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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang.
ciat enthaltene Widerlegung zu retten. Noodt, dessen
Interpretation überhaupt nicht sehr schüchtern ist, läßt dem
Leser die Wahl, ob er jene Worte wegstreichen, oder ob
er sie auf den Vordersatz (quamvis ....emtionem [non]
esse
) beziehen wolle, welches letzte jedoch ganz außer der
Möglichkeit einer Construction liegt (x). Bynkershoek
hat die Stelle richtig aufgefaßt, aber freylich die Haupt-
schwierigkeit, die scheinbare Analogie der edlen Metalle,
gar nicht berührt (y): weshalb auch seine Erklärung keinen
Eingang gefunden hat (z).


(x) Noodt Comm. ad Pand.
XVIII.
5. Die zuletzt vorgeschla-
gene Construction nimmt auch
Richelmann S. 66 an, ohne
sich durch ihre Unmöglichkeit stö-
ren zu lassen.
(y) Bynkershoek Observ. Lib.
8 C.
20.
(z) Ich habe in diesem ganzen
§. zu zeigen gesucht, daß der Stoff
an und für sich nicht das Ent-
scheidende ist bey der Feststellung
des wesentlichen Irrthums. Die-
ses würde wahr seyn, selbst wenn
die Gleichartigkeit des Stoffs wirk-
lich so an sich selbst gewiß, und
von individuellen Ansichten unab-
hängig wäre, wie man gewöhnlich
voraussetzt. Allein auch daran
fehlt viel. Bey Metallarbeiten
z. B. kann man, je nach subjecti-
ven Ansichten, entweder den all-
gemeinen Begriff des Metalls zum
Grunde legen, oder den besonde-
ren Begriff des Goldes, Silbers
u. s. w. Desgleichen bey Holz-
arbeiten entweder den allgemeinen
Begriff des Holzes (im Gegensatz
von Metall oder Pappe), oder
den der einzelnen Holzart. Allein
auch mit dieser letzten Annahme
ist bey weitem nicht Alles abgethan,
da die Arten wieder viele Unter-
arten haben. Um bey dem Fall
der L. 21 cit. stehen zu bleiben,
vorausgesetzt daß wirklich die Holz-
art einen wesentlichen Irrthum
begründete; soll es dann gerade
auf die species der Citrone an-
kommen, oder auf das genus der
Agrumi, das bekanntlich eine große
Zahl von species hat.

Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang.
ciat enthaltene Widerlegung zu retten. Noodt, deſſen
Interpretation überhaupt nicht ſehr ſchüchtern iſt, läßt dem
Leſer die Wahl, ob er jene Worte wegſtreichen, oder ob
er ſie auf den Vorderſatz (quamvis ....emtionem [non]
esse
) beziehen wolle, welches letzte jedoch ganz außer der
Möglichkeit einer Conſtruction liegt (x). Bynkershoek
hat die Stelle richtig aufgefaßt, aber freylich die Haupt-
ſchwierigkeit, die ſcheinbare Analogie der edlen Metalle,
gar nicht berührt (y): weshalb auch ſeine Erklärung keinen
Eingang gefunden hat (z).


(x) Noodt Comm. ad Pand.
XVIII.
5. Die zuletzt vorgeſchla-
gene Conſtruction nimmt auch
Richelmann S. 66 an, ohne
ſich durch ihre Unmöglichkeit ſtö-
ren zu laſſen.
(y) Bynkershoek Observ. Lib.
8 C.
20.
(z) Ich habe in dieſem ganzen
§. zu zeigen geſucht, daß der Stoff
an und für ſich nicht das Ent-
ſcheidende iſt bey der Feſtſtellung
des weſentlichen Irrthums. Die-
ſes würde wahr ſeyn, ſelbſt wenn
die Gleichartigkeit des Stoffs wirk-
lich ſo an ſich ſelbſt gewiß, und
von individuellen Anſichten unab-
hängig wäre, wie man gewöhnlich
vorausſetzt. Allein auch daran
fehlt viel. Bey Metallarbeiten
z. B. kann man, je nach ſubjecti-
ven Anſichten, entweder den all-
gemeinen Begriff des Metalls zum
Grunde legen, oder den beſonde-
ren Begriff des Goldes, Silbers
u. ſ. w. Desgleichen bey Holz-
arbeiten entweder den allgemeinen
Begriff des Holzes (im Gegenſatz
von Metall oder Pappe), oder
den der einzelnen Holzart. Allein
auch mit dieſer letzten Annahme
iſt bey weitem nicht Alles abgethan,
da die Arten wieder viele Unter-
arten haben. Um bey dem Fall
der L. 21 cit. ſtehen zu bleiben,
vorausgeſetzt daß wirklich die Holz-
art einen weſentlichen Irrthum
begründete; ſoll es dann gerade
auf die species der Citrone an-
kommen, oder auf das genus der
Agrumi, das bekanntlich eine große
Zahl von species hat.
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[290/0302] Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang. ciat enthaltene Widerlegung zu retten. Noodt, deſſen Interpretation überhaupt nicht ſehr ſchüchtern iſt, läßt dem Leſer die Wahl, ob er jene Worte wegſtreichen, oder ob er ſie auf den Vorderſatz (quamvis ....emtionem [non] esse) beziehen wolle, welches letzte jedoch ganz außer der Möglichkeit einer Conſtruction liegt (x). Bynkershoek hat die Stelle richtig aufgefaßt, aber freylich die Haupt- ſchwierigkeit, die ſcheinbare Analogie der edlen Metalle, gar nicht berührt (y): weshalb auch ſeine Erklärung keinen Eingang gefunden hat (z). (x) Noodt Comm. ad Pand. XVIII. 5. Die zuletzt vorgeſchla- gene Conſtruction nimmt auch Richelmann S. 66 an, ohne ſich durch ihre Unmöglichkeit ſtö- ren zu laſſen. (y) Bynkershoek Observ. Lib. 8 C. 20. (z) Ich habe in dieſem ganzen §. zu zeigen geſucht, daß der Stoff an und für ſich nicht das Ent- ſcheidende iſt bey der Feſtſtellung des weſentlichen Irrthums. Die- ſes würde wahr ſeyn, ſelbſt wenn die Gleichartigkeit des Stoffs wirk- lich ſo an ſich ſelbſt gewiß, und von individuellen Anſichten unab- hängig wäre, wie man gewöhnlich vorausſetzt. Allein auch daran fehlt viel. Bey Metallarbeiten z. B. kann man, je nach ſubjecti- ven Anſichten, entweder den all- gemeinen Begriff des Metalls zum Grunde legen, oder den beſonde- ren Begriff des Goldes, Silbers u. ſ. w. Desgleichen bey Holz- arbeiten entweder den allgemeinen Begriff des Holzes (im Gegenſatz von Metall oder Pappe), oder den der einzelnen Holzart. Allein auch mit dieſer letzten Annahme iſt bey weitem nicht Alles abgethan, da die Arten wieder viele Unter- arten haben. Um bey dem Fall der L. 21 cit. ſtehen zu bleiben, vorausgeſetzt daß wirklich die Holz- art einen weſentlichen Irrthum begründete; ſoll es dann gerade auf die species der Citrone an- kommen, oder auf das genus der Agrumi, das bekanntlich eine große Zahl von species hat.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system03_1840/302>, abgerufen am 21.11.2024.