Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.§. 145. Schenkung. Begriff. 2. Veräußerung. Geldeswerth anzuschlagendes, Recht erhielt; dennoch kommtauch hier der Name donatio im uneigentlichen Sinn vor. Davon wird noch weiter unten (§ 148), in Verbindung mit der Freylassung unter Lebenden, die Rede seyn. Dagegen ist allerdings die mortis causa donatio, wie §. 145. V. Schenkung. -- Begriff. 2. Veräußerung. Das zweyte Erforderniß wahrer Schenkung (§ 142) (f) Dieser Kunstausdruck würde
in der guten alten Zeit nicht ent- standen seyn, wenn es nicht eine wahre Schenkung gewesen wäre. Daß man in der neuesten Gesetz- gebung donatio propter nuptias nennt, was in der That nicht Schenkung ist, beweist dagegen Nichts. Die schon weit früher vorkommende donatio ante nup- tias war eine wahre Schenkung, von jeder andern Schenkung gar nicht verschieden, und wurde nur besonders hervorgehoben, damit sie nicht mit der, faktisch so nahe liegenden, verbotenen donatio inter virum et uxorem verwech- selt würde. Die historische Ent- wicklung der neuen donatio pro- pter nuptias aus der älteren do- natio ante nuptias erklärt und rechtfertigt einigermaßen den un- genauen Sprachgebrauch in der Benennung der donatio propter nuptias. §. 145. Schenkung. Begriff. 2. Veräußerung. Geldeswerth anzuſchlagendes, Recht erhielt; dennoch kommtauch hier der Name donatio im uneigentlichen Sinn vor. Davon wird noch weiter unten (§ 148), in Verbindung mit der Freylaſſung unter Lebenden, die Rede ſeyn. Dagegen iſt allerdings die mortis causa donatio, wie §. 145. V. Schenkung. — Begriff. 2. Veräußerung. Das zweyte Erforderniß wahrer Schenkung (§ 142) (f) Dieſer Kunſtausdruck würde
in der guten alten Zeit nicht ent- ſtanden ſeyn, wenn es nicht eine wahre Schenkung geweſen wäre. Daß man in der neueſten Geſetz- gebung donatio propter nuptias nennt, was in der That nicht Schenkung iſt, beweiſt dagegen Nichts. Die ſchon weit früher vorkommende donatio ante nup- tias war eine wahre Schenkung, von jeder andern Schenkung gar nicht verſchieden, und wurde nur beſonders hervorgehoben, damit ſie nicht mit der, faktiſch ſo nahe liegenden, verbotenen donatio inter virum et uxorem verwech- ſelt würde. Die hiſtoriſche Ent- wicklung der neuen donatio pro- pter nuptias aus der älteren do- natio ante nuptias erklärt und rechtfertigt einigermaßen den un- genauen Sprachgebrauch in der Benennung der donatio propter nuptias. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0037" n="23"/><fw place="top" type="header">§. 145. Schenkung. Begriff. 2. Veräußerung.</fw><lb/> Geldeswerth anzuſchlagendes, Recht erhielt; dennoch kommt<lb/> auch hier der Name <hi rendition="#aq">donatio</hi> im uneigentlichen Sinn vor.<lb/> Davon wird noch weiter unten (§ 148), in Verbindung mit<lb/> der Freylaſſung unter Lebenden, die Rede ſeyn.</p><lb/> <p>Dagegen iſt allerdings die <hi rendition="#aq">mortis causa donatio,</hi> wie<lb/> ſchon der für ſie geltende Kunſtausdruck zeigt <note place="foot" n="(f)">Dieſer Kunſtausdruck würde<lb/> in der guten alten Zeit nicht ent-<lb/> ſtanden ſeyn, wenn es nicht eine<lb/> wahre Schenkung geweſen wäre.