Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.Neren von je 300 Jahren, d. h. aus 12 grossen Monaten von 30 grossen Tagen zusammengesetzt. Niebuhr lässt sein den Quellen völlig fremdes grosses Jahr aus 12 Saren sich bilden. - Ueberhaupt ist die ganze deutsche Zunftverfassung, sind die eigentlichen Handwerke römischen Ursprungs und die Länder, welche den Uebergang der römischen Zunftverfassung und Handwerke an die Germanen vermittelt haben, sind Britannien und noch mehr Gallien oder überhaupt die Kelten. Fragmente von Inscriptionen bezeugen in Gallien z. B. folgende Zunftcorporationen: Wir finden die Nautae Parisiaci, welche sich durch das ganze Mittelalter als privilegirte Kaufleute erhalten und den Seidenhandel ausschliesslich betrieben haben, ferner die Nautae der Saone, die Navicularii von Aix und der Duranice, die Fabri von Narbonne, die Ferrifabri von Cimiez, die Fabri zu Lyon u. s. w. Mit Rücksicht hierauf bemerkt daher Warnkönig, französische Staatsgeschichte, S. 54, entgegen Wilda, das Gildenwesen im Mittelalter, s. 239, mit Grund, dass dieser Schriftsteller den römischen Ursprung der Zünfte nicht genug gewürdigt habe. Zu Thun oder vielmehr zu Amsoldingen bei Thun im jetzigen Kanton Bern bestand zur Römerzeit eine Zunft der Zimmerleute (corpus fabrorum tignariorum), zu welcher auch die Goldschmiede gehörten.1) Die Zunft der Aarflösser ist schon oben berührt worden. Das neuenburgische Dorf Ligniers scheint seinen Namen von einer Niederlassung römischer Zimmerleute und Holzhändler, (lignarii, nämlich fabri und negatiatores) erhalten zu haben, welche hier die bei den Römern zum Schiffbau so gesuchten und aus dem Bielersee in die Aar und in den Rhein geflössten Juratannen fällten und spedirten.2) Jene zu Amsoldingen bei Thun aufgefundene Inschrift enthält: "Amill. Polynices natione Lydus artis aurifex corporis fabr. tignariorum apud eosdem omnib honoribus functus," woraus also hervorgeht, dass der Lydier und Goldarbeiter Amillius Polynices der Zunft der Zimmerleute angehört und 1) Mommsen, die Schweiz in römischer Zeit, S. 24; Heldmann, S 106 ff. 2) Jahn, der Kanton Bern, S. 79.
Neren von je 300 Jahren, d. h. aus 12 grossen Monaten von 30 grossen Tagen zusammengesetzt. Niebuhr lässt sein den Quellen völlig fremdes grosses Jahr aus 12 Saren sich bilden. - Ueberhaupt ist die ganze deutsche Zunftverfassung, sind die eigentlichen Handwerke römischen Ursprungs und die Länder, welche den Uebergang der römischen Zunftverfassung und Handwerke an die Germanen vermittelt haben, sind Britannien und noch mehr Gallien oder überhaupt die Kelten. Fragmente von Inscriptionen bezeugen in Gallien z. B. folgende Zunftcorporationen: Wir finden die Nautae Parisiaci, welche sich durch das ganze Mittelalter als privilegirte Kaufleute erhalten und den Seidenhandel ausschliesslich betrieben haben, ferner die Nautae der Saone, die Navicularii von Aix und der Duranice, die Fabri von Narbonne, die Ferrifabri von Cimiez, die Fabri zu Lyon u. s. w. Mit Rücksicht hierauf bemerkt daher Warnkönig, französische Staatsgeschichte, S. 54, entgegen Wilda, das Gildenwesen im Mittelalter, s. 239, mit Grund, dass dieser Schriftsteller den römischen Ursprung der Zünfte nicht genug gewürdigt habe. Zu Thun oder vielmehr zu Amsoldingen bei Thun im jetzigen Kanton Bern bestand zur Römerzeit eine Zunft der Zimmerleute (corpus fabrorum tignariorum), zu welcher auch die Goldschmiede gehörten.1) Die Zunft der Aarflösser ist schon oben berührt worden. Das neuenburgische Dorf Ligniers scheint seinen Namen von einer Niederlassung römischer Zimmerleute und Holzhändler, (lignarii, nämlich fabri und negatiatores) erhalten zu haben, welche hier die bei den Römern zum Schiffbau so gesuchten und aus dem Bielersee in die Aar und in den Rhein geflössten Juratannen fällten und spedirten.2) Jene zu Amsoldingen bei Thun aufgefundene Inschrift enthält: „Amill. Polynices natione Lydus artis aurifex corporis fabr. tignariorum apud eosdem omnib honoribus functus,“ woraus also hervorgeht, dass der Lydier und Goldarbeiter Amillius Polynices der Zunft der Zimmerleute angehört und 1) Mommsen, die Schweiz in römischer Zeit, S. 24; Heldmann, S 106 ff. 2) Jahn, der Kanton Bern, S. 79.