 128.
31*

Status und Capitis deminutio.
juris), und der gemeinſcheinſchaftlichen, das heißt der Agna-
tenfamilie (e).

XIII.

Es iſt alſo jetzt zwiſchen zwey Angaben der alten Ju-
riſten ſelbſt zu entſcheiden, deren eine (von Paulus her-
rührend) die minima c. d. als Veränderung der Agnaten-
familie, die andere als Veränderung irgend eines Fami-
lienverhältniſſes (nach meiner Ergänzung: verbunden mit
verminderter Rechtsfähigkeit) erklärt.

Folgende Gründe entſcheiden gegen die Erklärung des
Paulus.

I. Der erſte Grund liegt in dem Namen der Capitis
deminutio.
Dieſer uralte Name fordert eine Erklärung.
Es muß daher eine Bedeutung des Wortes caput nach-
gewieſen werden, woraus es begreiflich werde, warum
gerade dieſes Wort zur Bezeichnung derjenigen Ereigniſſe
verwendet wurde, welche unſtreitig den Namen Capitis
deminutio
führen. Was heißt alſo hier caput?

Nach Paulus müßte es geradezu das Familienband
heißen; allein wo findet ſich auch nur eine entfernte Ana-
logie, um dieſe Worterklärung zu unterſtützen?

Man könnte ferner annehmen, caput heiße ſo viel als
Status, oder es heiße die Rechtsfähigkeit; beide Voraus-
ſetzungen würden die Zuſammenſetzung Capitis deminutio
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[483/0497] Status und Capitis deminutio. juris), und der gemeinſcheinſchaftlichen, das heißt der Agna- tenfamilie (e). XIII. Es iſt alſo jetzt zwiſchen zwey Angaben der alten Ju- riſten ſelbſt zu entſcheiden, deren eine (von Paulus her- rührend) die minima c. d. als Veränderung der Agnaten- familie, die andere als Veränderung irgend eines Fami- lienverhältniſſes (nach meiner Ergänzung: verbunden mit verminderter Rechtsfähigkeit) erklärt. Folgende Gründe entſcheiden gegen die Erklärung des Paulus. I. Der erſte Grund liegt in dem Namen der Capitis deminutio. Dieſer uralte Name fordert eine Erklärung. Es muß daher eine Bedeutung des Wortes caput nach- gewieſen werden, woraus es begreiflich werde, warum gerade dieſes Wort zur Bezeichnung derjenigen Ereigniſſe verwendet wurde, welche unſtreitig den Namen Capitis deminutio führen. Was heißt alſo hier caput? Nach Paulus müßte es geradezu das Familienband heißen; allein wo findet ſich auch nur eine entfernte Ana- logie, um dieſe Worterklärung zu unterſtützen? Man könnte ferner annehmen, caput heiße ſo viel als Status, oder es heiße die Rechtsfähigkeit; beide Voraus- ſetzungen würden die Zuſammenſetzung Capitis deminutio befriedigend erklären, aber beide ſtehen gleichfalls völlig (e) Glück B. 2 § 128. 31*

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/497>, abgerufen am 22.11.2024.