haben einweihen lassen und hatten nur dadurch die Möglichkeit erlangt, mit den Baukünstlern der übrigen Länder in Verbindung zu treten und diese an sich zu ziehen. Deshalb gingen auch die alten römischen Baumysterien, Baucorporationen in den Mönchsorden des Mittelalters, vorzüglich der Benedictiner und der späten Cistercienser, keineswegs auf oder unter, sondern bestanden als solche fort, wenn auch ihr Glaube jetzt der christliche geworden war, und traten selbständig oder als besondere Verbindungen hervor, zumal bei den weltlichen oder Profanbauten. Die Laienbrüderschaften nahmen zu den Baumysterien, zu den Baukünstlern, zu der leitenden Bauhütte gewiss dieselbe Stellung ein, wie später bei dem Entstehen der Städte bei den bischöflichen Sitzen die niedern Bauhandwerke, welche überdem meistens von Unfreien, von Hörigen betrieben wurden. Handwerksinnungen, Bruderschaften (Gilden, Zünfte) der Handwerker sind daher wesentlich von dem Bunde, von der Brüderschaft der freien Baukünstler verschieden, obwohl sie allerdings vielfach in Berührung mit einander traten und nachdem die Handwerksgenossenschaften als Zünfte Antheil an der Verwaltung und Regierung der Städte, an dem Stadtregimente erlangt hatten und aus blossen Handwerksgenossenschaften zu politischen Genossenschaften geworden waren, die Baukünstler freiwillig oder gezwungen sich auch in die Bauzünfte aufnehmen liessen, wenn nicht die alte Banhütte in die Stadtverfassung als eine eigene Zunft aufgenommen wurde. Die Bauhütte, die Verbindung der Baukünster, wenngleich eine Genossenschaft und selbst eine Brüderschaft, ist dennoch keine blosse oder gewöhnliche Handwerkergenossenschaft, Handwerkergilde oder spätere politische (städtische) Zunft, kann aber die politischen Rechte einer Zunft erwerben oder selbst zur Zunft werden, sich in der Zunft verbergen. Die Brüderschaft, die Genossenschaft hatte nur eine Bruderweihe, eine Aufnahme in die Genossenschaft der Meister oder der Gesellen, nachdem die Brüderschaften der Meister und Gesellen sich getrennt hatten; mit der politischen städtischen Zunft hatten weder die Gesellen noch die Lehrlinge etwas zu thun, da diese nur von den in dieselbe aufgenommenen städtischen Meistern
haben einweihen lassen und hatten nur dadurch die Möglichkeit erlangt, mit den Baukünstlern der übrigen Länder in Verbindung zu treten und diese an sich zu ziehen. Deshalb gingen auch die alten römischen Baumysterien, Baucorporationen in den Mönchsorden des Mittelalters, vorzüglich der Benedictiner und der späten Cistercienser, keineswegs auf oder unter, sondern bestanden als solche fort, wenn auch ihr Glaube jetzt der christliche geworden war, und traten selbständig oder als besondere Verbindungen hervor, zumal bei den weltlichen oder Profanbauten. Die Laienbrüderschaften nahmen zu den Baumysterien, zu den Baukünstlern, zu der leitenden Bauhütte gewiss dieselbe Stellung ein, wie später bei dem Entstehen der Städte bei den bischöflichen Sitzen die niedern Bauhandwerke, welche überdem meistens von Unfreien, von Hörigen betrieben wurden. Handwerksinnungen, Bruderschaften (Gilden, Zünfte) der Handwerker sind daher wesentlich von dem Bunde, von der Brüderschaft der freien Baukünstler verschieden, obwohl sie allerdings vielfach in Berührung mit einander traten und nachdem die Handwerksgenossenschaften als Zünfte Antheil an der Verwaltung und Regierung der Städte, an dem Stadtregimente erlangt hatten und aus blossen Handwerksgenossenschaften zu politischen Genossenschaften geworden waren, die Baukünstler freiwillig oder gezwungen sich auch in die Bauzünfte aufnehmen liessen, wenn nicht die alte Banhütte in die Stadtverfassung als eine eigene Zunft aufgenommen wurde. Die Bauhütte, die Verbindung der Baukünster, wenngleich eine Genossenschaft und selbst eine Brüderschaft, ist dennoch keine blosse oder gewöhnliche Handwerkergenossenschaft, Handwerkergilde oder spätere politische (städtische) Zunft, kann aber die politischen Rechte einer Zunft erwerben oder selbst zur Zunft werden, sich in der Zunft verbergen. Die Brüderschaft, die Genossenschaft hatte nur eine Bruderweihe, eine Aufnahme in die Genossenschaft der Meister oder der Gesellen, nachdem die Brüderschaften der Meister und Gesellen sich getrennt hatten; mit der politischen städtischen Zunft hatten weder die Gesellen noch die Lehrlinge etwas zu thun, da diese nur von den in dieselbe aufgenommenen städtischen Meistern
