Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang. auf eben so blinde, als kleinliche, Willkühr hinführende,Ansicht widerlegt werde, wird wohl Niemand verlangen. -- Andere haben die Stelle daraus erklärt, daß die Mo- nate von verschiedener Länge sind, so daß 61 Tage für zwey Monate als eine Art von mittlerem Durchschnitt gelten können (s). Diese Annahme paßt jedoch nicht zu den vielen anderen Stellen, die den Monat bestimmt zu 30 Tagen angeben, und würde daher ganz vereinzelt in der angeführten Stelle erscheinen, wodurch sie die höchste Wahrscheinlichkeit gegen sich hat. -- Endlich hat man auch gesucht, durch Emendation des Textes zu helfen, indem das primo weggelassen und blos sexagesimo gelesen wer- den sollte. Diesem Versuch aber widerspricht eine so voll- ständige Übereinstimmung der Handschriften und alten Aus- gaben, wie sie sich sonst bey schwierigen Stellen nur selten findet (t); ja selbst wenn die Handschriften schwankend dere; sehr ausführlich, und mit Unterscheidung der (milden) men- ses von den (nicht milden) dies, thut es auch J. Gothofredus im Commentar. (s) Diese Aushülfe zur Erklä- rung unsrer Stelle ist alt, und findet sich namentlich schon bey J. Gothofredus. Zu einem allgemeinen Grundsatz über die Berechnung des Monats hat sie Schrader ausgebildet (§ 181. i.). (t) Die Leseart sexagesimo
vertheidigt Reinfelder S. 150 -- 161, er hat aber dafür nur eine Stuttgarter Handschrift auf- treiben können, und zwar nur nach erster Hand, denn auch hier hatte schon ein alter Corrector primo an den Rand geschrieben. Zwar schienen nach früheren Aus- gaben die Basiliken und Eusta- thius für 60 zu sprechen, allein nach neueren berichtigten Texten findet sich auch in ihnen 61. Ba- silica ed. Fabrot. I. p. 78 vergl. mit ed. Heimbach I. p. 71. Eu- stathius hinter Cujacii Comm. in III. libros Lugd. 1562 p. 91 vergl. mit ed. Zachariae p. 149. Schon Schrader S. 207 hat auf überzeugende Weise die Lese- art sexagesimo et primo ver- theidigt. Daß in mehreren Hand- Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang. auf eben ſo blinde, als kleinliche, Willkühr hinführende,Anſicht widerlegt werde, wird wohl Niemand verlangen. — Andere haben die Stelle daraus erklärt, daß die Mo- nate von verſchiedener Länge ſind, ſo daß 61 Tage für zwey Monate als eine Art von mittlerem Durchſchnitt gelten können (s). Dieſe Annahme paßt jedoch nicht zu den vielen anderen Stellen, die den Monat beſtimmt zu 30 Tagen angeben, und würde daher ganz vereinzelt in der angeführten Stelle erſcheinen, wodurch ſie die höchſte Wahrſcheinlichkeit gegen ſich hat. — Endlich hat man auch geſucht, durch Emendation des Textes zu helfen, indem das primo weggelaſſen und blos sexagesimo geleſen wer- den ſollte. Dieſem Verſuch aber widerſpricht eine ſo voll- ſtändige Übereinſtimmung der Handſchriften und alten Aus- gaben, wie ſie ſich ſonſt bey ſchwierigen Stellen nur ſelten findet (t); ja ſelbſt wenn die Handſchriften ſchwankend dere; ſehr ausführlich, und mit Unterſcheidung der (milden) men- ses von den (nicht milden) dies, thut es auch J. Gothofredus im Commentar. (s) Dieſe Aushülfe zur Erklä- rung unſrer Stelle iſt alt, und findet ſich namentlich ſchon bey J. Gothofredus. Zu einem allgemeinen Grundſatz über die Berechnung des Monats hat ſie Schrader ausgebildet (§ 181. i.). (t) Die Leſeart sexagesimo
vertheidigt Reinfelder S. 150 — 161, er hat aber dafür nur eine Stuttgarter Handſchrift auf- treiben können, und zwar nur nach erſter Hand, denn auch hier hatte ſchon ein alter Corrector primo an den Rand geſchrieben. Zwar ſchienen nach früheren Aus- gaben die Baſiliken und Euſta- thius für 60 zu ſprechen, allein nach neueren berichtigten Texten findet ſich auch in ihnen 61. Ba- silica ed. Fabrot. I. p. 78 vergl. mit ed. Heimbach I. p. 71. Eu- stathius hinter Cujacii Comm. in III. libros Lugd. 1562 p. 91 vergl. mit ed. Zachariae p. 149. Schon Schrader S. 207 hat auf überzeugende Weiſe die Leſe- art sexagesimo et primo ver- theidigt. Daß in mehreren Hand- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0410" n="396"/><fw place="top" type="header">Buch <hi rendition="#aq">II.</hi> Rechtsverhältniſſe. Kap. <hi rendition="#aq">III.</hi> Entſtehung und Untergang.</fw><lb/> auf eben ſo blinde, als kleinliche, Willkühr hinführende,<lb/> Anſicht widerlegt werde, wird wohl Niemand verlangen.