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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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ihre Vorsteher führten die Bürgerregister, [fremdsprachliches Material] oder [fremdsprachliches Material] genannt, weshalb die Aufnahme und die Einschreibung in die Phratrie für den Neugebornen, den Herangewachsenen und den Neuvermählten gleich wichtig war und mit gewissen Feierlichkeiten und Opfern erfolgte.1) Auch das Vormundschaftswesen, die Mündigerklarung scheint den Phratrieen übergeben gewesen zu sein.2) Aller Wahrscheinlichkeit nach waren alle atheniensischen Bürger, auch die von Klisthenes aufgenommenen Neubürger, einer der 12 Phratrieen oder grössern Cultgenossenschaften, gleichsam Kirchgemeinden zugetheilt. Neben den auf diese Weise dem öffentlichen Rechte, dem Kirchenrechte angehörenden Phratrieen bestanden die alten Geschlechter seit des Klisthenes Neuerungen wohl als reine Privatcultgenossenschaften3) fort, welche ihre eignen Priester, Heiligthümer, auch wohl Grundstücke und eine Kasse unter Verwaltung eines Seckelmeisters, sogar Leschen oder Versammlungshäuser hatten. Auch diese Geschlechter führten ihre Register und die Aufnahme und Eintragung in dieselben geschah in ähnlicher Weise und zu denselben Zeiten, wie in die Phratrieen. Die Neubürger schlossen sich zu neuen Privatcultgenossenschaften zusammen mit demselben Zwecke und mit derselben Verfassung gleich den Cultgenossenschaften der ältern Geschlechter; jedoch nannten sich jene nicht Genneten, wie diese, sondern Orgeonen, mit welchem Namen freilich auch noch andere Cultgenossenschaften bezeichnet wurden.4) Wie die Phratrieen mit den daran sich anschliessenden Verbindungen der Genneten und Orgeonen das religiöse Leben umfassten, so die Demen, deren Zahl in Attika zuletzt auf 174 anstieg,5) mit den zehn darüber stehenden Phylen das politische, obwohl aber auch die einzelnen Demen ihre besondern Gottheiten und Cultus, nur weniger eingreifend, hatten. Die Demen waren die eigentlichen bürgerlichen

1) Schoemann, I. S. 365; Hermann, §. 100.
2) Schoemann, I. S. 360.
3) Hermann, §. 101.
4) Vergl. Hermann, §. 99, Anm. 10.
5) Schoemann, I. S.368. Peter, S.37, Anm.96, schreibt dem Kleisthenes schon die Eintheilung in 174 Demen zu.

ihre Vorsteher führten die Bürgerregister, [fremdsprachliches Material] oder [fremdsprachliches Material] genannt, weshalb die Aufnahme und die Einschreibung in die Phratrie für den Neugebornen, den Herangewachsenen und den Neuvermählten gleich wichtig war und mit gewissen Feierlichkeiten und Opfern erfolgte.1) Auch das Vormundschaftswesen, die Mündigerklarung scheint den Phratrieen übergeben gewesen zu sein.2) Aller Wahrscheinlichkeit nach waren alle atheniensischen Bürger, auch die von Klisthenes aufgenommenen Neubürger, einer der 12 Phratrieen oder grössern Cultgenossenschaften, gleichsam Kirchgemeinden zugetheilt. Neben den auf diese Weise dem öffentlichen Rechte, dem Kirchenrechte angehörenden Phratrieen bestanden die alten Geschlechter seit des Klisthenes Neuerungen wohl als reine Privatcultgenossenschaften3) fort, welche ihre eignen Priester, Heiligthümer, auch wohl Grundstücke und eine Kasse unter Verwaltung eines Seckelmeisters, sogar Leschen oder Versammlungshäuser hatten. Auch diese Geschlechter führten ihre Register und die Aufnahme und Eintragung in dieselben geschah in ähnlicher Weise und zu denselben Zeiten, wie in die Phratrieen. Die Neubürger schlossen sich zu neuen Privatcultgenossenschaften zusammen mit demselben Zwecke und mit derselben Verfassung gleich den Cultgenossenschaften der ältern Geschlechter; jedoch nannten sich jene nicht Genneten, wie diese, sondern Orgeonen, mit welchem Namen freilich auch noch andere Cultgenossenschaften bezeichnet wurden.4) Wie die Phratrieen mit den daran sich anschliessenden Verbindungen der Genneten und Orgeonen das religiöse Leben umfassten, so die Demen, deren Zahl in Attika zuletzt auf 174 anstieg,5) mit den zehn darüber stehenden Phylen das politische, obwohl aber auch die einzelnen Demen ihre besondern Gottheiten und Cultus, nur weniger eingreifend, hatten. Die Demen waren die eigentlichen bürgerlichen

1) Schoemann, I. S. 365; Hermann, §. 100.
2) Schoemann, I. S. 360.
3) Hermann, §. 101.
4) Vergl. Hermann, §. 99, Anm. 10.
5) Schoemann, I. S.368. Peter, S.37, Anm.96, schreibt dem Kleisthenes schon die Eintheilung in 174 Demen zu.
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[83/0103] ihre Vorsteher führten die Bürgerregister, _ oder _ genannt, weshalb die Aufnahme und die Einschreibung in die Phratrie für den Neugebornen, den Herangewachsenen und den Neuvermählten gleich wichtig war und mit gewissen Feierlichkeiten und Opfern erfolgte. 1) Auch das Vormundschaftswesen, die Mündigerklarung scheint den Phratrieen übergeben gewesen zu sein. 2) Aller Wahrscheinlichkeit nach waren alle atheniensischen Bürger, auch die von Klisthenes aufgenommenen Neubürger, einer der 12 Phratrieen oder grössern Cultgenossenschaften, gleichsam Kirchgemeinden zugetheilt. Neben den auf diese Weise dem öffentlichen Rechte, dem Kirchenrechte angehörenden Phratrieen bestanden die alten Geschlechter seit des Klisthenes Neuerungen wohl als reine Privatcultgenossenschaften 3) fort, welche ihre eignen Priester, Heiligthümer, auch wohl Grundstücke und eine Kasse unter Verwaltung eines Seckelmeisters, sogar Leschen oder Versammlungshäuser hatten. Auch diese Geschlechter führten ihre Register und die Aufnahme und Eintragung in dieselben geschah in ähnlicher Weise und zu denselben Zeiten, wie in die Phratrieen. Die Neubürger schlossen sich zu neuen Privatcultgenossenschaften zusammen mit demselben Zwecke und mit derselben Verfassung gleich den Cultgenossenschaften der ältern Geschlechter; jedoch nannten sich jene nicht Genneten, wie diese, sondern Orgeonen, mit welchem Namen freilich auch noch andere Cultgenossenschaften bezeichnet wurden. 4) Wie die Phratrieen mit den daran sich anschliessenden Verbindungen der Genneten und Orgeonen das religiöse Leben umfassten, so die Demen, deren Zahl in Attika zuletzt auf 174 anstieg, 5) mit den zehn darüber stehenden Phylen das politische, obwohl aber auch die einzelnen Demen ihre besondern Gottheiten und Cultus, nur weniger eingreifend, hatten. Die Demen waren die eigentlichen bürgerlichen 1) Schoemann, I. S. 365; Hermann, §. 100. 2) Schoemann, I. S. 360. 3) Hermann, §. 101. 4) Vergl. Hermann, §. 99, Anm. 10. 5) Schoemann, I. S.368. Peter, S.37, Anm.96, schreibt dem Kleisthenes schon die Eintheilung in 174 Demen zu.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/103>, abgerufen am 21.11.2024.