Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.in ununterbrochenem Zusammenh und in stetiger Fortentwickelung aus der römischen Baukunst und den römischen Baucollegien zunächst die romanische Kirchenbaukunst und die klösterlichen Brüderschaften der Baukünstler und Bauleute, sodann die französisch-deutsche (bürgerliche) Baukunst, die Steinmetzenkunst mit den bürgerlichen Steinmetzenzünften, mit den Bauhütten, - mit den Kunstvereinen der Bauleute, wie Heldmann, S. 242, mit Grund dieselben nennt, - und endlich die Freimaurerei als etwas rein Menschliches und Geistiges, Symbolisches oder Speculatives nach dem Ausdrucke der englischen maurerischen Urkunden hervorgegangen sei. Es ist nicht unmöglich und steht nach der Natur der Sache mit aller Sicherheit zu vermuthen, dass zu allen Zeiten, bei allen Völkern und in allen Ländern in den Baugenossenschaften, Bauinnungen die eigentlichen Baukünstler und Baumeister eine engere und höhere Verbindung, einen höheren und den höchsten Verbindungsgrad mit besonderen Weihen, Symbolen u. s. w. gebildet, in welchen Künstler- und Meistergrad als einen mehr geistigen, deshalb auch schon bei den Römern,1) wie im 17. Jahrhundert bei den Engländern auch Nichtbaukünstler und auch in Deutschland bei den Brüderschaften der Steinmetzen schon früher blosse Liebhaber2) zahlreich sich aufnehmen liessen, bis im Verlaufe der Zeiten und zu Anfang des 18. Jahrhunderts dieser Künstler- und Meistergrad sich von den eigentlichen Bauverbindungen vollständig ablösete. Diese Ablösung war keine willkürliche und zufällige, sondern eine geschichtlich nothwendige und organische, nachdem in Folge der stets mehr fortgeschrittenen und allgemeiner gewordenen Bildung und Wissenschaft die blossen ausübenden Bauleute, die blossen Steinmetzen zu tief und zu ungleich unter die wissenschaftlichen und gebildeten Künstler herabgestiegen und herabgesunken waren, und nachdem stets mehr Gebildete zu dem Künstler- und Meistervereine sich hinzudrängten. Wie die Wissenschaft und der Staat sich allmählig und in langen Kämpfen von der Kirche losge- 1) Heldmann, a. a. O., S. 70. 2) Findel, a. a. O., I. S. 73.
in ununterbrochenem Zusammenh und in stetiger Fortentwickelung aus der römischen Baukunst und den römischen Baucollegien zunächst die romanische Kirchenbaukunst und die klösterlichen Brüderschaften der Baukünstler und Bauleute, sodann die französisch-deutsche (bürgerliche) Baukunst, die Steinmetzenkunst mit den bürgerlichen Steinmetzenzünften, mit den Bauhütten, – mit den Kunstvereinen der Bauleute, wie Heldmann, S. 242, mit Grund dieselben nennt, – und endlich die Freimaurerei als etwas rein Menschliches und Geistiges, Symbolisches oder Speculatives nach dem Ausdrucke der englischen maurerischen Urkunden hervorgegangen sei. Es ist nicht unmöglich und steht nach der Natur der Sache mit aller Sicherheit zu vermuthen, dass zu allen Zeiten, bei allen Völkern und in allen Ländern in den Baugenossenschaften, Bauinnungen die eigentlichen Baukünstler und Baumeister eine engere und höhere Verbindung, einen höheren und den höchsten Verbindungsgrad mit besonderen Weihen, Symbolen u. s. w. gebildet, in welchen Künstler- und Meistergrad als einen mehr geistigen, deshalb auch schon bei den Römern,1) wie im 17. Jahrhundert bei den Engländern auch Nichtbaukünstler und auch in Deutschland bei den Brüderschaften der Steinmetzen schon früher blosse Liebhaber2) zahlreich sich aufnehmen liessen, bis im Verlaufe der Zeiten und zu Anfang des 18. Jahrhunderts dieser Künstler- und Meistergrad sich von den eigentlichen Bauverbindungen vollständig ablösete. Diese Ablösung war keine willkürliche und zufällige, sondern eine geschichtlich nothwendige und organische, nachdem in Folge der stets mehr fortgeschrittenen und allgemeiner gewordenen Bildung und Wissenschaft die blossen ausübenden Bauleute, die blossen Steinmetzen zu tief und zu ungleich unter die wissenschaftlichen und gebildeten Künstler herabgestiegen und herabgesunken waren, und nachdem stets mehr Gebildete zu dem Künstler- und Meistervereine sich hinzudrängten. Wie die Wissenschaft und der Staat sich allmählig und in langen Kämpfen von der Kirche losge- 1) Heldmann, a. a. O., S. 70. 2) Findel, a. a. O., I. S. 73.