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haben einweihen lassen und hatten nur dadurch die Möglichkeit erlangt, mit den Baukünstlern der übrigen Länder in Verbindung zu treten und diese an sich zu ziehen. Deshalb gingen auch die alten römischen Baumysterien, Baucorporationen in den Mönchsorden des Mittelalters, vorzüglich der Benedictiner und der späten Cistercienser, keineswegs auf oder unter, sondern bestanden als solche fort, wenn auch ihr Glaube jetzt der christliche geworden war, und traten selbständig oder als besondere Verbindungen hervor, zumal bei den weltlichen oder Profanbauten. Die Laienbrüderschaften nahmen zu den Baumysterien, zu den Baukünstlern, zu der leitenden Bauhütte gewiss dieselbe Stellung ein, wie später bei dem Entstehen der Städte bei den bischöflichen Sitzen die niedern Bauhandwerke, welche überdem meistens von Unfreien, von Hörigen betrieben wurden. Handwerksinnungen, Bruderschaften (Gilden, Zünfte) der Handwerker sind daher wesentlich von dem Bunde, von der Brüderschaft der freien Baukünstler verschieden, obwohl sie allerdings vielfach in Berührung mit einander traten und nachdem die Handwerksgenossenschaften als <hirendition="#g">Zünfte </hi>Antheil an der Verwaltung und Regierung der Städte, an dem Stadtregimente erlangt hatten und aus blossen Handwerksgenossenschaften zu politischen Genossenschaften geworden waren, die Baukünstler freiwillig oder gezwungen sich auch in die Bauzünfte aufnehmen liessen, wenn nicht die alte Banhütte in die Stadtverfassung als eine eigene Zunft aufgenommen wurde. Die Bauhütte, die Verbindung der Baukünster, wenngleich eine Genossenschaft und selbst eine Brüderschaft, ist dennoch keine blosse oder gewöhnliche Handwerkergenossenschaft, Handwerkergilde oder spätere politische (städtische) Zunft, kann aber die politischen Rechte einer Zunft erwerben oder selbst zur Zunft werden, sich in der Zunft verbergen. Die Brüderschaft, die Genossenschaft hatte nur eine Bruderweihe, eine Aufnahme in die Genossenschaft der Meister oder der Gesellen, nachdem die Brüderschaften der Meister und Gesellen sich getrennt hatten; mit der politischen städtischen Zunft hatten weder die Gesellen noch die Lehrlinge etwas zu thun, da diese nur von den in dieselbe aufgenommenen städtischen Meistern
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haben einweihen lassen und hatten nur dadurch die Möglichkeit erlangt, mit den Baukünstlern der übrigen Länder in Verbindung zu treten und diese an sich zu ziehen. Deshalb gingen auch die alten römischen Baumysterien, Baucorporationen in den Mönchsorden des Mittelalters, vorzüglich der Benedictiner und der späten Cistercienser, keineswegs auf oder unter, sondern bestanden als solche fort, wenn auch ihr Glaube jetzt der christliche geworden war, und traten selbständig oder als besondere Verbindungen hervor, zumal bei den weltlichen oder Profanbauten. Die Laienbrüderschaften nahmen zu den Baumysterien, zu den Baukünstlern, zu der leitenden Bauhütte gewiss dieselbe Stellung ein, wie später bei dem Entstehen der Städte bei den bischöflichen Sitzen die niedern Bauhandwerke, welche überdem meistens von Unfreien, von Hörigen betrieben wurden. Handwerksinnungen, Bruderschaften (Gilden, Zünfte) der Handwerker sind daher wesentlich von dem Bunde, von der Brüderschaft der freien Baukünstler verschieden, obwohl sie allerdings vielfach in Berührung mit einander traten und nachdem die Handwerksgenossenschaften als Zünfte Antheil an der Verwaltung und Regierung der Städte, an dem Stadtregimente erlangt hatten und aus blossen Handwerksgenossenschaften zu politischen Genossenschaften geworden waren, die Baukünstler freiwillig oder gezwungen sich auch in die Bauzünfte aufnehmen liessen, wenn nicht die alte Banhütte in die Stadtverfassung als eine eigene Zunft aufgenommen wurde. Die Bauhütte, die Verbindung der Baukünster, wenngleich eine Genossenschaft und selbst eine Brüderschaft, ist dennoch keine blosse oder gewöhnliche Handwerkergenossenschaft, Handwerkergilde oder spätere politische (städtische) Zunft, kann aber die politischen Rechte einer Zunft erwerben oder selbst zur Zunft werden, sich in der Zunft verbergen. Die Brüderschaft, die Genossenschaft hatte nur eine Bruderweihe, eine Aufnahme in die Genossenschaft der Meister oder der Gesellen, nachdem die Brüderschaften der Meister und Gesellen sich getrennt hatten; mit der politischen städtischen Zunft hatten weder die Gesellen noch die Lehrlinge etwas zu thun, da diese nur von den in dieselbe aufgenommenen städtischen Meistern
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