Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.den Charakter eines Gastmahls an: blotveizla, Opfermahl, mag die Feierlichkeit darum heissen, und gildi, ursprünglich das Opfer bezeichnend, kann später auch den Begriff eines einfachen Gastgelages annehmen. Als das Christenthum sich im Norden ausbreitete, mussten sich die Uebergetretenen von diesen Opferschmausereien loskaufen, wie Adam von Bremen berichtet, bis dass die Könige selbst Christen wurden und die Sitte, grosse Gastmähler und Gelage zu halten, fortbestehen liessen. König Hakon, verpflichtete sogar die Unterthanen, das Bier zu dem Julfeste nach wievor zu bereiten, und Olaf Trygvason liess in Folge einer Weisung des heil. Martin von Tours, der ihm im Traume erschienen war, die Becher, die früher zu Ehren Odhins und der übrigen Götter geleert worden waren, jetzt zu Ehren Gottes, des heil. Martin und der anderen Heiligen zu Weihnachten, Ostern, am Johannis- und Michaelsfeste trinken. Die Biergilden waren Vogteipflichtige, die eine Abgabe an Bier entrichten mussten. Die Gilden, welche während des 8ten und 9ten Jahrhunderts als dauernde Vereinigungen zu gegenseitiger Unterstützung für Fälle der Noth, als eidliche Verbrüderungen (conjurationes) bestanden und mehrfach, namentlich auch von Karl dem Grossen, wegen der damit verbundenen Trinkgelage und Ausschweifungen oder Unordnungen durch Gesetze verboten wurden, verfolgten auch religiöse Zwecke und mochten bestrebt sein, den alten Glauben, die alten Sitten und Gebräuche gegen das eindringende Christenthum aufrecht zu erhalten, worin gewiss mit der Hauptgrund lag, ihnen entgegenzutreten. Wie noch heute in den Volksfesten, in den Tauf-, Hochzeits- und Leichengebräuchen sich sehr vieles uralt Heidnisches forterhalten hat, muss dieses sich noch weit stärker bei den Germanen in den ersten Zeiten des Heidenthums kundgegeben haben, oder das erste germanische Christenthums konnte blos das Heidenthum in christlichem Gewande sein. Jene Gilden, jene ältesten eidlichen Verbrüderungen als geheime, als streng geschlossene, waren um so festere Burgen des ursprünglichen Volksthums. Die ersten Handwerksgenossenschaften, Handwerksverbrüderungen mit den gemeinschaftlichen Trinkgelagen und zur gegenseitigen Unterstützung den Charakter eines Gastmahls an: blotveizla, Opfermahl, mag die Feierlichkeit darum heissen, und gildi, ursprünglich das Opfer bezeichnend, kann später auch den Begriff eines einfachen Gastgelages annehmen. Als das Christenthum sich im Norden ausbreitete, mussten sich die Uebergetretenen von diesen Opferschmausereien loskaufen, wie Adam von Bremen berichtet, bis dass die Könige selbst Christen wurden und die Sitte, grosse Gastmähler und Gelage zu halten, fortbestehen liessen. König Hakon, verpflichtete sogar die Unterthanen, das Bier zu dem Julfeste nach wievor zu bereiten, und Olaf Trygvason liess in Folge einer Weisung des heil. Martin von Tours, der ihm im Traume erschienen war, die Becher, die früher zu Ehren Odhins und der übrigen Götter geleert worden waren, jetzt zu Ehren Gottes, des heil. Martin und der anderen Heiligen zu Weihnachten, Ostern, am Johannis- und Michaelsfeste trinken. Die Biergilden waren Vogteipflichtige, die eine Abgabe an Bier entrichten mussten. Die Gilden, welche während des 8ten und 9ten Jahrhunderts als dauernde Vereinigungen zu gegenseitiger Unterstützung für Fälle der Noth, als eidliche Verbrüderungen (conjurationes) bestanden und mehrfach, namentlich auch von Karl dem Grossen, wegen der damit verbundenen Trinkgelage und Ausschweifungen oder Unordnungen durch Gesetze verboten wurden, verfolgten auch religiöse Zwecke und mochten bestrebt sein, den alten Glauben, die alten Sitten und Gebräuche gegen das eindringende Christenthum aufrecht zu erhalten, worin gewiss mit der Hauptgrund lag, ihnen entgegenzutreten. Wie noch heute in den Volksfesten, in den Tauf-, Hochzeits- und Leichengebräuchen sich sehr vieles uralt Heidnisches forterhalten hat, muss dieses sich noch weit stärker bei den Germanen in den ersten Zeiten des Heidenthums kundgegeben haben, oder das erste germanische Christenthums konnte blos das Heidenthum in christlichem Gewande sein. Jene Gilden, jene ältesten eidlichen Verbrüderungen als geheime, als streng geschlossene, waren um so festere Burgen des ursprünglichen Volksthums. Die ersten Handwerksgenossenschaften, Handwerksverbrüderungen mit den gemeinschaftlichen Trinkgelagen und zur gegenseitigen Unterstützung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0658" n="642"/> den Charakter eines Gastmahls an: blotveizla, Opfermahl, mag die Feierlichkeit darum heissen, und gildi, ursprünglich das Opfer bezeichnend, kann später auch den Begriff eines einfachen Gastgelages annehmen. Als das Christenthum sich im Norden ausbreitete, mussten sich die Uebergetretenen von diesen Opferschmausereien loskaufen, wie Adam von Bremen berichtet, bis dass die Könige selbst Christen wurden und die Sitte, grosse Gastmähler und Gelage zu halten, fortbestehen liessen. König Hakon, verpflichtete sogar die Unterthanen, das Bier zu dem Julfeste nach wievor zu bereiten, und Olaf Trygvason liess in Folge einer Weisung des heil. Martin von Tours, der ihm im Traume erschienen war, die Becher, die früher zu Ehren Odhins und der übrigen Götter geleert worden waren, jetzt zu Ehren Gottes, des heil. Martin und der anderen Heiligen zu Weihnachten, Ostern, am Johannis- und Michaelsfeste trinken. Die Biergilden waren Vogteipflichtige, die eine Abgabe an Bier entrichten mussten. Die Gilden, welche während des 8ten und 9ten Jahrhunderts als dauernde Vereinigungen zu gegenseitiger Unterstützung für Fälle der Noth, als eidliche Verbrüderungen (conjurationes) bestanden und mehrfach, namentlich auch von Karl dem Grossen, wegen der damit verbundenen Trinkgelage und Ausschweifungen oder Unordnungen durch Gesetze verboten wurden, verfolgten auch religiöse Zwecke und mochten bestrebt sein, den alten Glauben, die alten Sitten und Gebräuche gegen das eindringende Christenthum aufrecht zu erhalten, worin gewiss mit der Hauptgrund lag, ihnen entgegenzutreten. 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den Charakter eines Gastmahls an: blotveizla, Opfermahl, mag die Feierlichkeit darum heissen, und gildi, ursprünglich das Opfer bezeichnend, kann später auch den Begriff eines einfachen Gastgelages annehmen. Als das Christenthum sich im Norden ausbreitete, mussten sich die Uebergetretenen von diesen Opferschmausereien loskaufen, wie Adam von Bremen berichtet, bis dass die Könige selbst Christen wurden und die Sitte, grosse Gastmähler und Gelage zu halten, fortbestehen liessen. König Hakon, verpflichtete sogar die Unterthanen, das Bier zu dem Julfeste nach wievor zu bereiten, und Olaf Trygvason liess in Folge einer Weisung des heil. Martin von Tours, der ihm im Traume erschienen war, die Becher, die früher zu Ehren Odhins und der übrigen Götter geleert worden waren, jetzt zu Ehren Gottes, des heil. Martin und der anderen Heiligen zu Weihnachten, Ostern, am Johannis- und Michaelsfeste trinken. Die Biergilden waren Vogteipflichtige, die eine Abgabe an Bier entrichten mussten. Die Gilden, welche während des 8ten und 9ten Jahrhunderts als dauernde Vereinigungen zu gegenseitiger Unterstützung für Fälle der Noth, als eidliche Verbrüderungen (conjurationes) bestanden und mehrfach, namentlich auch von Karl dem Grossen, wegen der damit verbundenen Trinkgelage und Ausschweifungen oder Unordnungen durch Gesetze verboten wurden, verfolgten auch religiöse Zwecke und mochten bestrebt sein, den alten Glauben, die alten Sitten und Gebräuche gegen das eindringende Christenthum aufrecht zu erhalten, worin gewiss mit der Hauptgrund lag, ihnen entgegenzutreten. Wie noch heute in den Volksfesten, in den Tauf-, Hochzeits- und Leichengebräuchen sich sehr vieles uralt Heidnisches forterhalten hat, muss dieses sich noch weit stärker bei den Germanen in den ersten Zeiten des Heidenthums kundgegeben haben, oder das erste germanische Christenthums konnte blos das Heidenthum in christlichem Gewande sein. Jene Gilden, jene ältesten eidlichen Verbrüderungen als geheime, als streng geschlossene, waren um so festere Burgen des ursprünglichen Volksthums. Die ersten Handwerksgenossenschaften, Handwerksverbrüderungen mit den gemeinschaftlichen Trinkgelagen und zur gegenseitigen Unterstützung
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