<lb/> — Andere haben die Stelle daraus erklärt, daß die Mo-<lb/> nate von verſchiedener Länge ſind, ſo daß 61 Tage für<lb/> zwey Monate als eine Art von mittlerem Durchſchnitt<lb/> gelten können <note place="foot" n="(s)">Dieſe Aushülfe zur Erklä-<lb/> rung unſrer Stelle iſt alt, und<lb/> findet ſich namentlich ſchon bey<lb/> J. <hi rendition="#g">Gothofredus</hi>. Zu einem<lb/> allgemeinen Grundſatz über die<lb/> Berechnung des Monats hat ſie<lb/><hi rendition="#g">Schrader</hi> ausgebildet (§ 181. <hi rendition="#aq">i.</hi>).</note>. Dieſe Annahme paßt jedoch nicht zu<lb/> den vielen anderen Stellen, die den Monat beſtimmt zu<lb/> 30 Tagen angeben, und würde daher ganz vereinzelt in<lb/> der angeführten Stelle erſcheinen, wodurch ſie die höchſte<lb/> Wahrſcheinlichkeit gegen ſich hat. — Endlich hat man auch<lb/> geſucht, durch Emendation des Textes zu helfen, indem<lb/> das <hi rendition="#aq">primo</hi> weggelaſſen und blos <hi rendition="#aq">sexagesimo</hi> geleſen wer-<lb/> den ſollte. Dieſem Verſuch aber widerſpricht eine ſo voll-<lb/> ſtändige Übereinſtimmung der Handſchriften und alten Aus-<lb/> gaben, wie ſie ſich ſonſt bey ſchwierigen Stellen nur ſelten<lb/> findet <note xml:id="seg2pn_77_1" next="#seg2pn_77_2" place="foot" n="(t)">Die Leſeart <hi rendition="#aq">sexagesimo</hi><lb/> vertheidigt <hi rendition="#g">Reinfelder</hi> S. 150<lb/> — 161, er hat aber dafür nur<lb/> eine Stuttgarter Handſchrift auf-<lb/> treiben können, und zwar nur<lb/> nach erſter Hand, denn auch hier<lb/> hatte ſchon ein alter Corrector<lb/><hi rendition="#aq">primo</hi> an den Rand geſchrieben.<lb/> Zwar ſchienen nach früheren Aus-<lb/> gaben die Baſiliken und Euſta-<lb/> thius für 60 zu ſprechen, allein<lb/> nach neueren berichtigten Texten<lb/> findet ſich auch in ihnen 61. <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Ba-<lb/> silica</hi> ed. Fabrot. I. p.</hi> 78 vergl.<lb/> mit <hi rendition="#aq">ed. Heimbach I. p. 71. <hi rendition="#k">Eu-<lb/> stathius</hi></hi> hinter <hi rendition="#aq">Cujacii Comm.<lb/> in III. libros Lugd. 1562 p.</hi> 91<lb/> vergl. mit <hi rendition="#aq">ed. Zachariae p.</hi> 149.<lb/> Schon <hi rendition="#g">Schrader</hi> S. 207 hat<lb/> auf überzeugende Weiſe die Leſe-<lb/> art <hi rendition="#aq">sexagesimo et primo</hi> ver-<lb/> theidigt. Daß in mehreren Hand-</note>; ja ſelbſt wenn die Handſchriften ſchwankend<lb/><note xml:id="seg2pn_76_2" prev="#seg2pn_76_1" place="foot" n="(r)">dere; ſehr ausführlich, und mit<lb/> Unterſcheidung der (milden) <hi rendition="#aq">men-<lb/> ses</hi> von den (nicht milden) <hi rendition="#aq">dies,</hi><lb/> thut es auch J. <hi rendition="#g">Gothofredus</hi><lb/> im Commentar.</note><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [396/0410]
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang.
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Anſicht widerlegt werde, wird wohl Niemand verlangen.
— Andere haben die Stelle daraus erklärt, daß die Mo-
nate von verſchiedener Länge ſind, ſo daß 61 Tage für
zwey Monate als eine Art von mittlerem Durchſchnitt
gelten können (s). Dieſe Annahme paßt jedoch nicht zu
den vielen anderen Stellen, die den Monat beſtimmt zu
30 Tagen angeben, und würde daher ganz vereinzelt in
der angeführten Stelle erſcheinen, wodurch ſie die höchſte
Wahrſcheinlichkeit gegen ſich hat. — Endlich hat man auch
geſucht, durch Emendation des Textes zu helfen, indem
das primo weggelaſſen und blos sexagesimo geleſen wer-
den ſollte. Dieſem Verſuch aber widerſpricht eine ſo voll-
ſtändige Übereinſtimmung der Handſchriften und alten Aus-
gaben, wie ſie ſich ſonſt bey ſchwierigen Stellen nur ſelten
findet (t); ja ſelbſt wenn die Handſchriften ſchwankend
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(s) Dieſe Aushülfe zur Erklä-
rung unſrer Stelle iſt alt, und
findet ſich namentlich ſchon bey
J. Gothofredus. Zu einem
allgemeinen Grundſatz über die
Berechnung des Monats hat ſie
Schrader ausgebildet (§ 181. i.).
(t) Die Leſeart sexagesimo
vertheidigt Reinfelder S. 150
— 161, er hat aber dafür nur
eine Stuttgarter Handſchrift auf-
treiben können, und zwar nur
nach erſter Hand, denn auch hier
hatte ſchon ein alter Corrector
primo an den Rand geſchrieben.
Zwar ſchienen nach früheren Aus-
gaben die Baſiliken und Euſta-
thius für 60 zu ſprechen, allein
nach neueren berichtigten Texten
findet ſich auch in ihnen 61. Ba-
silica ed. Fabrot. I. p. 78 vergl.
mit ed. Heimbach I. p. 71. Eu-
stathius hinter Cujacii Comm.
in III. libros Lugd. 1562 p. 91
vergl. mit ed. Zachariae p. 149.
Schon Schrader S. 207 hat
auf überzeugende Weiſe die Leſe-
art sexagesimo et primo ver-
theidigt. Daß in mehreren Hand-
(r) dere; ſehr ausführlich, und mit
Unterſcheidung der (milden) men-
ses von den (nicht milden) dies,
thut es auch J. Gothofredus
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