<lb/> Daß man in der neueſten Geſetz-<lb/> gebung <hi rendition="#aq">donatio propter nuptias</hi><lb/> nennt, was in der That nicht<lb/> Schenkung iſt, beweiſt dagegen<lb/> Nichts. Die ſchon weit früher<lb/> vorkommende <hi rendition="#aq">donatio ante nup-<lb/> tias</hi> war eine wahre Schenkung,<lb/> von jeder andern Schenkung gar<lb/> nicht verſchieden, und wurde nur<lb/> beſonders hervorgehoben, damit<lb/> ſie nicht mit der, faktiſch ſo nahe<lb/> liegenden, verbotenen <hi rendition="#aq">donatio<lb/> inter virum et uxorem</hi> verwech-<lb/> ſelt würde. Die hiſtoriſche Ent-<lb/> wicklung der neuen <hi rendition="#aq">donatio pro-<lb/> pter nuptias</hi> aus der älteren <hi rendition="#aq">do-<lb/> natio ante nuptias</hi> erklärt und<lb/> rechtfertigt einigermaßen den un-<lb/> genauen Sprachgebrauch in der<lb/> Benennung der <hi rendition="#aq">donatio propter<lb/> nuptias.</hi></note>, eine<lb/> wahre Schenkung; ja ſie war ſogar urſprünglich Nichts<lb/> als Schenkung. Wie ſie ſpäterhin einen zweydeutigeren<lb/> Character angenommen hat, halb als Schenkung, halb<lb/> als Succeſſion durch letzten Willen, wird weiter unten<lb/> (§ 172) gezeigt werden.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 145.<lb/><hi rendition="#aq">V.</hi> <hi rendition="#g">Schenkung. — Begriff. 2. Veräußerung</hi>.</head><lb/> <p>Das zweyte Erforderniß wahrer Schenkung (§ 142)<lb/> war: Bereicherung auf der einen Seite, Verluſt auf der<lb/> andern. Genauer betrachtet aber zerfällt dieſes Element<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [23/0037]
§. 145. Schenkung. Begriff. 2. Veräußerung.
Geldeswerth anzuſchlagendes, Recht erhielt; dennoch kommt
auch hier der Name donatio im uneigentlichen Sinn vor.
Davon wird noch weiter unten (§ 148), in Verbindung mit
der Freylaſſung unter Lebenden, die Rede ſeyn.
Dagegen iſt allerdings die mortis causa donatio, wie
ſchon der für ſie geltende Kunſtausdruck zeigt (f), eine
wahre Schenkung; ja ſie war ſogar urſprünglich Nichts
als Schenkung. Wie ſie ſpäterhin einen zweydeutigeren
Character angenommen hat, halb als Schenkung, halb
als Succeſſion durch letzten Willen, wird weiter unten
(§ 172) gezeigt werden.
§. 145.
V. Schenkung. — Begriff. 2. Veräußerung.
Das zweyte Erforderniß wahrer Schenkung (§ 142)
war: Bereicherung auf der einen Seite, Verluſt auf der
andern. Genauer betrachtet aber zerfällt dieſes Element
(f) Dieſer Kunſtausdruck würde
in der guten alten Zeit nicht ent-
ſtanden ſeyn, wenn es nicht eine
wahre Schenkung geweſen wäre.
Daß man in der neueſten Geſetz-
gebung donatio propter nuptias
nennt, was in der That nicht
Schenkung iſt, beweiſt dagegen
Nichts. Die ſchon weit früher
vorkommende donatio ante nup-
tias war eine wahre Schenkung,
von jeder andern Schenkung gar
nicht verſchieden, und wurde nur
beſonders hervorgehoben, damit
ſie nicht mit der, faktiſch ſo nahe
liegenden, verbotenen donatio
inter virum et uxorem verwech-
ſelt würde. Die hiſtoriſche Ent-
wicklung der neuen donatio pro-
pter nuptias aus der älteren do-
natio ante nuptias erklärt und
rechtfertigt einigermaßen den un-
genauen Sprachgebrauch in der
Benennung der donatio propter
nuptias.
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