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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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ihrer gleichen Gesinnung, Baukunst und Gesetzgebung; es bauen die bürgerlichen Bauleute und Steinmetzen. Die Verfassung, die Freiheit, das Privilegium der Steinmetzen, der Steinwerker, der eigentlichen Maurer ist die allgemeine germanische, eine genossenschaftliche, die durch Einheit verbundene und starke Freiheit und Selbstständigkeit Aller, die gemässigte oder constitutionelle Monarchie wie sie es bei jeder andern Genossenschaft oder Corporation, bei den Universitäten, bei den Staaten selbst ist. In der dritten Periode herrscht der weltbürgerliche Sinn, das reine Menschenthum und es bauen die Weltbürger, die Menschen an dem grossen Baue der Menschheit, an dem geistigen salomonischen Tempel. Der Mönch, der Steinmetz und der Mensch, - das Römerthum, das Germanische und das Weltbürgerliche oder Allgemeinmenschliche bezeichnen die drei Perioden oder Stufen der Geschichte der Freimaurerei.

Es ist wohl kaum noch besonders hervorzuheben, dass der offene und geheime Unterricht, die Lehre in den alten Baubrüderschaften und den spätern Bauzünften und Bauhütten sich wesentlich und allein bezogen habe auf die höhere und niedere Baukunst, auf die eigentliche Baukunst oder Architektur mit allen ihren Hülfswissenschaften und auf die Steinmetzkunst, das Steinwerk. Der diessfällige Unterricht war ursprünglich und Jahrhunderte hindurch in einer zweifachen Weise gleichbedeutend mit dem gesammten Wissen, Kennen und Können der damaligen christlich-germanischen Welt; einerseits insofern die Geistlichen, von welchen der Unterricht ertheilt oder doch besonders gestützt wurde, überhaupt die Vermitteler und Träger aller Wissenschaft und Bildung waren, - andererseits insofern in der Baukunst alle übrigen und praktischen Wissenschaften aufgingen, diese letztern auf jene beschränkt waren. Von diesem Standpunkte aus und in diesem Sinne darf behauptet werden, es sei die Bildung und das (praktische) Wissen des Alterthums, der klassischen Zeiten durch die mönchischen Baucorporationen und die befreiten Bauhütten, durch die Kirchenbaukunst auf die christlich-germanischen Völker hinübergetragen, bei ihnen aufgeweckt und erhalten worden. Die Einführung des Christenthums

ihrer gleichen Gesinnung, Baukunst und Gesetzgebung; es bauen die bürgerlichen Bauleute und Steinmetzen. Die Verfassung, die Freiheit, das Privilegium der Steinmetzen, der Steinwerker, der eigentlichen Maurer ist die allgemeine germanische, eine genossenschaftliche, die durch Einheit verbundene und starke Freiheit und Selbstständigkeit Aller, die gemässigte oder constitutionelle Monarchie wie sie es bei jeder andern Genossenschaft oder Corporation, bei den Universitäten, bei den Staaten selbst ist. In der dritten Periode herrscht der weltbürgerliche Sinn, das reine Menschenthum und es bauen die Weltbürger, die Menschen an dem grossen Baue der Menschheit, an dem geistigen salomonischen Tempel. Der Mönch, der Steinmetz und der Mensch, – das Römerthum, das Germanische und das Weltbürgerliche oder Allgemeinmenschliche bezeichnen die drei Perioden oder Stufen der Geschichte der Freimaurerei.

Es ist wohl kaum noch besonders hervorzuheben, dass der offene und geheime Unterricht, die Lehre in den alten Baubrüderschaften und den spätern Bauzünften und Bauhütten sich wesentlich und allein bezogen habe auf die höhere und niedere Baukunst, auf die eigentliche Baukunst oder Architektur mit allen ihren Hülfswissenschaften und auf die Steinmetzkunst, das Steinwerk. Der diessfällige Unterricht war ursprünglich und Jahrhunderte hindurch in einer zweifachen Weise gleichbedeutend mit dem gesammten Wissen, Kennen und Können der damaligen christlich-germanischen Welt; einerseits insofern die Geistlichen, von welchen der Unterricht ertheilt oder doch besonders gestützt wurde, überhaupt die Vermitteler und Träger aller Wissenschaft und Bildung waren, – andererseits insofern in der Baukunst alle übrigen und praktischen Wissenschaften aufgingen, diese letztern auf jene beschränkt waren. Von diesem Standpunkte aus und in diesem Sinne darf behauptet werden, es sei die Bildung und das (praktische) Wissen des Alterthums, der klassischen Zeiten durch die mönchischen Baucorporationen und die befreiten Bauhütten, durch die Kirchenbaukunst auf die christlich-germanischen Völker hinübergetragen, bei ihnen aufgeweckt und erhalten worden. Die Einführung des Christenthums