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0708" n="688"/> Neren von je 300 Jahren, d. h. aus 12 grossen Monaten von 30 grossen Tagen zusammengesetzt. Niebuhr lässt sein den Quellen völlig fremdes grosses Jahr aus 12 Saren sich bilden. - Ueberhaupt ist die ganze deutsche Zunftverfassung, sind die eigentlichen Handwerke römischen Ursprungs und die Länder, welche den Uebergang der römischen Zunftverfassung und Handwerke an die Germanen vermittelt haben, sind Britannien und noch mehr Gallien oder überhaupt die Kelten. Fragmente von Inscriptionen bezeugen in Gallien z. B. folgende Zunftcorporationen: Wir finden die Nautae Parisiaci, welche sich durch das ganze Mittelalter als privilegirte Kaufleute erhalten und den Seidenhandel ausschliesslich betrieben haben, ferner die Nautae der Saone, die Navicularii von Aix und der Duranice, die Fabri von Narbonne, die Ferrifabri von Cimiez, die Fabri zu Lyon u. s. w. Mit Rücksicht hierauf bemerkt daher Warnkönig, französische Staatsgeschichte, S. 54, entgegen Wilda, das Gildenwesen im Mittelalter, s. 239, mit Grund, dass dieser Schriftsteller den <hi rendition="#g">römischen</hi> Ursprung der Zünfte nicht genug gewürdigt habe. Zu Thun oder vielmehr zu Amsoldingen bei Thun im jetzigen Kanton Bern bestand zur Römerzeit eine Zunft der Zimmerleute (corpus fabrorum tignariorum), zu welcher auch die Goldschmiede gehörten.<note place="foot" n="1)">Mommsen, die Schweiz in römischer Zeit, S. 24; Heldmann, S 106 ff.<lb/></note> Die Zunft der Aarflösser ist schon oben berührt worden. Das neuenburgische Dorf Ligniers scheint seinen Namen von einer Niederlassung römischer Zimmerleute und Holzhändler, (lignarii, nämlich fabri und negatiatores) erhalten zu haben, welche hier die bei den Römern zum Schiffbau so gesuchten und aus dem Bielersee in die Aar und in den Rhein geflössten Juratannen fällten und spedirten.<note place="foot" n="2)">Jahn, der Kanton Bern, S. 79.<lb/></note> Jene zu Amsoldingen bei Thun aufgefundene Inschrift enthält: „Amill. Polynices natione Lydus artis aurifex corporis fabr. tignariorum apud eosdem omnib honoribus functus,“ woraus also hervorgeht, dass der Lydier und Goldarbeiter Amillius Polynices der Zunft der Zimmerleute angehört und </p> </div> </body> </text> </TEI> [688/0708]
Neren von je 300 Jahren, d. h. aus 12 grossen Monaten von 30 grossen Tagen zusammengesetzt. Niebuhr lässt sein den Quellen völlig fremdes grosses Jahr aus 12 Saren sich bilden. - Ueberhaupt ist die ganze deutsche Zunftverfassung, sind die eigentlichen Handwerke römischen Ursprungs und die Länder, welche den Uebergang der römischen Zunftverfassung und Handwerke an die Germanen vermittelt haben, sind Britannien und noch mehr Gallien oder überhaupt die Kelten. Fragmente von Inscriptionen bezeugen in Gallien z. B. folgende Zunftcorporationen: Wir finden die Nautae Parisiaci, welche sich durch das ganze Mittelalter als privilegirte Kaufleute erhalten und den Seidenhandel ausschliesslich betrieben haben, ferner die Nautae der Saone, die Navicularii von Aix und der Duranice, die Fabri von Narbonne, die Ferrifabri von Cimiez, die Fabri zu Lyon u. s. w. Mit Rücksicht hierauf bemerkt daher Warnkönig, französische Staatsgeschichte, S. 54, entgegen Wilda, das Gildenwesen im Mittelalter, s. 239, mit Grund, dass dieser Schriftsteller den römischen Ursprung der Zünfte nicht genug gewürdigt habe. Zu Thun oder vielmehr zu Amsoldingen bei Thun im jetzigen Kanton Bern bestand zur Römerzeit eine Zunft der Zimmerleute (corpus fabrorum tignariorum), zu welcher auch die Goldschmiede gehörten. 1) Die Zunft der Aarflösser ist schon oben berührt worden. Das neuenburgische Dorf Ligniers scheint seinen Namen von einer Niederlassung römischer Zimmerleute und Holzhändler, (lignarii, nämlich fabri und negatiatores) erhalten zu haben, welche hier die bei den Römern zum Schiffbau so gesuchten und aus dem Bielersee in die Aar und in den Rhein geflössten Juratannen fällten und spedirten. 2) Jene zu Amsoldingen bei Thun aufgefundene Inschrift enthält: „Amill. Polynices natione Lydus artis aurifex corporis fabr. tignariorum apud eosdem omnib honoribus functus,“ woraus also hervorgeht, dass der Lydier und Goldarbeiter Amillius Polynices der Zunft der Zimmerleute angehört und
1) Mommsen, die Schweiz in römischer Zeit, S. 24; Heldmann, S 106 ff.
2) Jahn, der Kanton Bern, S. 79.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |