Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

Bild:
<< vorherige Seite

des neuen Zeitgeistes. Fast ähnlich verhält es sich mit dem Schreiben und Abschreiben der Bücher in den Klöstern1) und mit der spätern Buchdruckerkunst und den gedruckten Büchern.

Die christlich-germanische wirkliche und symbolische Maurerei zerfällt in drei Hauptzeiträume oder Perioden. Die erste oder ältere Periode, die alte Zeit, welche bis auf Karl den Grossen oder vielleicht noch genauer bis zum Erscheinen der Mauren und Araber in Spanien während des 8. Jahrhunderts gerechnet werden dürfte, umfasst den Zeitraum, in welchem bloss oder doch vorzugsweise die Geistlichen oder Mönche bauten, die Zeit der geistlichen und mönchischen Baucorporationen, Baubrüderschaften (fratres caementarii), die Zeit des Entstehens der Kirchenbaukunst. Die zweite oder mittlere Periode, das Mittelalter, als die Zeit der allmähligen Entwickelung und der höchsten Blüthe der eigentlichen Kirchenbaukunst in der gothischen Baukunst, welche bald von den eigentlichen Bauleuten, den Steinmetzen und Maurern in befreiten (privilegirten) Genossenschaften, den Bauzünften und Bauhütten oder Logen ausgeübt wurde. Die dritte oder neuere Periode, die Neuzeit, darf bezeichnet werden als die Zeit des Aufhörens der Kirchenbauten und des Untergangs der eigentlichen Baukunst, des Steinwerkes, weshalb nur noch die symbolische Maurerei sich thätig erhält und die eigentlichen befreiten Maurer sich von blos symbolischen Maurern, den Freimaurern nach dem Beispiele der vier zu der neu-englischen Grossloge vereinigten Logen zu London seit dem Jahr 1717 völlig getrennt sehen. In der ersten Periode herrscht der Geist, das Wissen und die Verfassung der griechisch-römischen Baukunst, der römischen und byzantinischen Baumeister und Corporationen vor und wird unter der Leitung der Kirche die christlich germanische Zeit nur vorbereitet; es bauen die Kirche und die Mönche. In der zweiten Periode erstehen auf der Unterlage der römischen und byzantinischen Baucorporationen und gleichsam aus den Trümmern derselben die reinen christlich-germanischen Bauzünfte und Bauhütten , die Baugenossenschaften mit

1) Raumer, a. a. O., VI. S. 447 ff.

des neuen Zeitgeistes. Fast ähnlich verhält es sich mit dem Schreiben und Abschreiben der Bücher in den Klöstern1) und mit der spätern Buchdruckerkunst und den gedruckten Büchern.

Die christlich-germanische wirkliche und symbolische Maurerei zerfällt in drei Hauptzeiträume oder Perioden. Die erste oder ältere Periode, die alte Zeit, welche bis auf Karl den Grossen oder vielleicht noch genauer bis zum Erscheinen der Mauren und Araber in Spanien während des 8. Jahrhunderts gerechnet werden dürfte, umfasst den Zeitraum, in welchem bloss oder doch vorzugsweise die Geistlichen oder Mönche bauten, die Zeit der geistlichen und mönchischen Baucorporationen, Baubrüderschaften (fratres caementarii), die Zeit des Entstehens der Kirchenbaukunst. Die zweite oder mittlere Periode, das Mittelalter, als die Zeit der allmähligen Entwickelung und der höchsten Blüthe der eigentlichen Kirchenbaukunst in der gothischen Baukunst, welche bald von den eigentlichen Bauleuten, den Steinmetzen und Maurern in befreiten (privilegirten) Genossenschaften, den Bauzünften und Bauhütten oder Logen ausgeübt wurde. Die dritte oder neuere Periode, die Neuzeit, darf bezeichnet werden als die Zeit des Aufhörens der Kirchenbauten und des Untergangs der eigentlichen Baukunst, des Steinwerkes, weshalb nur noch die symbolische Maurerei sich thätig erhält und die eigentlichen befreiten Maurer sich von blos symbolischen Maurern, den Freimaurern nach dem Beispiele der vier zu der neu-englischen Grossloge vereinigten Logen zu London seit dem Jahr 1717 völlig getrennt sehen. In der ersten Periode herrscht der Geist, das Wissen und die Verfassung der griechisch-römischen Baukunst, der römischen und byzantinischen Baumeister und Corporationen vor und wird unter der Leitung der Kirche die christlich germanische Zeit nur vorbereitet; es bauen die Kirche und die Mönche. In der zweiten Periode erstehen auf der Unterlage der römischen und byzantinischen Baucorporationen und gleichsam aus den Trümmern derselben die reinen christlich-germanischen Bauzünfte und Bauhütten , die Baugenossenschaften mit

1) Raumer, a. a. O., VI. S. 447 ff.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0381" n="365"/>
des neuen Zeitgeistes. Fast
 ähnlich verhält es sich mit dem Schreiben und Abschreiben der Bücher in den Klöstern<note place="foot" n="1)">Raumer, a. a. O., VI. S. 447 ff. </note> und mit der spätern Buchdruckerkunst
 und den gedruckten Büchern.</p>
        <p> Die christlich-germanische wirkliche und symbolische Maurerei zerfällt in drei Hauptzeiträume
 oder Perioden. Die erste oder ältere Periode, die alte Zeit, welche bis auf Karl den Grossen oder
 vielleicht noch genauer bis zum Erscheinen der Mauren und Araber in Spanien während des 8.
 Jahrhunderts gerechnet werden dürfte, umfasst den Zeitraum, in welchem bloss oder doch vorzugsweise
 die Geistlichen oder Mönche bauten, die Zeit der geistlichen und mönchischen Baucorporationen,
 Baubrüderschaften (fratres caementarii), die Zeit des Entstehens der Kirchenbaukunst. Die zweite
 oder mittlere Periode, das Mittelalter, als die Zeit der allmähligen Entwickelung und der höchsten
 Blüthe der eigentlichen Kirchenbaukunst in der gothischen Baukunst, welche bald von den eigentlichen
 Bauleuten, den Steinmetzen und Maurern in befreiten (privilegirten) Genossenschaften, den Bauzünften
 und Bauhütten oder Logen ausgeübt wurde. Die dritte oder neuere Periode, die Neuzeit, darf
 bezeichnet werden als die Zeit des Aufhörens der Kirchenbauten und des Untergangs der eigentlichen
 Baukunst, des Steinwerkes, weshalb nur noch die symbolische Maurerei sich thätig erhält und die
 eigentlichen befreiten Maurer sich von blos symbolischen Maurern, den Freimaurern nach dem Beispiele
 der vier zu der neu-englischen Grossloge vereinigten Logen zu London seit dem Jahr 1717 völlig
 getrennt sehen. In der ersten Periode herrscht der Geist, das Wissen und die Verfassung der
 griechisch-römischen Baukunst, der römischen und byzantinischen Baumeister und Corporationen vor und
 wird unter der Leitung der Kirche die christlich germanische Zeit nur vorbereitet; es bauen die
 Kirche und die Mönche. In der zweiten Periode erstehen auf der Unterlage der römischen und
 byzantinischen Baucorporationen und gleichsam aus den Trümmern derselben die reinen
 christlich-germanischen Bauzünfte und Bauhütten , die Baugenossenschaften mit
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[365/0381] des neuen Zeitgeistes. Fast ähnlich verhält es sich mit dem Schreiben und Abschreiben der Bücher in den Klöstern 1) und mit der spätern Buchdruckerkunst und den gedruckten Büchern. Die christlich-germanische wirkliche und symbolische Maurerei zerfällt in drei Hauptzeiträume oder Perioden. Die erste oder ältere Periode, die alte Zeit, welche bis auf Karl den Grossen oder vielleicht noch genauer bis zum Erscheinen der Mauren und Araber in Spanien während des 8. Jahrhunderts gerechnet werden dürfte, umfasst den Zeitraum, in welchem bloss oder doch vorzugsweise die Geistlichen oder Mönche bauten, die Zeit der geistlichen und mönchischen Baucorporationen, Baubrüderschaften (fratres caementarii), die Zeit des Entstehens der Kirchenbaukunst. Die zweite oder mittlere Periode, das Mittelalter, als die Zeit der allmähligen Entwickelung und der höchsten Blüthe der eigentlichen Kirchenbaukunst in der gothischen Baukunst, welche bald von den eigentlichen Bauleuten, den Steinmetzen und Maurern in befreiten (privilegirten) Genossenschaften, den Bauzünften und Bauhütten oder Logen ausgeübt wurde. Die dritte oder neuere Periode, die Neuzeit, darf bezeichnet werden als die Zeit des Aufhörens der Kirchenbauten und des Untergangs der eigentlichen Baukunst, des Steinwerkes, weshalb nur noch die symbolische Maurerei sich thätig erhält und die eigentlichen befreiten Maurer sich von blos symbolischen Maurern, den Freimaurern nach dem Beispiele der vier zu der neu-englischen Grossloge vereinigten Logen zu London seit dem Jahr 1717 völlig getrennt sehen. In der ersten Periode herrscht der Geist, das Wissen und die Verfassung der griechisch-römischen Baukunst, der römischen und byzantinischen Baumeister und Corporationen vor und wird unter der Leitung der Kirche die christlich germanische Zeit nur vorbereitet; es bauen die Kirche und die Mönche. In der zweiten Periode erstehen auf der Unterlage der römischen und byzantinischen Baucorporationen und gleichsam aus den Trümmern derselben die reinen christlich-germanischen Bauzünfte und Bauhütten , die Baugenossenschaften mit 1) Raumer, a. a. O., VI. S. 447 ff.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-14T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-14T13:44:32Z)
Google Books: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-14T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/381
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/381>, abgerufen am 22.11.2024.