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 eigentlichen Maurer ist die allgemeine germanische, eine genossenschaftliche, die durch Einheit
 verbundene und starke Freiheit und Selbstständigkeit Aller, die gemässigte oder constitutionelle
 Monarchie wie sie es bei jeder andern Genossenschaft oder Corporation, bei den Universitäten, bei
 den Staaten selbst ist. In der dritten Periode herrscht der weltbürgerliche Sinn, das reine
 Menschenthum und es bauen die Weltbürger, die Menschen an dem grossen Baue der Menschheit, an dem
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 in den alten Baubrüderschaften und den spätern Bauzünften und Bauhütten sich wesentlich und allein
 bezogen habe auf die höhere und niedere Baukunst, auf die eigentliche Baukunst oder Architektur mit
 allen ihren Hülfswissenschaften und auf die Steinmetzkunst, das Steinwerk. Der diessfällige
 Unterricht war ursprünglich und Jahrhunderte hindurch in einer zweifachen Weise gleichbedeutend mit
 dem gesammten Wissen, Kennen und Können der damaligen christlich-germanischen Welt; einerseits
 insofern die Geistlichen, von welchen der Unterricht ertheilt oder doch besonders gestützt wurde,
 überhaupt die Vermitteler und Träger aller Wissenschaft und Bildung waren, &#x2013; andererseits insofern
 in der Baukunst alle übrigen und praktischen Wissenschaften aufgingen, diese letztern auf jene
 beschränkt waren. Von diesem Standpunkte aus und in diesem Sinne darf behauptet werden, es sei die
 Bildung und das (praktische) Wissen des Alterthums, der klassischen Zeiten durch die mönchischen
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[366/0382] ihrer gleichen Gesinnung, Baukunst und Gesetzgebung; es bauen die bürgerlichen Bauleute und Steinmetzen. Die Verfassung, die Freiheit, das Privilegium der Steinmetzen, der Steinwerker, der eigentlichen Maurer ist die allgemeine germanische, eine genossenschaftliche, die durch Einheit verbundene und starke Freiheit und Selbstständigkeit Aller, die gemässigte oder constitutionelle Monarchie wie sie es bei jeder andern Genossenschaft oder Corporation, bei den Universitäten, bei den Staaten selbst ist. In der dritten Periode herrscht der weltbürgerliche Sinn, das reine Menschenthum und es bauen die Weltbürger, die Menschen an dem grossen Baue der Menschheit, an dem geistigen salomonischen Tempel. Der Mönch, der Steinmetz und der Mensch, – das Römerthum, das Germanische und das Weltbürgerliche oder Allgemeinmenschliche bezeichnen die drei Perioden oder Stufen der Geschichte der Freimaurerei. Es ist wohl kaum noch besonders hervorzuheben, dass der offene und geheime Unterricht, die Lehre in den alten Baubrüderschaften und den spätern Bauzünften und Bauhütten sich wesentlich und allein bezogen habe auf die höhere und niedere Baukunst, auf die eigentliche Baukunst oder Architektur mit allen ihren Hülfswissenschaften und auf die Steinmetzkunst, das Steinwerk. Der diessfällige Unterricht war ursprünglich und Jahrhunderte hindurch in einer zweifachen Weise gleichbedeutend mit dem gesammten Wissen, Kennen und Können der damaligen christlich-germanischen Welt; einerseits insofern die Geistlichen, von welchen der Unterricht ertheilt oder doch besonders gestützt wurde, überhaupt die Vermitteler und Träger aller Wissenschaft und Bildung waren, – andererseits insofern in der Baukunst alle übrigen und praktischen Wissenschaften aufgingen, diese letztern auf jene beschränkt waren. Von diesem Standpunkte aus und in diesem Sinne darf behauptet werden, es sei die Bildung und das (praktische) Wissen des Alterthums, der klassischen Zeiten durch die mönchischen Baucorporationen und die befreiten Bauhütten, durch die Kirchenbaukunst auf die christlich-germanischen Völker hinübergetragen, bei ihnen aufgeweckt und erhalten worden. Die Einführung des Christenthums

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/382>, abgerufen am 01.06.2024.