Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 3. Berlin, 1840.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang. Besonders merkwürdig ist derjenige Modus, welcher in (l) Ein solcher kommt mitten unter anderen Arten des Modus, als ihnen völlig gleichartig vor in L. 17 § 4 de cond. (35. 1.). (m) Nämlich das Legat hätte
so lauten müssen: do lego, oder damnas esto, das Fideicommiß: fidei committo, rogo, peto, volo (Gajus II. 249). War keine die- ser Formeln gebraucht, sondern die auferlegte Leistung blos mit ut eingeleitet, so war es ein blo- ßer Modus, und der Dritte hatte keine Klage. Diese Ansicht ist deutlich ausgesprochen in L. 92 de cond. (35. 1.), L. 3 § 5. 6 de leg. praest. (37. 5.), L. 8 § 5 de transact. (2. 15.). -- Die Sache ist sehr merkwürdig; die Fideicommisse waren einge- führt als Befreyung von der förmlichen Strenge des alten Ci- vilrechts. Die Römer waren aber so an den Formalismus gewöhnt, daß ihnen auch die Fideicommisse wieder zu einer einengenden Form wurden, zu deren Beseitigung eine neue Anstrengung nöthig war. Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang. Beſonders merkwürdig iſt derjenige Modus, welcher in (l) Ein ſolcher kommt mitten unter anderen Arten des Modus, als ihnen völlig gleichartig vor in L. 17 § 4 de cond. (35. 1.). (m) Nämlich das Legat hätte
ſo lauten müſſen: do lego, oder damnas esto, das Fideicommiß: fidei committo, rogo, peto, volo (Gajus II. 249). War keine die- ſer Formeln gebraucht, ſondern die auferlegte Leiſtung blos mit ut eingeleitet, ſo war es ein blo- ßer Modus, und der Dritte hatte keine Klage. Dieſe Anſicht iſt deutlich ausgeſprochen in L. 92 de cond. (35. 1.), L. 3 § 5. 6 de leg. praest. (37. 5.), L. 8 § 5 de transact. (2. 15.). — Die Sache iſt ſehr merkwürdig; die Fideicommiſſe waren einge- führt als Befreyung von der förmlichen Strenge des alten Ci- vilrechts. Die Römer waren aber ſo an den Formalismus gewöhnt, daß ihnen auch die Fideicommiſſe wieder zu einer einengenden Form wurden, zu deren Beſeitigung eine neue Anſtrengung nöthig war. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0248" n="236"/> <fw place="top" type="header">Buch <hi rendition="#aq">II.</hi> Rechtsverhältniſſe. Kap. <hi rendition="#aq">III.</hi> Entſtehung und Untergang.</fw><lb/> <p>Beſonders merkwürdig iſt derjenige Modus, welcher in<lb/> einer Leiſtung des Erben oder des Legatars an eine dritte<lb/> Perſon beſteht <note place="foot" n="(l)">Ein ſolcher kommt mitten<lb/> unter anderen Arten des Modus,<lb/> als ihnen völlig gleichartig vor<lb/> in <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 17 § 4 <hi rendition="#i">de cond.</hi></hi> (35. 1.).</note> Dieſen konnte der Teſtator, beſonders<lb/> ſeit Einfuͤhrung der Fideicommiſſe, dadurch unmittelbar<lb/> ſichern, wenn er dem Dritten, durch die Form eines Legats<lb/> oder Fideicommiſſes, ein Klagerecht auf Erfüllung verſchafft<lb/> hätte. Dennoch behandelte man es lange Zeit nicht alſo,<lb/> ſondern ließ nur die oben erwähnten indirecten Zwangs-<lb/> mittel eintreten, anſtatt dem Dritten, was das Einfachſte<lb/> war, ein Klagerecht zu geſtatten. Der Grund davon lag<lb/> ohne Zweifel blos in der von dem Teſtator gerade ge-<lb/> brauchten Formel, und es war gewiß faſt immer nicht die<lb/> Abſicht des Teſtators, ſondern ein Formfehler, weshalb<lb/> der Wille nur unvollkommnen und minder ſicheren Schutz<lb/> erhielt <note place="foot" n="(m)">Nämlich das Legat hätte<lb/> ſo lauten müſſen: <hi rendition="#aq">do lego,</hi> oder<lb/><hi rendition="#aq">damnas esto,</hi> das Fideicommiß:<lb/><hi rendition="#aq">fidei committo, rogo, peto, volo<lb/> (<hi rendition="#k">Gajus</hi> II.</hi> 249). War keine die-<lb/> ſer Formeln gebraucht, ſondern<lb/> die auferlegte Leiſtung blos mit<lb/><hi rendition="#aq">ut</hi> eingeleitet, ſo war es ein blo-<lb/> ßer Modus, und der Dritte hatte<lb/> keine Klage. Dieſe Anſicht iſt<lb/> deutlich ausgeſprochen in <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 92<lb/><hi rendition="#i">de cond.</hi> (35. 1.), <hi rendition="#i">L.</hi> 3 § 5. 6<lb/><hi rendition="#i">de leg. praest.</hi> (37. 5.), <hi rendition="#i">L.</hi> 8<lb/> § 5 <hi rendition="#i">de transact.</hi></hi> (2. 15.). —<lb/> Die Sache iſt ſehr merkwürdig;<lb/> die Fideicommiſſe waren einge-<lb/> führt als Befreyung von der<lb/> förmlichen Strenge des alten Ci-<lb/> vilrechts. Die Römer waren aber<lb/> ſo an den Formalismus gewöhnt,<lb/> daß ihnen auch die Fideicommiſſe<lb/> wieder zu einer einengenden Form<lb/> wurden, zu deren Beſeitigung<lb/> eine neue Anſtrengung nöthig<lb/> war.</note>. Dieſe Schwierigkeit überwand zuerſt K. Se-<lb/> verus zum Vortheil der Freyheit, indem er den auf Ma-<lb/> numiſſion gerichteten Modus als eine fideicommiſſariſche<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [236/0248]
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang.
Beſonders merkwürdig iſt derjenige Modus, welcher in
einer Leiſtung des Erben oder des Legatars an eine dritte
Perſon beſteht (l) Dieſen konnte der Teſtator, beſonders
ſeit Einfuͤhrung der Fideicommiſſe, dadurch unmittelbar
ſichern, wenn er dem Dritten, durch die Form eines Legats
oder Fideicommiſſes, ein Klagerecht auf Erfüllung verſchafft
hätte. Dennoch behandelte man es lange Zeit nicht alſo,
ſondern ließ nur die oben erwähnten indirecten Zwangs-
mittel eintreten, anſtatt dem Dritten, was das Einfachſte
war, ein Klagerecht zu geſtatten. Der Grund davon lag
ohne Zweifel blos in der von dem Teſtator gerade ge-
brauchten Formel, und es war gewiß faſt immer nicht die
Abſicht des Teſtators, ſondern ein Formfehler, weshalb
der Wille nur unvollkommnen und minder ſicheren Schutz
erhielt (m). Dieſe Schwierigkeit überwand zuerſt K. Se-
verus zum Vortheil der Freyheit, indem er den auf Ma-
numiſſion gerichteten Modus als eine fideicommiſſariſche
(l) Ein ſolcher kommt mitten
unter anderen Arten des Modus,
als ihnen völlig gleichartig vor
in L. 17 § 4 de cond. (35. 1.).
(m) Nämlich das Legat hätte
ſo lauten müſſen: do lego, oder
damnas esto, das Fideicommiß:
fidei committo, rogo, peto, volo
(Gajus II. 249). War keine die-
ſer Formeln gebraucht, ſondern
die auferlegte Leiſtung blos mit
ut eingeleitet, ſo war es ein blo-
ßer Modus, und der Dritte hatte
keine Klage. Dieſe Anſicht iſt
deutlich ausgeſprochen in L. 92
de cond. (35. 1.), L. 3 § 5. 6
de leg. praest. (37. 5.), L. 8
§ 5 de transact. (2. 15.). —
Die Sache iſt ſehr merkwürdig;
die Fideicommiſſe waren einge-
führt als Befreyung von der
förmlichen Strenge des alten Ci-
vilrechts. Die Römer waren aber
ſo an den Formalismus gewöhnt,
daß ihnen auch die Fideicommiſſe
wieder zu einer einengenden Form
wurden, zu deren Beſeitigung
eine neue Anſtrengung nöthig
war.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |