Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.Paris 1861, S. 27, werden dem Grabe Hirams 3' Breite, 5' Tiefe und 7' Länge beigelegt. Nach den 12 Theilen des Thierkreises oder der Sonnenbahn mit den ursprünglichen vier oder späteren drei (z. B. in Indien, in Aegypten) Theilen und Zeiten des Jahres, nach den 12 Monats- oder Zodiakalgöttern, wurde das Erdenreich getheilt und regiert. Wie die Sonnenbahn und das Jahr in vier Theilen oder Zeiten 12 weitere Theile oder Monate umfasste, so umfasste das Reich in vier Provinzen 12 Hauptbezirke und die Vorsteher oder Leiter der 12 Bezirke bildeten den Rath und die Wähler des obersten und gemeinsamen Vorstehers und Leiters, des Königs, des Fürsten, des Herzogs, des Grafen, und wie das weltliche Reich war auch das priesterliche eingerichtet, ja die Priester waren ursprünglich die einzigen Leiter und Richter der 12 staatlichen Bezirke; nur die Heerführung und in den christlichen Zeiten der Blutbann lag aus schliesslich in weltlichen Händen. Das Priesterthum war namentlich auch bei den Germanen und Kelten innigst mit dem Staatswesen, der Staatsregierung verbunden und die Stätten der Volksversammlung, die Gerichtsstätten waren zugleich Kultusstätten; erst wurden die Opfer dargebracht, dann wurde über Krieg und Frieden berathen und gerichtet.1) Besonders merkwürdig ist in dieser Beziehung die Verfassung und Einrichtung Islands, welche dort im 9ten Jahrhundert durch die ausgewanderten Norweger gegründet wurde, die sich der despotischen Gewalt des Königs Harald Harfagar nicht hatten unterwerfen wollen. Diese isländische Gesetzgebung ist in dem wohl im 13. Jahrhundert verfassten Landnamabuch, oder in den ausführlichen Annalen Islands beschrieben und darnach enthielt Island ursprünglich vier Viertheile oder vier Pro- 1) Vergl. Sachsse, a, a. O., S. 285 ff. und S. 259, Anm. 20. Dem römischen Gallien diente Lyon, wo ein herrlicher Centraltempel stand, zur Versammlung seines jährlichen Gesammtprovinciallandtages, wo namentlich der geistliche Vorsteher, der sog. Priester der drei Provinzen erwählt wurde, welcher dann auf dem Hauptaltare, um dessen Fuss die Bildsäulen der sämmtlichen stimmberechtigten Provinzen gereiht waren, ein feierliches Opfer für ganz Gallien darbrachte. Vergl. Mommsen, die Schweiz in helvetischer Zeit, S. 8.
Paris 1861, S. 27, werden dem Grabe Hirams 3’ Breite, 5’ Tiefe und 7’ Länge beigelegt. Nach den 12 Theilen des Thierkreises oder der Sonnenbahn mit den ursprünglichen vier oder späteren drei (z. B. in Indien, in Aegypten) Theilen und Zeiten des Jahres, nach den 12 Monats- oder Zodiakalgöttern, wurde das Erdenreich getheilt und regiert. Wie die Sonnenbahn und das Jahr in vier Theilen oder Zeiten 12 weitere Theile oder Monate umfasste, so umfasste das Reich in vier Provinzen 12 Hauptbezirke und die Vorsteher oder Leiter der 12 Bezirke bildeten den Rath und die Wähler des obersten und gemeinsamen Vorstehers und Leiters, des Königs, des Fürsten, des Herzogs, des Grafen, und wie das weltliche Reich war auch das priesterliche eingerichtet, ja die Priester waren ursprünglich die einzigen Leiter und Richter der 12 staatlichen Bezirke; nur die Heerführung und in den christlichen Zeiten der Blutbann lag aus schliesslich in weltlichen Händen. Das Priesterthum war namentlich auch bei den Germanen und Kelten innigst mit dem Staatswesen, der Staatsregierung verbunden und die Stätten der Volksversammlung, die Gerichtsstätten waren zugleich Kultusstätten; erst wurden die Opfer dargebracht, dann wurde über Krieg und Frieden berathen und gerichtet.1) Besonders merkwürdig ist in dieser Beziehung die Verfassung und Einrichtung Islands, welche dort im 9ten Jahrhundert durch die ausgewanderten Norweger gegründet wurde, die sich der despotischen Gewalt des Königs Harald Harfagar nicht hatten unterwerfen wollen. Diese isländische Gesetzgebung ist in dem wohl im 13. Jahrhundert verfassten Landnamabuch, oder in den ausführlichen Annalen Islands beschrieben und darnach enthielt Island ursprünglich vier Viertheile oder vier Pro- 1) Vergl. Sachsse, a, a. O., S. 285 ff. und S. 259, Anm. 20. Dem römischen Gallien diente Lyon, wo ein herrlicher Centraltempel stand, zur Versammlung seines jährlichen Gesammtprovinciallandtages, wo namentlich der geistliche Vorsteher, der sog. Priester der drei Provinzen erwählt wurde, welcher dann auf dem Hauptaltare, um dessen Fuss die Bildsäulen der sämmtlichen stimmberechtigten Provinzen gereiht waren, ein feierliches Opfer für ganz Gallien darbrachte. Vergl. Mommsen, die Schweiz in helvetischer Zeit, S. 8.
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Paris 1861, S. 27, werden dem Grabe Hirams 3’ Breite, 5’ Tiefe und 7’ Länge beigelegt.
Nach den 12 Theilen des Thierkreises oder der Sonnenbahn mit den ursprünglichen vier oder späteren drei (z. B. in Indien, in Aegypten) Theilen und Zeiten des Jahres, nach den 12 Monats- oder Zodiakalgöttern, wurde das Erdenreich getheilt und regiert. Wie die Sonnenbahn und das Jahr in vier Theilen oder Zeiten 12 weitere Theile oder Monate umfasste, so umfasste das Reich in vier Provinzen 12 Hauptbezirke und die Vorsteher oder Leiter der 12 Bezirke bildeten den Rath und die Wähler des obersten und gemeinsamen Vorstehers und Leiters, des Königs, des Fürsten, des Herzogs, des Grafen, und wie das weltliche Reich war auch das priesterliche eingerichtet, ja die Priester waren ursprünglich die einzigen Leiter und Richter der 12 staatlichen Bezirke; nur die Heerführung und in den christlichen Zeiten der Blutbann lag aus schliesslich in weltlichen Händen. Das Priesterthum war namentlich auch bei den Germanen und Kelten innigst mit dem Staatswesen, der Staatsregierung verbunden und die Stätten der Volksversammlung, die Gerichtsstätten waren zugleich Kultusstätten; erst wurden die Opfer dargebracht, dann wurde über Krieg und Frieden berathen und gerichtet. 1) Besonders merkwürdig ist in dieser Beziehung die Verfassung und Einrichtung Islands, welche dort im 9ten Jahrhundert durch die ausgewanderten Norweger gegründet wurde, die sich der despotischen Gewalt des Königs Harald Harfagar nicht hatten unterwerfen wollen. Diese isländische Gesetzgebung ist in dem wohl im 13. Jahrhundert verfassten Landnamabuch, oder in den ausführlichen Annalen Islands beschrieben und darnach enthielt Island ursprünglich vier Viertheile oder vier Pro-
1) Vergl. Sachsse, a, a. O., S. 285 ff. und S. 259, Anm. 20. Dem römischen Gallien diente Lyon, wo ein herrlicher Centraltempel stand, zur Versammlung seines jährlichen Gesammtprovinciallandtages, wo namentlich der geistliche Vorsteher, der sog. Priester der drei Provinzen erwählt wurde, welcher dann auf dem Hauptaltare, um dessen Fuss die Bildsäulen der sämmtlichen stimmberechtigten Provinzen gereiht waren, ein feierliches Opfer für ganz Gallien darbrachte. Vergl. Mommsen, die Schweiz in helvetischer Zeit, S. 8.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 683. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/703>, abgerufen am 26.06.2024. |