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0323" n="303"/> in ununterbrochenem Zusammenh und in stetiger Fortentwickelung aus der römischen Baukunst und den römischen Baucollegien zunächst die romanische Kirchenbaukunst und die klösterlichen Brüderschaften der Baukünstler und Bauleute, sodann die französisch-deutsche (bürgerliche) Baukunst, die <hi rendition="#g">Steinmetzen</hi>kunst mit den bürgerlichen <hi rendition="#g">Steinmetzen</hi>zünften, mit den <hi rendition="#g">Bau</hi>hütten, – mit den Kunstvereinen der Bauleute, wie Heldmann, S. 242, mit Grund dieselben nennt, – und endlich die Freimaurerei als etwas rein Menschliches und Geistiges, Symbolisches oder Speculatives nach dem Ausdrucke der englischen maurerischen Urkunden hervorgegangen sei. Es ist nicht unmöglich und steht nach der Natur der Sache mit aller Sicherheit zu vermuthen, dass zu allen Zeiten, bei allen Völkern und in allen Ländern in den Baugenossenschaften, Bauinnungen die eigentlichen Baukünstler und Baumeister eine engere und höhere Verbindung, einen höheren und den höchsten Verbindungsgrad mit besonderen Weihen, Symbolen u. s. w. gebildet, in welchen Künstler- und Meistergrad als einen mehr geistigen, deshalb auch schon bei den Römern,<note place="foot" n="1)">Heldmann, a. a. O., S. 70.<lb/></note> wie im 17. Jahrhundert bei den Engländern auch Nichtbaukünstler und auch in Deutschland bei den Brüderschaften der Steinmetzen schon früher blosse Liebhaber<note place="foot" n="2)">Findel, a. a. O., I. S. 73.<lb/></note> zahlreich sich aufnehmen liessen, bis im Verlaufe der Zeiten und zu Anfang des 18. Jahrhunderts dieser Künstler- und Meistergrad sich von den eigentlichen Bauverbindungen vollständig ablösete. Diese Ablösung war keine willkürliche und zufällige, sondern eine geschichtlich nothwendige und organische, nachdem in Folge der stets mehr fortgeschrittenen und allgemeiner gewordenen Bildung und Wissenschaft die blossen ausübenden Bauleute, die blossen Steinmetzen zu tief und zu ungleich unter die wissenschaftlichen und gebildeten Künstler herabgestiegen und herabgesunken waren, und nachdem stets mehr Gebildete zu dem Künstler- und Meistervereine sich hinzudrängten. Wie die Wissenschaft und der Staat sich allmählig und in langen Kämpfen von der Kirche losge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [303/0323]
in ununterbrochenem Zusammenh und in stetiger Fortentwickelung aus der römischen Baukunst und den römischen Baucollegien zunächst die romanische Kirchenbaukunst und die klösterlichen Brüderschaften der Baukünstler und Bauleute, sodann die französisch-deutsche (bürgerliche) Baukunst, die Steinmetzenkunst mit den bürgerlichen Steinmetzenzünften, mit den Bauhütten, – mit den Kunstvereinen der Bauleute, wie Heldmann, S. 242, mit Grund dieselben nennt, – und endlich die Freimaurerei als etwas rein Menschliches und Geistiges, Symbolisches oder Speculatives nach dem Ausdrucke der englischen maurerischen Urkunden hervorgegangen sei. Es ist nicht unmöglich und steht nach der Natur der Sache mit aller Sicherheit zu vermuthen, dass zu allen Zeiten, bei allen Völkern und in allen Ländern in den Baugenossenschaften, Bauinnungen die eigentlichen Baukünstler und Baumeister eine engere und höhere Verbindung, einen höheren und den höchsten Verbindungsgrad mit besonderen Weihen, Symbolen u. s. w. gebildet, in welchen Künstler- und Meistergrad als einen mehr geistigen, deshalb auch schon bei den Römern, 1) wie im 17. Jahrhundert bei den Engländern auch Nichtbaukünstler und auch in Deutschland bei den Brüderschaften der Steinmetzen schon früher blosse Liebhaber 2) zahlreich sich aufnehmen liessen, bis im Verlaufe der Zeiten und zu Anfang des 18. Jahrhunderts dieser Künstler- und Meistergrad sich von den eigentlichen Bauverbindungen vollständig ablösete. Diese Ablösung war keine willkürliche und zufällige, sondern eine geschichtlich nothwendige und organische, nachdem in Folge der stets mehr fortgeschrittenen und allgemeiner gewordenen Bildung und Wissenschaft die blossen ausübenden Bauleute, die blossen Steinmetzen zu tief und zu ungleich unter die wissenschaftlichen und gebildeten Künstler herabgestiegen und herabgesunken waren, und nachdem stets mehr Gebildete zu dem Künstler- und Meistervereine sich hinzudrängten. Wie die Wissenschaft und der Staat sich allmählig und in langen Kämpfen von der Kirche losge-
1) Heldmann, a. a. O., S. 70.
2) Findel, a. a. O., I. S. 73.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |